An der Beratung nahmen teil:

Ulrike Weggel, Mitarbeiterin SG Abfallwirtschaft

 

Markus Hertel, Mitarbeiter des bifa Umweltinstituts

Frau Weggel teilte dem Gremium mit, dass gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz vom Juni 2012 ab 01.01.2015 neben Metall, Glas, Holz und Bioabfällen auch Kunststoffe getrennt zu erfassen und zu verwerten sind.

Aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sei dabei nur die werkstoffliche Verwertung sinnvoll; zu diesem Ergebnis komme auch das bifa-Umweltinstitut in seinem Gutachten zu der im Jahr 2012 für den Landkreis durchgeführten Sortieranalyse für Rest- und Sperrmüll.

Die bisherigen Pilotversuche zeigten, dass bei sortenreiner Erfassung geeigneter Kunststoffarten (PE/ PP) die werkstoffliche Verwertung bei Erzielung gewisser (geringer) Erlöse möglich sei. Deshalb solle dies ab 1.1.2015 am Entsorgungszentrum als zentrale Anlaufstelle sowie in geeigneten Gemeinden, d.h. Gemeinden mit entsprechendem Platzangebot, offiziell umgesetzt werden. Dazu werden zusätzliche, unterschiedlich große Container (10 – 20 m³) an den ausgewählten Wertstoffhöfen aufgestellt, in die Hartkunststoffe aus PE/PP kostenlos abgegeben werden können.

Darüber hinaus werde geprüft, ob an den anderen Wertstoffhöfen eine Sammlung mittels sogenannter Big Bags o.ä. möglich sei.

Kostenaussagen sind insbesondere wegen der Abhängigkeit der Kunststoffverwertung von der marktwirtschaftlichen Situation (aktuell eher sinkende Erlöse) sowie der schlecht einschätzbaren Resonanz der privaten Haushalte nur annähernd möglich.

So sei davon auszugehen, dass die Aufwendungen für die künftige separate Erfassung ausgewählter, stofflich verwertbarer Kunststoffe durch Einsparungen bei der Restmüll- bzw. Sperrmüll-Entsorgung zumindest ausgeglichen werden könne.

Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob zwischen dem „grünen Punkt“ und dem Restplastik unterschieden werde antwortete Frau Weggel, dass dies schwierig sei. Hier müsse mehr Öffentlichkeitsarbeit betrieben und informiert werden, dass die Abgabe kostenlos sei. Dies spare beim Sperrmüll.