Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Stefanie Geisler, Abteilungsleiterin Soziales

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt und übergab das Wort an Frau Geisler, die kurz in den Sachverhalt einführte:

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 05. Mai 2014 Ausschüsse gebildet und mit Mitgliedern des Kreistages besetzt. Im Jugendhilfeausschuss haben neben Mitgliedern des Kreistages auch weitere Personen Sitz und zum Teil auch Stimme. Nach Sachvortrag durch den Leiter des Jugendamtes und der Abteilungsleiterin, sowie Beratung hat der Landrat vorgeschlagen, die Beratung nicht weiter zu verfolgen und die Entscheidung im folgenden Kreistag zu treffen. Gegen diesen Verfahrensvorschlag erhob sich im Kreistag kein Widerspruch.

Frau Geisler erklärte weiter, dass die Zusammensetzung sich aus § 71 SGB VIII, Art. 18 und 19 AGSG sowie aus der Satzung des Jugendamtes Ebersberg ergibt.

Den Vorsitz führt der Landrat. Er ist stimmberechtigtes Mitglied (Art. 17 Abs. 3 AGSG).

Der Jugendhilfeausschuss hat sowohl beratende als auch beschließende Mitglieder:

Die stimmberechtigten Mitglieder werden in offener Abstimmung gewählt und setzen sich wie folgt zusammen:

1.  Sechs Mitglieder des Kreistages; beschlossen im Kreistag am 05.05.2014.

2.  Zwei in der Jugendhilfe erfahrene Personen auf Vorschlag der Verwaltung des Landratsamtes.

Frau Geisler stellte die externen Mitglieder anhand einer Präsentation namentlich vor.

3.  Personen aus den Vorschlägen der Jugendhilfeträger. Der KJR wurde zu den Vorschlägen der Jugendverbände angehört und hat ein zustimmendes Votum abgegeben. Die Vorschläge wurden mit den Vertretern der Jugendhilfträger am 13.05.2014 besprochen, mit dem Ergebnis, dass keine weiteren Vorschläge und keine Änderungswünsche waren.

Eine Anmerkung aus dem Gremium war, dass Herr Mittermeier nach München wechseln werde. Frau Geisler teilte mit, dass dies ab dem 31.08.2014 erfolge. Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass die Verwaltung dies bis zur Sitzung des Kreistages klären werde, damit dieser mit dem neuen Namen abstimmen könne.

Frau Geisler stellte die beratende Mitglieder gem. Art. 19 AGSG in ihrer Präsentation vor.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste  folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Kreistag wählt folgende Personen als jugendhilfeerfahrene Personen mit Sitz und Stimme im Jugendhilfeausschuss:

Mitglied

StellvertreterIn

Michael Nerreter

(DKSB Kreisverband Ebersberg)

Manfred Krumpholz

(Berufsbildungswerk Kirchseeon)

Angela Freise

(Jugendpflegerin Markt Schwaben)

Jan Ostmann

(Jugendzentrum Markt Schwaben)

2.    Nach dem Vorschlag des Jugendamtes wird der Jugendhilfeausschuss mit folgenden Personen mit Sitz und Stimme im Jugendhilfeausschuss besetzt:

Mitglied

Stellvertreter/in

Sr. Dr. Christophora Eckl

(Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Zinneberg/Caritas)

Ludwig Mittermeier

(Caritas-Verband München und Freising e.V.)

Ulrike Bittner

(AWO Kreisverband Ebersberg)

Gabriele Pfanzelt

(AWO Kreisverband Ebersberg)

Matthias Sanne

(Diakonisches Werk Rosenheim)

Ann-Katrin Lutschewitz-Schuster

(Innere Mission München/Diakonie)

Ernst Weinzierl

(Brücke Ebersberg e.V./Paritätischer Wohlfahrtsverband, Bezirksverband Oberbayern)

Elisabeth Seibl-Kinzlmaier

(BRK Kreisverband Ebersberg)

Mathias Weigl

(Kreisbrandrat für den Landkreis Ebersberg)

Bernadette Albert

(Katholische Jugendstelle Ebersberg)

Winfried Rohrbach

(KJR Ebersberg)

Anna Greithanner

(KJR Ebersberg)

3.1  Der Kreistag bestellt die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2014 – 2020 in seiner konstituierenden Sitzung. Bei Änderungen während der Wahlperiode gilt:

Es kann immer dann von der Bestellung nachrückender beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Sinne von Art. 17 Abs. 1 AGSG durch den Kreistag ausgegangen werden kann, wenn der Jugendhilfeausschuss der Bestellung nach dem Vorschlag der entsendenden Stelle zustimmt und auf diese Weise die Nachfolge regelt.

3.2  Nach dem Vorschlag der jeweiligen Stellen wird der Jugendhilfeausschuss mit folgenden Personen mit beratender Funktion im Jugendhilfeausschuss besetzt:

Art. 19 Abs. 1 AGSG

Benennende Stelle (Art. 19 Abs. 2 AGSG)

benannt von

Mitglied

Stellvertreter/-in

Nr. 1

Leiter der Verwaltung des Jugendamtes

 

Christian Salberg

Leiter

Florian Robida,

Stellvertreter

Nr. 2

Jugend-, Familien oder Vormundschaftsrichter

Leiterin AG Ebersberg

Dr. Susanne Grasser

Familienrichterin am Amtsgericht

Susanne Strubl,

Jugendschöffenrichterin am Amtsgericht

Nr. 3

Schule/Schulverwaltung

Leiterin Staatliches Schulamt Ebersberg

Angela Sauter

Fachliche Leiterin des Staatlichen Schulamtes

Wolfgang Michalke,

Stellvertreter der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamtes

Nr. 4

Bediensteter der Arbeitsagentur

Leiter Arbeitsagentur Freising

Birgit Aigner

Isis Maharib

Nr. 5

Fachkraft in der Erziehungsberatung

Caritas-Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Regina Brückner

Leiter der Beratungsstelle

Angela Bredel-Michael

Nr. 6

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

 

Stefanie Geisler

Gleichstellungsbeauftragte

Christine Klostermann

Familienbeauftragte

Nr. 7

Polizeibeamter/-beamtin

PP Oberbayern-Nord

Hendrik Polte

Leiter PI Ebersberg

Helmut Hintereder

Leiter PI Poing

Nr. 8

Vorsitzender Kreisjugendring

Kreisjugendring Ebersberg

Daniel Hitzke

Vorsitzender Kreisjugendring

Blandine Ehrl

Geschäftsführerin Kreisjugendring

Nr. 9

Katholische Kirche

Kath. Dekanat Ebersberg

Michael Holzner

Josef Riedl

Nr. 9

Evangelische Kirche

Ev. Landeskirchenamt

Thomas Schmidt-Behounek

Manuel Dasch