Sitzung: 14.07.2014 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 2014/2108/1
An der Beratung nahmen teil: |
Stefanie Geisler, Abteilungsleiterin Soziales |
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt
und übergab das Wort an Frau Geisler, die kurz in den Sachverhalt einführte:
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am
05. Mai 2014 Ausschüsse gebildet und mit Mitgliedern des Kreistages besetzt. Im
Jugendhilfeausschuss haben neben Mitgliedern des Kreistages auch weitere
Personen Sitz und zum Teil auch Stimme. Nach Sachvortrag durch den Leiter des
Jugendamtes und der Abteilungsleiterin, sowie Beratung hat der Landrat
vorgeschlagen, die Beratung nicht weiter zu verfolgen und die Entscheidung im
folgenden Kreistag zu treffen. Gegen diesen Verfahrensvorschlag erhob sich im
Kreistag kein Widerspruch.
Frau Geisler erklärte weiter, dass die Zusammensetzung sich aus § 71 SGB VIII, Art. 18 und 19 AGSG sowie aus der Satzung des Jugendamtes Ebersberg ergibt.
Den Vorsitz führt der Landrat. Er ist stimmberechtigtes Mitglied (Art. 17 Abs. 3 AGSG).
Der Jugendhilfeausschuss hat sowohl beratende als auch
beschließende Mitglieder:
Die stimmberechtigten Mitglieder werden in offener
Abstimmung gewählt und setzen sich wie folgt zusammen:
1. Sechs
Mitglieder des Kreistages; beschlossen im Kreistag am 05.05.2014.
2. Zwei in der Jugendhilfe
erfahrene Personen auf Vorschlag der Verwaltung des Landratsamtes.
Frau Geisler stellte die externen Mitglieder anhand
einer Präsentation namentlich vor.
3. Personen aus den Vorschlägen der Jugendhilfeträger. Der KJR wurde
zu den Vorschlägen der Jugendverbände angehört und hat ein zustimmendes Votum
abgegeben. Die Vorschläge wurden mit den Vertretern der Jugendhilfträger am
13.05.2014 besprochen, mit dem Ergebnis, dass keine weiteren Vorschläge und
keine Änderungswünsche waren.
Eine
Anmerkung aus dem Gremium war, dass
Herr Mittermeier nach München wechseln werde. Frau Geisler teilte mit, dass dies ab dem 31.08.2014 erfolge. Landrat Robert Niedergesäß erklärte,
dass die Verwaltung dies bis zur Sitzung des Kreistages klären werde, damit
dieser mit dem neuen Namen abstimmen könne.
Frau Geisler stellte die
beratende Mitglieder gem. Art. 19 AGSG in ihrer Präsentation vor.
Landrat Robert Niedergesäß
ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Kreistag wählt folgende Personen als jugendhilfeerfahrene Personen mit Sitz und Stimme im Jugendhilfeausschuss:
Mitglied |
StellvertreterIn |
Michael Nerreter (DKSB Kreisverband Ebersberg) |
Manfred Krumpholz (Berufsbildungswerk Kirchseeon) |
Angela Freise (Jugendpflegerin Markt Schwaben) |
Jan Ostmann (Jugendzentrum Markt Schwaben) |
2. Nach dem Vorschlag des Jugendamtes wird der Jugendhilfeausschuss mit folgenden Personen mit Sitz und Stimme im Jugendhilfeausschuss besetzt:
Mitglied |
Stellvertreter/in |
Sr. Dr. Christophora Eckl (Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Zinneberg/Caritas) |
Ludwig Mittermeier (Caritas-Verband München und Freising e.V.) |
Ulrike Bittner (AWO Kreisverband Ebersberg) |
Gabriele Pfanzelt (AWO Kreisverband Ebersberg) |
Matthias Sanne (Diakonisches Werk Rosenheim) |
Ann-Katrin Lutschewitz-Schuster (Innere Mission München/Diakonie) |
Ernst Weinzierl (Brücke Ebersberg e.V./Paritätischer Wohlfahrtsverband, Bezirksverband Oberbayern) |
Elisabeth Seibl-Kinzlmaier (BRK Kreisverband Ebersberg) |
Mathias Weigl (Kreisbrandrat für den Landkreis Ebersberg) |
Bernadette Albert (Katholische Jugendstelle Ebersberg) |
Winfried Rohrbach (KJR Ebersberg) |
Anna Greithanner (KJR Ebersberg) |
3.1 Der Kreistag bestellt die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2014 – 2020 in seiner konstituierenden Sitzung. Bei Änderungen während der Wahlperiode gilt:
Es kann immer dann von der Bestellung nachrückender beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Sinne von Art. 17 Abs. 1 AGSG durch den Kreistag ausgegangen werden kann, wenn der Jugendhilfeausschuss der Bestellung nach dem Vorschlag der entsendenden Stelle zustimmt und auf diese Weise die Nachfolge regelt.
3.2 Nach dem Vorschlag der jeweiligen Stellen wird der Jugendhilfeausschuss mit folgenden Personen mit beratender Funktion im Jugendhilfeausschuss besetzt:
Art. 19 Abs. 1 AGSG |
Benennende Stelle (Art. 19 Abs. 2 AGSG) |
benannt von |
Mitglied |
Stellvertreter/-in |
Nr. 1 |
Leiter der Verwaltung des Jugendamtes |
|
Christian Salberg Leiter |
Florian Robida, Stellvertreter |
Nr. 2 |
Jugend-, Familien oder Vormundschaftsrichter |
Leiterin AG Ebersberg |
Dr. Susanne Grasser Familienrichterin am Amtsgericht |
Susanne Strubl, Jugendschöffenrichterin am Amtsgericht |
Nr. 3 |
Schule/Schulverwaltung |
Leiterin Staatliches Schulamt Ebersberg |
Angela Sauter Fachliche Leiterin des Staatlichen Schulamtes |
Wolfgang Michalke, Stellvertreter der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamtes |
Nr. 4 |
Bediensteter der Arbeitsagentur |
Leiter Arbeitsagentur Freising |
Birgit Aigner |
Isis Maharib |
Nr. 5 |
Fachkraft in der Erziehungsberatung |
Caritas-Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche |
Regina Brückner Leiter der Beratungsstelle |
Angela Bredel-Michael |
Nr. 6 |
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte |
|
Stefanie Geisler Gleichstellungsbeauftragte |
Christine Klostermann Familienbeauftragte |
Nr. 7 |
Polizeibeamter/-beamtin |
PP Oberbayern-Nord |
Hendrik Polte Leiter PI Ebersberg |
Helmut Hintereder Leiter PI Poing |
Nr. 8 |
Vorsitzender Kreisjugendring |
Kreisjugendring Ebersberg |
Daniel Hitzke Vorsitzender Kreisjugendring |
Blandine Ehrl Geschäftsführerin Kreisjugendring |
Nr. 9 |
Katholische Kirche |
Kath. Dekanat Ebersberg |
Michael Holzner |
Josef Riedl |
Nr. 9 |
Evangelische Kirche |
Ev. Landeskirchenamt |
Thomas Schmidt-Behounek |
Manuel Dasch |