Sitzung: 23.07.2014 ULV-Ausschuss
An der Beratung nahmen teil: |
Ulrike Weggel, Mitarbeiterin SG Abfallwirtschaft |
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Markus Hertel, Mitarbeiter des bifa Umweltinstituts |
Frau Weggel teilte dem Gremium mit,
dass gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz
vom Juni 2012 ab 01.01.2015 neben Metall, Glas, Holz und Bioabfällen auch
Kunststoffe getrennt zu erfassen und zu verwerten sind.
Aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sei dabei nur die
werkstoffliche Verwertung sinnvoll; zu diesem Ergebnis komme auch das
bifa-Umweltinstitut in seinem Gutachten zu der im Jahr 2012 für den Landkreis
durchgeführten Sortieranalyse für Rest- und Sperrmüll.
Die bisherigen Pilotversuche zeigten, dass bei sortenreiner Erfassung
geeigneter Kunststoffarten (PE/ PP) die werkstoffliche Verwertung bei Erzielung
gewisser (geringer) Erlöse möglich sei. Deshalb solle dies ab 1.1.2015 am
Entsorgungszentrum als zentrale Anlaufstelle sowie in geeigneten Gemeinden,
d.h. Gemeinden mit entsprechendem Platzangebot, offiziell umgesetzt werden.
Dazu werden zusätzliche, unterschiedlich große Container (10 – 20 m³) an den
ausgewählten Wertstoffhöfen aufgestellt, in die Hartkunststoffe aus PE/PP
kostenlos abgegeben werden können.
Darüber hinaus werde geprüft, ob an den anderen Wertstoffhöfen eine
Sammlung mittels sogenannter Big Bags o.ä. möglich sei.
So sei davon auszugehen, dass die
Aufwendungen für die künftige separate Erfassung ausgewählter, stofflich
verwertbarer Kunststoffe durch Einsparungen bei der Restmüll- bzw.
Sperrmüll-Entsorgung zumindest ausgeglichen werden könne.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob zwischen dem „grünen
Punkt“ und dem Restplastik unterschieden werde antwortete Frau Weggel, dass dies schwierig sei. Hier müsse mehr
Öffentlichkeitsarbeit betrieben und informiert werden, dass die Abgabe
kostenlos sei. Dies spare beim Sperrmüll.