Vorberatung |
FSK-Ausschuss vom 04.07.2011, TOP 11ö FSK-Ausschuss vom 20.06.2012, TOP 7ö FSK-Ausschuss vom 10.10.2012, TOP 8ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Christine Klostermann, Familien- und Inklusionsbeauftragte |
|
Stephanie Geisler, Abteilungsleiterin Soziales |
|
Andreas Stephan, Abteilungsleiter Zentrales |
Landrat Robert Niedergesäß erläuterte den Sachverhalt zur UN-Behindertenrechtskonvention, die im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Um Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, wurde im Oktober 2012 der „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Ebersberg“ dem damaligen zuständigen FSK-Ausschuss vorgestellt und im Anschluss veröffentlicht.
Seit März 2014 ist die Position der
Inklusionsbeauftragten mit Frau Klostermann, die auch die Familienbeauftragte
des Landkreises ist und dem Demografie-Team angehört, besetzt. Am 27.06.2014
fand eine Inklusionskonferenz des Landkreises Ebersberg statt, bei der in einem
Workshop die
gemeinsamen Handlungsfelder auf dem Weg zum „inklusiven Landkreis Ebersberg“
entwickelt wurden.
Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Frau Klostermann zur
Vorstellung des erarbeiteten Aktionsplanes.
Frau Klostermann hatte zur Erläuterung eine Präsentation vorbereitet. Die
vollständige Präsentation ist als Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt.
Frau Klostermann stellte in ihrer Präsentation anhand von Grafiken die
Zahl der Menschen mit Behinderung nach Grad der Behinderung, nach Altersstufen
und nach der Ursache der Schwerbehinderung dar.
Bei der Inklusionskonferenz am 27.06.2014 wurden 300 Einladungen versandt
und es haben 85 an dem Workshop teilgenommen.
Folgende Handlungsfelder des Aktionsplanes wurden von den Anwesenden erarbeitet,
wobei bei der linken Darstellung die Verwaltung Unterstützung von „Dritten“
bräuchte und bei der rechten diese Bereiche nicht in die Kompetenz des
Landkreises fallen.
Aktionsplan Inklusion
Handlungsfelder des Aktionsplans: Arbeit und
Beschäftigung
Bei dem Handlungsfeld „Vorbildfunktion der Kommunen“ erklärte Herr
Stephan, dass das Landratsamt mehr als die Quote beschäftige. Auf Nachfrage wie
hoch die Quote sei, erklärte er, dass er dies klären werde und die Information
als Protokoll-Notiz anfügen werde.[1]
Handlungsfelder des Aktionsplans: Behörden
–Information -Beratung
Bei dem Handlungsfeld „Technische Voraussetzungen bei Veranstaltungen“
erklärte Frau Klostermann, dass die Verwaltung hier beratend tätig werden
könne, z.B. beim Thema „Barrierefreiheit“.
Handlungsfelder des Aktionsplans: Bildung
Handlungsfelder des Aktionsplans: Freizeit – Sport - Kultur
Handlungsfelder des Aktionsplans: Jugendarbeit
Handlungsfelder des Aktionsplans: Kommunalpolitik
Bei dem Handlungsfeld „barrierefreies Rathaus“ kam die Anregung aus dem Gremium, dass z.B. Sitzungen der Kommunen auch in anderen Räumen, die barrierefrei wären, stattfinden könnten.
Handlungsfelder des
Aktionsplans: Schulen
Handlungsfelder des Aktionsplans: Mobilität und Verkehr
Handlungsfelder des Aktionsplans: Wohnen
Aktionsplan: Umsetzung
Frau Klostermann erklärte, dass zur nächsten Sitzung des SFB-Ausschusses eine Besetzungsliste der jeweiligen Teilnehmender der Steuerungs- und Arbeitsgruppe vorgestellt werde.
Des Weiteren solle der Aktionsplan einem breiteren Publikum vorgestellt werden.
Folgende Punkte wurden aus dem Gremium
angesprochen:
· Die Akzeptanz der Menschen mit Behinderung könnte gesteigert werden, wenn bereits in den Kindergärten die Inklusion gestärkt werde.
· Die Vernetzung mit der Seniorenbeauftragten sei sehr wichtig.
· Den Aktionsplan und die entsprechenden Handlungsfelder in der Bürgermeisterdienstbesprechung vorzustellen, damit u.a. wenn Bestandschutz von historischen Rathausgebäuden wegfalle, baurechtlich verstärkt auf die Bedürfnisse behinderter Menschen eingegangen werde.
· Das Angebot in der Krankenpflegeschule zu erweitern und den Ausbildungsbereich zum/zur KrankenpflegehelferIn mitaufzunehmen. Damit könnte auch dem Pflegenotstand v. a. im Bereich Altenpflege entgegengewirkt werden.
· In der Bürgermeisterdienstbesprechung sollte auch auf das Projekt Schule und Inklusion an den Grund- Mittel- und weiterführenden Schulen hingewiesen werden. Darauf erklärte Frau Geisler, dass es hier bereits einen „Runden Tisch“ gebe, in dem erörtert werde, was im nächsten Schuljahr umgesetzt werden könne.
· In der neuen Landkreis-Zeitung „Ebersblick“ könnte durch Platzierung von Artikeln dieser Aspekt beleuchtet werden. Hinweis: Der Bezirk Obb. verleiht einen Preis.
· Die Gewerbetreibenden miteinzubeziehen, was jeder in seinem Bereich für Inklusion bewirken könne.
· Landrat Robert Niedergesäß erklärte, um einen evtl. Prozess anzuregen, wird das Ergebnis der Konferenz an die Gemeinden, an die Regierung und an den Landkreistag weitergeleitet.
· Aus dem Gremium erfolgte ein Dank an Frau Klostermann für den gut organisierten Workshop.
Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der SFB – Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
1. Der Bericht zur ersten Inklusionskonferenz „Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention im Landkreis Ebersberg“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der SFB-Ausschuss würdigt diesen Bericht als Grundlage für den Weg zum „inklusiven Landkreis Ebersberg“.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erarbeiteten Handlungsfelder im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Oktober-Sitzung einen erneuten Zwischenbericht hinsichtlich des Zeitplanes abzugeben. Darüber hinaus erfolgt eine Berichterstattung einmal jährlich in der Sommer-Sitzung des SFB-Ausschusses.