Sitzung: 14.07.2014 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 2014/2166
Vorberatung |
KSA am
11.10.2010, TOP 10ö KSA am 24.02.2014, TOP 8ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat |
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Neugebauer. Dieser erläuterte noch kurz den mit der SiVo versandten Entwurf, der mit der
Arbeitsgruppe
Politik und Verwaltung am 19.05.2014 erarbeitet wurde. Der Entwurf wurde dort Punkt
für Punkt durchgesprochen und Änderungen eingefügt. Folgende Gesichtspunkte
wurden noch als Arbeitsauftrag an die Verwaltung gegeben:
·
geschlechtsneutrale
Formulierungen
·
Ernennung
einer/eines zentrale/-n Beauftragte/-n für Informationen an die Bürger
·
Vorschlag für
eine Kostenregelung (Gebühren nach Arbeitsaufwand: unter 15 Min.: keine, je
angefangene halbe Stunde 40 Euro, Auslagen für Kopien: 20 Cent,
Geringfügigkeitsgrenze z.B. 5 Euro)
Der mit der
Sitzungsvorlage übersandte Satzungsentwurf enthält alle von der Arbeitsgruppe Politik
und Verwaltung erarbeiteten Vorschläge. Ein Problem sei, dass nach hausinterner
juristischer Prüfung eine eigene allgemeine Kostensatzung erlassen werden
müsse. Es werde im Kreistag am 28.07.2014 eine Informationssatzung ohne § 14
Kosten beschlossen, die ab 01.01.2015 in Kraft trete.
Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass aufgrund eigener Erfahrungen dieser Satzung
nicht zugestimmt werden könne.
Anregung aus dem Gremium, es sollen auch bei den Kosten CDs als Datenträger
mitaufgenommen werden.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden
Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Landkreis Ebersberg erlässt die Satzung über den Zugang zu Informationen der Landkreisverwaltung (Informationsfreiheitssatzung) in der vorliegenden Form. Sie tritt am 01.01.2015 in Kraft.
2. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.