Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 10.04.2013, TOP 12

An der Beratung nahmen teil:

Werner Hötzel, Mitarbeiter des SG Abfallwirtschaft

 

Markus Hertel, Mitarbeiter des bifa Umweltinstituts

 

Sarah Meyer, Mitarbeiterin des bifa Umweltinstituts

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und begrüßte die Mitarbeiter des bifa Umweltinstitutes Frau Meyer und Herrn Hertel sowie Herrn Hötzel, Mitarbeiter des SG Abfallwirtschaft, der in den Sachverhalt kurz einführte. Die Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt und dem Landkreis Ebersberg wurde im Jahr 2013 fristgerecht gekündigt. Die Kündigung war notwendig, um eine nochmalige automatische Verlängerung um weitere 6 Jahre zu vermeiden. Die Laufzeit des Vertrages endet damit am 31.12.2015. Eine neue Ausschreibung zur Restabfallbehandlung soll nun 2014 durchgeführt werden.

Herr Hertel informierte über den Status der Restabfallbehandlungstechniken in einer Präsentation, die als Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt ist.

Nach Darstellung des Sachverhaltes mit den drei wesentlichen Verfahrenskonzepten wie Verbrennung, mechanisch-biologische Behandlung (MBA) und Pyrolyse sowie der Darstellung der marktüblichen Behandlungskosten und des rechtlichen Rahmens wurde aus dem Gremium das Fazit gezogen, dass für den Landkreis Ebersberg eigentlich nur die Verbrennung bliebe.

Herr Hertel empfahl, die vorgestellten Vergabekriterien (R1-Faktor bzw. Wertungskriterium Energieeffizienz, Anteil der stofflichen Verwertung bzw. vorhandene Aufbereitungstechnik, Entfernung zur Umladestation „An der Schafweide“ beispielsweise preislicher Aufschlag von x €/Mg ab einer Entfernung von 150 km, Vertragslaufzeiten, Bildung von Mengenlosen) mit in die Ausschreibung aufzunehmen.

Landrat Robert Niedergesäß ergänzte entsprechend dem Konsens des Gremiums den Beschlussvorschlag und ließ darüber abstimmen.


Der ULV - Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die thermische Verwertung des Restabfalls europaweit auszuschreiben.

  1. Die Eckpunkte der Ausschreibung sollen in Zusammenarbeit mit dem bifa-Institut vorbereitet und dem ULV-Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen abschließend zur Freigabe vorgelegt werden.