Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 21.10.2008, TOP 9 ö

An der Beratung nahmen teil:

Josef Köll, Mitarbeiter SG Liegenschaftsverwaltung

 

Johanna Weigl-Mühlfeld, Kreisrätin und damalige Antragstellerin

 

Herr Popp, stellvertretender Schulleiter des Franz-Marc-Gymnasiums

 

Andreas Stephan, Leiter Abteilung Zentrales

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und begrüßte Herrn Popp, stellvertretender Schulleiter des Gymnasiums Markt Schwabens. Herr Köll führte anhand der Sitzungsvorlage in den Sachverhalt ein, indem er die Vorteile eines Energiemanagements mit der digitalen Messwerterfassung per WLAN gegenüber den Nachteilen der kabelgebundenen Lösung erläuterte.

Er wies nochmals darauf hin, dass eine kabelgebundene Lösung technisch möglich wäre, allerdings sei diese sehr teuer. Hinzu komme, dass durch evtl. notwendige Umbaumaßnahmen der Bestandsschutz nicht mehr greife und dann ggf. weitere zusätzliche Brandschutzmaßnahmen veranlasst werden müssten.

Herr Köll zitierte eine Textpassage des Umweltbundesamtes, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch Institut, dass neuere Untersuchungen zeigten, dass die Strahlenbelastung durch WLAN beziehungsweise den weiteren drahtlosen Übertragungsstandard Bluetooth in der Regel sehr gering seien und keine gesundheitlichen Risiken bergen. Des Weiteren wies er auf die 300-mal stärkere Strahlenbelastung durch Mobiltelefone hin, die die Jugendlichen in der Regel bei sich tragen.

Aus dem Schreiben des Gymnasiums Markt Schwabens, das mit der Sitzungsvorlage dem Gremium zugesandt wurde, ging hervor, dass die Schulleitung die Notwendigkeit sehe, künftig auch an den Schulen auf Funktechnik zu setzen. Der Medieneinsatz habe sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. In den Schulen wurden und werden interaktive Whiteboards sowie Beamer eingesetzt. Diese Geräte mit den Notebooks oder Tablets der Lehrer per Kabel zu verbinden ist meist umständlich und birgt Stolperfallen im Klassenzimmer.

Des Weiteren erläuterte Herr Köll, dass die Realschule Poing und das Gymnasium Vaterstetten als Medienreferenzschulen stark an einer WLAN-Vernetzung interessiert seien.

Landrat Robert Niedergesäß erteilte KRin Johanna Weigl-Mühlfeld das Wort. Sie habe damals aufgrund einer Empfehlung des Bayerischen Kultusministeriums, an Schulen auf drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN) zu verzichten, den Antrag gestellt. Gemäß einer Stellungnahme der Europäischen Umweltagentur aus dem Jahr 2013 sei die Nutzung von WLAN risikobehaftet und laut Weltgesundheitsorganisation könne diese krebserregend sein.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld erklärte, dass das Bayerische Kultusministerium empfehle, an Schulen auf kabelgebundene Netzwerke zurückzugreifen, um dadurch mögliche Gesundheitsgefahren bedingt durch Strahlung auszuschließen.

Die Gehirnentwicklung sei erst im 16. Lebensjahr abgeschlossen, fuhr KRin Johanna Weigl-Mühlfeld fort. WLAN strahle 24 Stunden lang. Eine Alternative zur Datenübertragung würde sie in leistungsgeregelter Lichttechnik sehen. Die Schüler hätten in den Schulen ein Handyverbot oder müssten zumindest ihr Handy ausschalten.

Ihre Ausführungen schloss KRin Johanna Weigl-Mühlfeld, indem sie das Gremium bat, falls hier die Entscheidung zugunsten der WLAN-Technologie falle, sollten zumindest regelmäßig die Strahlenwerte gemessen und dokumentiert werden.

Landrat Robert Niedergesäß erteilte Herrn Popp, stellvertretender Schulleiter, das Wort. Dieser erklärte, dass hier mit sehr großer Verantwortung umgegangen werde. WLAN werde wohldosiert in bestimmten Räumen und Zeiten eingesetzt. Die kabelgebundene Lösung sei technisch nicht möglich. Bei einer Schülerzahl von über 1.000 könne vom Lehrerkollegium nicht kontrolliert werden, ob die Schüler tatsächlich ihre Mobiltelefone ausgeschaltet haben.

Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob es möglich sei, mit diesen Zählern den Wirkungsgrad von verschiedenen Brennstoffen wie Öl, Pellets, Erdgas festzustellen antwortete Herr Köll, dass dies noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehme, da es erst im Aufbau sei. Herr Stephan ergänzte, sobald diese Daten vorliegen, werden diese dem Gremium mitgeteilt.

Landrat Robert Niedergesäß entsprach der Anregung aus dem Gremium, nur über die Aufhebung von Punkt 2 (WLAN-Technologie) des Beschlusses abzustimmen.


Der ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

Nr. 2 des Beschlusses des ULV-Ausschusses vom 21.10.2008, TOP 9 wird aufgehoben.