Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Leiterin der Stabsstelle Finanzen und Controlling

 

Andreas Stephan, Leiter Abteilung Zentrales

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf.

Mit den heutigen Beratungen über die Eckwerte 2015 stellt der Kreistag die Weichen für die nächsten 4 Jahre. Der Kreistag hat sich im Dezember 2012 eine Finanzleitlinie gegeben. Sie ist der künftige Rahmen einer soliden und dennoch auf die Anforderungen der Zukunft ausgerichteten Finanzpolitik des Kreistages. Der kommende Haushalt soll die Weichen stellen, damit auch in Zukunft Investitionen geleistet werden können.

Frau Keller hatte zur Erläuterung des Sachverhalts eine Präsentation vorbereitet.

Anschließend sind einige Folien und deren Diskussionspunkte aufgeführt, die vollständige Präsentation ist als Anlage diesem Protokoll beigefügt

 

Zu folgenden Folien wurden einige Punkte angesprochen:

Entwicklung der Investitionen

Je weiter man – ausgehend vom Planjahr – in die Finanzplanung schaut, umso ungenauer wird die Planung. Grund: neue Investitionsprojekte, die im Planjahr nicht bekannt waren.

Z.B. wurde im Jahr 2012 der Investitionsbedarf für 2014 mit 15,4 Mio € angenommen, tatsächlich betrug er dann aber im Planjahr 2014

19,1 Mio €                                                                  

Zur Folie 3 „Entwicklung der Investitionen“; Hierbei handle es sich um eine Übersicht von Plan zu Plan. Zuschüsse verwerfen oft das Ergebnis. Anfrage aus dem Gremium zur Differenz, dass im Jahr 2012 der Investitionsbedarf für 2014 mit 15,4 Mio € und im Planjahr mit 19,1 Mio. ausgewiesen wurde: Um wie viele neue Investitionen bzw. um wie viele Verschiebungen es sich handle? Frau Keller erläuterte, dass zwischen diesen Planungen zwei Jahre Zeit verstrichen seien und in dieser Zeit neue Investitionen dazu kämen, die zwei Jahre vorher noch nicht bekannt waren.

 

Entwicklung der Verschuldung

Die Schulden des Landkreises belaufen sich am  30.6.2014 auf 56 Mio €, und damit um 3,7 Mio € weniger als ein Jahr davor.  Aufbauend auf der derzeitigen Investitionsplanung entwickelt sich die weitere Verschuldung des Landkreises wie folgt:

2014:   weitere 12 Mio € Neuaufnahme geplant, wovon bisher kein Kredit in Anspruch genommen wurde

2015:   weitere 5 Mio € Neuaufnahme geplant

2016:   keine Kreditaufnahme geplant

Die Gesamtverschuldung des Landkreises wird danach im Jahr 2016 unter Berücksichtigung der Tilgungen einen Höchststand von 61 Mio € erreichen und liegt damit um 14 Mio € unter dem noch vor 2 Jahren befürchteten Höchststand der Verschuldung. Die Finanzleitlinie soll wirken.                                                                                  

Zur Folie 5 „Entwicklung der Eckwerte“ erklärte Frau Keller, für Überschreitungen sind oftmals gesetzliche Änderungen oder Beschlüsse aus den Fachausschüssen ursächlich.

 

Die „großen“ Zusammenhänge

                                                                                   

Zur Folie 7 „Die großen Zusammenhänge“ war eine Anmerkung aus dem Gremium, mit dem Bezirk Oberbayern Gespräche bzgl. der Bezirksumlage führen, da zum Bezirk auch der Landkreis München mit zum Teil sehr reichen Gemeinden gehöre und somit unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen gegeben sind.

 

Ausblick 2015

Kreisumlage:

Vorausberechnung der Kreisumlage ergibt nach 2 positiven Jahren einen Umlagekraftverlust zwischen 2,7 und 3,4 Mio €, je nach tatsächlicher Erhöhung des Einkommensteueranteils.

Bezirksumlage:

Vorausberechnung der Bezirksumlage ergibt ebenfalls einen Umlagekraftverlust, d.h. Entlastung zwischen 0,8 Mio € und 1,1 Mio €.

Mit einer positiven Entwicklung der Schlüsselzuweisungen, mit der gerechnet wird, könnte der Kreishaushalt mit einer „roten 0“ aus der Umlagekraftveränderung herauskommen, d.h., es werden nicht mehr Mittel als im Vorjahr zur Verfügung stehen.

                                                                                   

Zur Folie 8 „Ausblick 2015“ erklärte Frau Keller; die Vorausberechnung der Bezirksumlage erfolgte ausgehend von einem unveränderten Prozentsatz der Bezirksumlage.

 

Entwicklung der Liquidität

Auch die Liquidität hat sich verbessert, der Landkreis verfügte zum 31.12.2013 über 6,2 Mio € liquide Mittel, die Kommunale Abfallwirtschaft über 9 Mio €.

                                                                                   

Zur Folie 10 „Entwicklung der Liquidität“ erkundigte sich ein Ausschuss-Mitglied, ob es bezüglich der liquiden Mittel aus der kommunalen Abfallwirtschaft eine Obergrenze gäbe. Es handle sich um Gebühren die dem Bürger zuständen. Frau Keller antwortete, dass die Müllgebühren gesenkt würden um Rücklagen abzubauen. Allerdings muss die kommunale Abfallwirtschaft Rücklagen für Rekultivierung und Nachsorge bilden. Herr Stephan ergänzte die Ausführungen, dass derzeit pro Jahr ca. 500.000 € aus der Gebührenausgleichsrückstellung abgebaut würden.

 

Personalkostenentwicklung

Die Personalkosten wurden 2014 mit 16,2 Mio € geplant, nach derzeitiger Hochrechnung reichen die Mittel knapp aus (+ 0,5 %). Tarifsteigerungen 2015: + 3,0 % bei Beamten, + 2,4 % bei Beschäftigten.

Steuerung der Personalkosten

Im Stellenplan 2012 und 2013 gab es insgesamt 12 Stellenmehrungen, die 10 Jahre davor keine Einzige. 2014 gab es 2 zusätzliche Stellen (Jobcenter, Integration und Inklusion).

Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung hatte sich auf Antrag der CSU-Fraktion im letzten Jahr mit dem Thema befasst und ein Schema zur Überprüfung der Personalkapazitäten in den Fachbereichen entwickelt.

Dieses Instrument wird inzwischen in allen Fachbereichen zur Prüfung der Personalressourcen angewandt.

Ziel muss sein, Personal verstärkt umzuschichten, d.h. an den Stellen einzusetzen, wo Arbeitsschwerpunkte zu bearbeiten sind.

Das zentrale Controlling rechnet weiterhin mit hohem Druck auf die Personalkosten, aber auch stellenweise mit hoher Belastung des Personals.

                                    

Zu den Folien 15 und 16 „Personalkostenentwicklung“, „Steuerung der Personalkosten“:

Aus dem Gremium wurde auf den Text der Sitzungsvorlage verwiesen, indem die Stellenanteile nur „als sehr gering“ beschrieben wurden. Es wurde der Wunsch geäußert, Zahlen zu liefern, um sich dadurch ein besseres Bild machen zu können. Frau Keller erwiderte, dass es sich um eine vorsorgliche Planung einer halben Stelle handle.

Landrat Robert Niedergesäß ergänzte die Ausführungen, dass gemäß dem Statistikrundschreiben 2013 der Landkreis Ebersberg mit 116 € pro Kopf / Bevölkerung im Mittelfeld liege. Von 71 Landkreisen in ganz Bayern, liege der Landkreis Ebersberg mit seinen Personalkosten auf Platz 27. Die Personalkosten werden auch laufend vom Finanzmanagement beobachtet. Es gab sogar 10 Jahre lang keine Mehrung. Erst als durch ein Gutachten im Jahr 2012 festgestellt wurde, dass im Jugendamtsbereich zu wenig Stellen besetzt seien, wurde nachjustiert. Als Arbeitgeber müsse man sowieso darauf achten, dass der Überstundenanfall noch zu vertreten wäre. Des Weiteren gibt es Aufgaben, z.B. im Bereich Asyl, die von staatlicher Seite zu finanzieren wären. Hier wurde hausintern umorganisiert, sodass dies stellenplanneutral stattfinden konnte, so Landrat Robert Niedergesäß weiter.

Anmerkung aus dem Gremium zu den Pensionsrückstellungen; dies sei wie ein „Damoklesschwert“, das über den Landkreis schwebe, wenn der Landkreis überraschend 900.000 € mehr an Mitteln bereitstellen muss. Frau Keller erklärte, dass dies nicht im Hause berechnet werde, sondern vom Versorgungsverband. Die Verwaltung ist an diesem Thema dran, denn es kann immer wieder vorkommen, dass ohne Wissen des Kreises vom Versorgungsverband Summen von z.B. 1 Mio. € aufgelöst oder gebildet würden.

 

Entwicklung Jugendhilfe

Dem Jugendhilfeausschuss wurde im Zwischenbericht dargestellt, dass das Budget 2014 um 700.000 € überschritten wird.

Die höchsten Überschreitungen gibt es in der stationären Eingliederungshilfe (+ 525.000 €), bei der sozialpädagogischen Familienhilfe (+ 293.000 €) sowie bei den teilstationären Eingliederungshilfen (+ 189.000 €). Mit Ausnahme der Eingliederungshilfe, wo es zu Fallzahlsteigerungen kam, sind die Kostensteigerungen auf die gestiegenen Kosten pro Fall zurückzuführen.

Anmerkung: Die vom Gesetzgeber definierten Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe sind aus dem Kreishaushalt nicht mehr lange leistbar!

                                                                                    

Zur Folie 23 „Entwicklung Jugendhilfe“ erklärte Frau Keller, dass der Landkreis mehr als 50 % „von dem was wir tun“ für Sozialleistungen erbringe.

 

Eckwertevorschlag JHA

Es wird vorgeschlagen, den Eckwert gegenüber der Planung 2014 um 898.919 € zu erhöhen, das sind 7,95 %.

2014 wird mit einer Überschreitung in einer Größenordnung bis zu 700.000 € gerechnet. Es wird vorgeschlagen, den Eckwert gegenüber dem Vorjahr um 900.000 € anzuheben.

                                                                                    

Zur Folie 25 „Eckwertevorschlag JHA“ erklärte Landrat Robert Niedergesäß, dass der Entwicklung bezüglich der Abweichung zum Plan in Höhe von 900.000 € nicht tatenlos zugesehen werde. Es werden die einzelnen Positionen angeschaut, um Einsparpotenziale zu prüfen. Er werde im Herbst auf die Fraktionssprecher und die Arbeitsgruppe Politik & Verwaltung zukommen, um über Einsparmöglichkeiten zu sprechen. Dies könnte z.B. die Ausschreibung von Leistungen von Partnern sein, wie den Wohlfahrtsverbänden. Die Sozialarbeit an weiterführenden Schulen (SaS) sei eigentlich eine staatliche Aufgabe, für die derzeit der Landkreis aufkomme. Frau Keller erklärte, dass eine Elternbeteiligung eine Möglichkeit wäre, da bisher ein Großteil der Jugendhilfeleistungen unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern erfolge.

Darauf aus dem Gremium:

  Jeder in den freiwilligen Leistungen investierte Euro spare bei den Pflichtaufgaben.

Bei den Ausschreibungen soll darauf geachtet werden, dass ein offener und transparenter Dialog mit den Wohlfahrtsverbänden geführt werde, sowie auf die Qualität der Leistungen. Es soll das Thema „Eigenbeteiligung der Eltern“ geprüft werden.

  Man sei mit dem Eckwertevorschlag für den JHA zufrieden.

  Mit einer gemeinnützigen GmbH könne evtl. gespart werden.

Bei den Ausschreibungen müsse man darauf achten, dass bei der sozialpädagogischen Arbeit nicht so viel Raum für Einsparungen sein könne. Durch die gesellschaftliche Veränderung könne man es sich nicht mehr ohne SaS an Schulen vorstellen. Es wäre um einiges schwieriger.

Wie bereits in der Folie 23 erwähnt, sei die vom Gesetzgeber definierten Rahmenbedingungen in der Kinder– und Jugendhilfe aus dem Kreishaushalt nicht mehr lange zu leisten. Das bedeute, es ist besorgniserregend und auf Dauer nicht mehr zu finanzieren – die Politik muss handeln.

Es solle geprüft werden, ob evtl. geringfügig Beschäftige, Langzeitarbeitslose oder eine gemeinnützige GmbH im sozialen Bereich eingesetzt werden könnten.

 

Wegen sinkender Eingliederungsmittel des Bundes steigen die Fallzahlen leicht an – sie liegen aber noch im Plankorridor.

Was nicht im Plankorridor liegt, sind die Kosten der Unterkunft pro BG, sie sind seit 2006 um 87,19 € pro Monat gestiegen, was auf der Basis von 1.000 Bedarfsgemeinschaften Mehrkosten in Höhe von über 1 Mio € bedeutet!

                                                                                    

Zur Folie 28 „Jobcenter“ erklärte Frau Keller, dass hier ein großes Problem die Kosten der Unterkunft (KdU) wären, für die der Landkreis 5,6 Mio. € aufwenden müsse.

 

Zu fordern: Bundesteilhabegesetz

Der enorme Anstieg der Sozialausgaben und der Eingliederungshilfe im Besonderen (+ 70 % seit 2000 von 1,3 auf 2,2 Mrd. € in Bayern) ist von den Kommunen nicht zu leisten.

Das Bundesteilhabegesetz ist schon allein deshalb zu fordern, weil in der Sozialhilfe das Nachrangprinzip gilt, das aber bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung keine Berücksichtigung findet.

Der Bund kann das, weil 100.000 Menschen mehr in Beschäftigung den Staat um 2,1 Mrd. € entlasten.

2015 ist den Kommunen eine Entlastung in Höhe von 1 Mrd. € versprochen – bisher keine Informationen!

                                                                                    

Zur Folie 31 „Zu fordern: Bundesteilhabegesetz“ erklärte Kreisrat Thomas Huber, dass seit 10. Juli der Bund an der Formulierung des Gesetzes arbeite. Es soll zum 01.01.2017 in Kraft treten. Es soll eine pauschale Entlastung der Kommunen bringen. Die Entlastung der Landkreise solle in den Jahren 2015/2016 mit 1 Mrd. € und 2017 mit 5 Mrd. € erfolgen.

 

Aufwandsentwicklung seit 2005

                                                                                                

Zur Folie 40 „Aufwandsentwicklung seit 2005“ erklärte Frau Keller u.a. zum Bauunterhalt, dass es sich hier um keine Investitionen sondern um einen Werteerhalt handle.

 

Eckwertevorschlag LSV

Es wird vorgeschlagen, den Eckwert gegenüber der Planung 2014 um 299.367 € zu erhöhen, das sind  2,7 %.

Das Liegenschaftsamt schlägt einen Eckwert in Höhe von 12.250.000 € vor, also über 1 Mio € mehr.

Zur Folie 43 „Eckwertevorschlag LSV“ war die Empfehlung von Frau Keller, die konkrete Planung des Sachgebietes Liegenschaftsamt abzuwarten und den Eckwert gegenüber der Planung um 299.367 € (2,7 %) statt wie vom Liegenschaftsamt vorgeschlagen um über 1 Mio. € mehr zu erhöhen. Eine Anfrage aus dem Gremium wie die AfA abgeschrieben werde, z.B. als Gewerke, denn im Bauunterhalt könne man sparen, antwortete Frau Keller, dass es hier Vorgaben gäbe.

 

Bewertung für den Haushalt 2015

Diese knapp 2 Mio € Steigerung gegenüber der Planung 2014 haben derzeit keine Finanzierung aus der Umlagekraft.

Die Einhaltung der Finanzleitlinie wäre gesichert.

Will man die Kreisumlage nicht erhöhen, schmilzt der für 2015 geplante Ergebnisüberschuss von 6,2 Mio € auf 4,2 Mio € ab.

Die Prognose geht davon aus, dass die Schlüsselzuweisungen steigen und die Bezirksumlage nicht steigt – andernfalls wird das Finanzierungsloch größer werden und eine Erhöhung des Kreisumlagenhebesatzes wäre die Folge.

                                                                                    

Zur Folie 45 „Bewertung für den Haushalt 2015“ wurde aus dem Gremium angemerkt, dass jetzt nicht über die Kreisumlage diskutiert werden solle. Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass die Kreisumlage konstant bliebe, sollte am Haushalt nicht viel geändert werden.

KR Thomas Huber erklärte, dass ab Donnerstag eine kleine Prognose bzgl. der Bezirksumlage folge, somit hätte man eine Konstante mehr zur Haushaltsplanung.

Anregung aus dem Gremium: Es fehle ein Blick in die Investitionszukunft des Landkreises. Die Arbeitsgruppe P & V oder die Fraktionssprecher sollen sich diesem Thema annehmen. Es stehen einige Projekte an, z.B. Gymnasium Grafing, evtl. Neubau Gymnasium Poing, Klinik baut selbst. Hier müsse Klarheit her, wann diese Projekte kommen, dann könne man auch beurteilen, ob die Investitionsausgaben mit geplanten 4 Mio. ausreichen. Das Ziel sollte nicht sein, die Warteliste „aufzublähen“.

Kritik aus dem Gremium, dass Frau Keller die genauen Gründe der Summe von 12 Mio. € des Sachgebietes Liegenschaftsamt nicht benennen konnte und dass kein Mitarbeiter des Sachgebietes zur Stellungnahme gegenüber dem Gremium anwesend war.

Frau Keller erläuterte, dass es sich bei der Festlegung der Eckwerte um ein rein strategisches Vorgehen handle. Das Gremium habe durch die Eckwert-Vorgaben Steuerungsmöglichkeiten.

Anmerkung aus dem Gremium, dass Zweifel bestehen, ob der Kreistag hier wirklich Steuerungsmöglichkeiten habe.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, ließ Landrat Robert Niedergesäß über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Für die Haushaltsberatungen 2015 werden den Fachausschüssen folgende Eckwerte vorgegeben:

 

 

Plan 2014

Eckwert 2015

Kreis- und Strategieausschuss (KSA)

6.512.051

6.650.000

Jugendhilfeausschuss

11.301.081

12.200.000

SFB-Ausschuss

14.916.197

15.200.000

ULV-Ausschuss

4.482.509

4.700.000

LSV-Ausschuss

10.900.633

11.200.000

Summe

48.112.471

49.950.000

 

Die Summe der Eckwerte für die Fachausschüsse beträgt 49.950.000 €. In der Summe steigt die zur Verfügung gestellte Finanzmasse gegenüber der Planung 2014 um 1.837.529 € (+ 3,8 %).

Die Fachausschüsse werden aufgefordert, bei der Haushaltsplanung 2015 diese Eckwerte einzuhalten und Vorschläge für Einsparungen vorzulegen.