Beschluss: angenommen

Abstimmung: Nein: 1

Vorberatung        

KSA am 11.10.2010, TOP 10ö

KSA am 24.02.2014, TOP 8ö

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Neugebauer. Dieser erläuterte noch kurz den mit der SiVo versandten Entwurf, der mit der

Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung am 19.05.2014 erarbeitet wurde. Der Entwurf wurde dort Punkt für Punkt durchgesprochen und Änderungen eingefügt. Folgende Gesichtspunkte wurden noch als Arbeitsauftrag an die Verwaltung gegeben:

·         geschlechtsneutrale Formulierungen

·         Ernennung einer/eines zentrale/-n Beauftragte/-n für Informationen an die Bürger

·         Vorschlag für eine Kostenregelung (Gebühren nach Arbeitsaufwand: unter 15 Min.: keine, je angefangene halbe Stunde 40 Euro, Auslagen für Kopien: 20 Cent, Geringfügigkeitsgrenze z.B. 5 Euro)

Der mit der Sitzungsvorlage übersandte Satzungsentwurf enthält alle von der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung erarbeiteten Vorschläge. Ein Problem sei, dass nach hausinterner juristischer Prüfung eine eigene allgemeine Kostensatzung erlassen werden müsse. Es werde im Kreistag am 28.07.2014 eine Informationssatzung ohne § 14 Kosten beschlossen, die ab 01.01.2015 in Kraft trete.

Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass aufgrund eigener Erfahrungen dieser Satzung nicht zugestimmt werden könne.

Anregung aus dem Gremium, es sollen auch bei den Kosten CDs als Datenträger mitaufgenommen werden.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Landkreis Ebersberg erlässt die Satzung über den Zugang zu Informationen der Landkreisverwaltung (Informationsfreiheitssatzung) in der vorliegenden Form. Sie tritt am 01.01.2015 in Kraft.

2.    Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.