Vorberatung |
ULV-Ausschuss
am 21.10.2008, TOP 9 ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Josef Köll, Mitarbeiter SG Liegenschaftsverwaltung |
|
Johanna Weigl-Mühlfeld, Kreisrätin und damalige Antragstellerin |
|
Herr Popp, stellvertretender Schulleiter des Franz-Marc-Gymnasiums |
|
Andreas Stephan, Leiter Abteilung Zentrales |
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und begrüßte Herrn Popp, stellvertretender Schulleiter des Gymnasiums Markt Schwabens. Herr Köll führte anhand der Sitzungsvorlage in den Sachverhalt ein, indem er die Vorteile eines Energiemanagements mit der digitalen Messwerterfassung per WLAN gegenüber den Nachteilen der kabelgebundenen Lösung erläuterte.
Er wies nochmals darauf hin, dass eine kabelgebundene Lösung technisch möglich wäre, allerdings sei diese sehr teuer. Hinzu komme, dass durch evtl. notwendige Umbaumaßnahmen der Bestandsschutz nicht mehr greife und dann ggf. weitere zusätzliche Brandschutzmaßnahmen veranlasst werden müssten.
Herr Köll
zitierte eine Textpassage des Umweltbundesamtes, Bundesamt für Strahlenschutz,
Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch Institut, dass neuere
Untersuchungen zeigten, dass die Strahlenbelastung durch WLAN beziehungsweise
den weiteren drahtlosen Übertragungsstandard Bluetooth in der Regel sehr gering
seien und keine gesundheitlichen Risiken bergen. Des Weiteren wies er auf die
300-mal stärkere Strahlenbelastung durch Mobiltelefone hin, die die Jugendlichen
in der Regel bei sich tragen.
Aus dem Schreiben des Gymnasiums Markt Schwabens, das mit der Sitzungsvorlage dem Gremium zugesandt wurde, ging hervor, dass die Schulleitung die Notwendigkeit sehe, künftig auch an den Schulen auf Funktechnik zu setzen. Der Medieneinsatz habe sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. In den Schulen wurden und werden interaktive Whiteboards sowie Beamer eingesetzt. Diese Geräte mit den Notebooks oder Tablets der Lehrer per Kabel zu verbinden ist meist umständlich und birgt Stolperfallen im Klassenzimmer.
Des Weiteren erläuterte Herr Köll, dass die Realschule Poing und das Gymnasium Vaterstetten als Medienreferenzschulen stark an einer WLAN-Vernetzung interessiert seien.
Landrat Robert Niedergesäß
erteilte KRin Johanna Weigl-Mühlfeld das Wort. Sie habe damals aufgrund einer
Empfehlung des
Bayerischen Kultusministeriums, an Schulen auf drahtlose Internet-Netzwerke
(WLAN) zu verzichten, den Antrag gestellt. Gemäß einer Stellungnahme der
Europäischen Umweltagentur aus dem Jahr 2013 sei die Nutzung von WLAN
risikobehaftet und laut Weltgesundheitsorganisation könne diese krebserregend
sein.
KRin Johanna Weigl-Mühlfeld erklärte, dass
das Bayerische Kultusministerium empfehle, an Schulen auf kabelgebundene
Netzwerke zurückzugreifen, um dadurch mögliche Gesundheitsgefahren bedingt durch
Strahlung auszuschließen.
Die Gehirnentwicklung sei erst im 16.
Lebensjahr abgeschlossen, fuhr KRin Johanna Weigl-Mühlfeld fort. WLAN strahle
24 Stunden lang. Eine Alternative zur Datenübertragung würde sie in
leistungsgeregelter Lichttechnik sehen. Die Schüler hätten in den Schulen ein
Handyverbot oder müssten zumindest ihr Handy ausschalten.
Ihre Ausführungen schloss KRin Johanna
Weigl-Mühlfeld, indem sie das Gremium bat, falls hier die Entscheidung
zugunsten der WLAN-Technologie falle, sollten zumindest regelmäßig die
Strahlenwerte gemessen und dokumentiert werden.
Landrat Robert Niedergesäß erteilte Herrn
Popp, stellvertretender Schulleiter, das Wort. Dieser erklärte, dass hier mit
sehr großer Verantwortung umgegangen werde. WLAN werde wohldosiert in
bestimmten Räumen und Zeiten eingesetzt. Die kabelgebundene Lösung sei
technisch nicht möglich. Bei einer Schülerzahl von über 1.000 könne vom
Lehrerkollegium nicht kontrolliert werden, ob die Schüler tatsächlich ihre
Mobiltelefone ausgeschaltet haben.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob es möglich
sei, mit diesen Zählern den Wirkungsgrad von verschiedenen Brennstoffen wie Öl,
Pellets, Erdgas festzustellen antwortete Herr Köll, dass dies noch eine gewisse
Zeit in Anspruch nehme, da es erst im Aufbau sei. Herr Stephan ergänzte, sobald
diese Daten vorliegen, werden diese dem Gremium mitgeteilt.
Landrat Robert Niedergesäß entsprach der
Anregung aus dem Gremium, nur über die Aufhebung von Punkt 2 (WLAN-Technologie)
des Beschlusses abzustimmen.
Der ULV-Ausschuss fasste
folgenden Beschluss:
Nr.
2 des Beschlusses des ULV-Ausschusses vom 21.10.2008, TOP 9 wird aufgehoben.