Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Vorberatung        

ULV-Ausschuss im 23.07.2013, TOP 4

ULV-Ausschuss im 02.10.2013 TOP 4 bis 7

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl, SG-Leiter Kreisstraßen und Abfallwirtschaft

 

Frank Ruckdäschel, Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, Straßenbau

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf. Aus dem Gremium wurde angeregt, künftig eine ULV-Sitzung mehr im Jahr anzusetzen. Landrat Robert Niedergesäß sagte dies ab dem nächsten Jahr zu.

Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Herrn Dirscherl, der dem Gremium das Straßenbauprogramm 2015 anhand der versandten Sitzungsvorlage erläuterte.

Herr Dirscherl verwies auch auf die Anlage „Programm 15“, die ebenfalls mit der Sitzungsvorlage versandt wurde, da in dieser die Investitionen im Straßenbau 2014 bis 2018 auf einen Blick dargestellt sind:

 

 

 

 

Zu folgenden Punkten der Sitzungsvorlage gab es noch Ergänzungen bzw. Diskussionen:

·      Zu 1 d. Kosten der Kreisstraßen

Für die Kreisstraßen entstehen sowohl in den Erfolgs- als auch in den Bilanzkonten (Investitionen) Kosten. Die Investitionen fließen über die Abschreibung in die Erfolgskonten ein.
Kreisstraßenkilometer:       117,478          

(ohne Abschreibungen)

Jahr

Bruttokosten (Ausgaben)

Nettokosten (Ausgaben minus Einnahmen)

Kosten / km (brutto)

Kosten / km   (netto)

Budget 2014

1.105.070,00

995.870,00

9.403,58

8.575,17

Budget 2015

1.113.620,00

        1.004.420,00

11.626,91

6.804,19

Durchschnitt

 1998 - 2015

 

8.410,03

7.005,44

Durchschnitt

letzte 10 Jahre

 

8.812,87

7.388,71

Herr Dirscherl erklärte, dass im Budget 2015 die Kosten / km (netto) 8.604,19 € statt 6.804,19 € betragen.

 

·      Zur Maßnahme 1.5.1 EBE 06, Verlegung der Einmündung in die B-12

1.5.1

I-Nr.

 

910-06-002

Grunderw.

Bau

PR`15

5.000 €

50.000 €

1.5.2

I-Nr.

 

910-06-003

Grunderw.

Bau

PR`15

30.000 €

120.000 €

1.5.3

I-Nr.

 

910-06-004

Grunderw.

Bau

PR`15

5.000 €

50.000 €

Verlegung der Einmündung und Radwegunterführung:

Die Gemeinde Hohenlinden hatte die erforderlichen Grundstücke erworben. Die Verlegung der Einmündung wurde weitgehend 2013, die Radwegeunterführung im laufenden Jahr baulich abgeschlossen. Abrechnung, Grundstücksabwicklung und Zuschussverfahren werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sofern die komplette Abrechnung noch 2014 erfolgen kann, werden die für 2015 eingeplanten Beträge nicht benötigt. Von dem geplanten Baubudget von zusammen 1.337 T€ wurden bisher 1.082 T€ ausgegeben.

Priorität 1 (Abwicklung)

Herr Dirscherl zeigte dem Gremium folgenden Lageplan:

·      Zur Maßnahme 1.5.2 EBE 06, Radweg von EBE 20 bis B-12

Auch nach Abschluss der o.g. Maßnahmen besteht eine Lücke im Radwegenetz. Diese sollte geschlossen werden. Das Straßenbauamt ist mit der Planung eines Radweges in Richtung Steinhöring (bis zur Einmündung der EBE20 bei Helletsgaden, bei Eignung der GVS nach Aschau bis zu dieser Einmündung) beauftragt. Sobald der Grunderwerb abgeschlossen ist, soll die Maßnahme durchgeführt werden.

Es liegen Anträge der Gemeinden Hohenlinden und Steinhöring vor, diese Maßnahme zu verwirklichen.

Priorität 1

Herr Dirscherl zeigte dem Gremium folgenden Lageplan:

Radweg entlang der EBE 6

Teil 1   ca. 1.050 m

Teil 2   ca.    440 m

 

·      Zur Maßnahme 1.6 EBE 08,

Umbau der Kreuzung EBE 08 / St 2089 (Seeschneider Kreuzung)

Az.: 15/631 – 3/2 – EBE 08 -19 –

I-Nr.

910-08-004

Bau

PR`14

PR`15

80.000 €

80.000 €

Der Umbau der schräg versetzten zu einer verkehrsgerechten Kreuzung ist aufgrund vieler Unfälle eine Forderung der Unfallkommission. Die geringe Verkehrsbedeutung des östlichen Asts der EBE 8 ist hierbei zu berücksichtigen. Der Geh- und Radweg, der  bis Grafing Bahnhof gebaut werden soll, ist bei der Planung zu berücksichtigen.

Das Staatliche Bauamt Rosenheim erstellt einen Vorentwurf mit Varianten.

Priorität 1 (Grunderwerb)          
Priorität 2 (Bau)

·      Zur Maßnahme 1.7 EBE 08, Ausbau zwischen Nettelkofen und St 2089         Az.:15/631 -3/2  - EBE 08 -19 -

I-Nr.

910-08-007

 

Grunderw.

Bau (Planung)

PR`15

PR`15

55.000 €

25.000 €

Planung und Grunderwerb für den 1,1 km langen Abschnitt stehen noch aus. Es muss mit Baukosten von mindestens 350 Tsd € gerechnet werden. Die Maßnahme soll zusammen mit dem „Umbau der Kreuzung EBE 08 / St 2089“ geplant werden.

Die Anlage eines begleitenden Geh- und Radweges bedingt zusätzlichen Grunderwerb von ca. 5.500 m², eine Querungsmöglichkeit auf der St 2089 und ist in o.g. Kosten nicht enthalten. Wegen der Bedeutung als Zubringer nach Grafing-Bhf. sowie der häufigen Benutzung durch Radfahrer, wird u.a. aus Gründen der Verkehrssicherheit empfohlen, diesen Geh- und Radweg mitzubauen.

Die Maßnahme ist grundsätzlich zuschussfähig. Das Straßenbauamt Rosenheim stellt in der Sitzung erste Planungsskizzen vor

Priorität 1 (Planung und Grunderwerb)

Priorität 2 (Bau)

Herr Dirscherl zeigte dem Gremium folgenden Lageplan:

Herr Ruckdäschel erläuterte, dass er das Ergebnis der komplexen Radwegthematik nicht vorstellen könne, da aufgrund Erkrankung und daraus resultierenden personellen Engpässen die Planungen nicht erstellt werden konnten. Bei externer Planung ergebe sich ein Übergabeverlust.

 

·      Zu Maßnahme 1.11           EBE 14, Straßenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastensee

     Az.:15/631 -3/2 - EBE14 – 29 -

I-Nr.

910-14-007

Bau

PR`15

PR`14

150.000 €

150.000 €

Der Landkreis ist als Straßenbaulastträger gehalten, eine ausreichende Entwässerung des Straßenwassers sicherzustellen. Der nach mehrjährigen Verhandlungen nicht erfolgreiche Grunderwerb macht Planungsvarianten notwendig, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern, u.a. langfristig die Gewässergüte des angrenzenden Badesees zu gewährleisten. Das Planungsbüro entwickelt derzeit Alternativlösungen zur ursprünglichen Planung.. Aufgrund der umfangreichen Vorgaben des Umwelt- und Gewässerschutzes sind Baukosten ab 2015 von mindestens 400.000 Euro einzuplanen.

Mit dem Baubeginn ist 2014 nicht mehr zu rechnen.

Priorität 1

 

·      Zu 2. Neubaumaßnahmen im Straßenbauprogramm 2015
2.3 EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting

Az.:15/631 -3/2 - EBE 9 - 15 -

I-Nr.

910-09-003

Grunderwerb + ökol. Ausgleich

PR`15

0 €

 

 

 

BauNK

PR`15

10.000 €

Der Abschnitt Oberhaging / Schaurach ( = BA I) wurde baulich 2011 fertig gestellt. die Vermessung erfolgte 2012, ebenso der größte Teil der Abrechnungen. Die Abwicklung des Grunderwerbs läuft seit 2013. Der Verwendungsnachweis wurde erstellt.
Der Kreistag hat festgelegt, über die Fortführung - Abschnitt Schaurach / Jakobneuharting ( = BA II ) - nach Abschluss des ersten Bauabschnittes zu entscheiden.

Das Straßenbauamt wurde gemäß Beschluss des ULV vom 10.04.2013 beauftragt, eine Grobplanung zu erstellen.

Da nicht damit zu rechnen ist, dass der Grunderwerb 2014/15 erledigt werden kann, ist eine Aufnahme in die GVFG-Förderung frühestens 2016, ein Baubeginn frühestens 2017 möglich.

Seit 2014 werden keine Ansätze für Grunderwerb gebildet, soweit kein konkreter Startbeschluss für eine Maßnahme vorliegt.

Priorität 1 (Planung und Grunderwerb)

Priorität 2 (Bau)

Nach der Vorstellung des Straßenbauprogramms wurden noch folgende Punkte angesprochen:

Herr Ruckdäschel erklärte, dass aufgrund der Personallage im staatlichen Straßenbauamt die Planung Schaurach / Jakobneuharting erst im Frühjahr 2015 machbar sei. Es bedürfe ½ - ¾ Jahr für die Planung. Die vom Kreistag gefassten Beschlüsse habe das Straßenbauamt nicht rechtzeitig bekommen, erklärte Herr Ruckdäschel. Auf die Anmerkung aus dem Gremium damit ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen erklärte Landrat Robert Niedergesäß, dass die Kommunikation zwischen der Verwaltung und dem Straßenbauamt für die Zukunft optimiert wurde. Der Landkreis könne alternativ ein Ingenieurbüro beauftragen, damit die Planung für Nettelkofen bis zur nächsten ULV-Sitzung am 30.09. erstellt werde, aber die Maßnahme sei nicht so eilbedürftig.

Herr Ruckdäschel erläuterte, dass das Staatliche Straßenbauamt die Planung zur Seeschneiderkreuzung in der ULV-Sitzung am 30.09. vorstellen werde.

Auf den Vorschlag aus dem Gremium, entlang der EBE 08 einen roten Schutzstreifen für die Radfahrer aufzutragen erklärte Herr Ruckdäschel, dass dies rechtlich noch nicht zulässig sei. Die Verkehrsbehörde müsse eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Fördergelder würden bei Nichtzulässigkeit nicht gezahlt, so dass Planungskosten verloren wären.

KRin Ilke Akstaller stellte den Antrag auf getrennte Abstimmung zu Nr. 1.6. und 1.7, wenn dann nur mit Radweg sowie Nrn.1.3 und 2.3. Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass er einen Radweg in Nettelkofen bewerben werde. Es sei noch nicht obsolet, nur weil keine Planung vorliege. KRin Ilke Akstaller erklärte, sie wolle zum Umbau der Kreuzung EBE 08 / St 2089 getrennt abstimmen, da es noch keine konkrete Planung gebe. Darauf erklärte Herr Dirscherl; wenn der Freistaat die Kreuzung umbaue, müsse der Landkreis mitmachen.

KRin Ilke Akstaller erklärte; die Planung Nettelkofen könne bei der Gesamtabstimmung belassen bleiben, aber über Nr. 1.3 Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf, mit Verlegung EBE 5 und 17 etc. möchte sie getrennt abstimmen, da es hier auch um das geht, was gebaut werde sowie über die Nr. 2.3.

Auf Nachfrage von Landrat Robert Niedergesäß erklärte Herr Ruckdäschel, dass die Vorplanungen zu „Jakobneuharting“ bis zur nächsten ULV-Sitzung am 30.09. erstellt sein könnten.


Der ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

A, Das Straßenbauprogramm 2015 wird wie folgt festgestellt:

1. Fortführungsmaßnahmen im Straßenbauprogramm 2015

Lfd Nr.

Kreis-Straße

Nr.

Maßnahme

1

EBE

1

Pumpenhaus Poing, Generalüberholung

2

EBE

4

Radweg Weißenfeld - Wolfesing, (Bauabschnitt-West)

3

EBE

4

Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf Verlegung EBE 5 und 17
Kreuzungsumbau BAB 94-Nord
Ortsumgehung Weißenfeld Süd
Ortsumgehung Weißenfeld Nord

Der ULV-Ausschuss fasste zur lfd. Nr. 1.3 folgenden Beschluss:

 

&angenommen

 

 

gegen 3 Stimmen

-KRin Ilke Akstaller

-KR Philipp Goldner

-KRin Bianka Poschenrieder

4

EBE

5

Deckenbau und Sanierung am Neufarner Berg

5

EBE

6

Verlegung der Einmündung EBE 6 in die B12
Radweg von EBE 20 bis B-12
Radwegunterführung unter der B-12 bei Birkach

6

EBE

8

Umbau der Kreuzung EBE 08 St 2089

7

EBE

 8

Ausbau zw. Nettelkofen und St 2089

8

EBE

9

Deckenbau in Grafing, Rotter Straße

9

 

EBE

14

Geh- und Radweg zw. Siegertsbrunn und Egmating, Abschnitt Lkrs.-Grenze – Neuorthofen

10

EBE

14

Fahrbahnabsenkung an der Wiesmühlstraße

11

EBE

14

Straßenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastensee

12

EBE

18

Ausbau Markt Schwaben - Landkreisgrenze
Überführung über die FTO
Ausbau OE Mkt.Schwaben bis FTO

2. Neubaumaßnahmen im Straßenbauprogramm 2015

Lfd Nr.

Kreis-Straße

Nr.

Maßnahme

1

EBE

1

Erneuerung der Fahrbahndecke Gruber Straße

2

EBE

4

Neubau einer Beleuchtung des Geh-und Radweges in der Unterführung A 99

3

EBE

9

Ausbau der Kreisstraße

zwischen Haging und Jakobneuharting

(Schaurach-Jakobneuharting)

Der ULV-Ausschuss fasste zur lfd. Nr. 2.3 folgenden Beschluss:

 

& angenommen

 

gegen 2 Stimmen

-KRin Ilke Akstaller

-KR Philipp Goldner

4

EBE

17

Lichtzeichenanlage in Parsdorf, Dorfplatz

5

EBE

18

Pumpenhaus Markt-Schwaben, Erneuerung der elektrischen Anlage

6

 

 

Kleinflächenprogramm

7

 

 

Lichtsignalanlagen pauschal

3. Maßnahmen der weiteren Jahre im Straßenbauprogramm 2015

Lfd Nr.

Kreis-Straße

Nr.

Maßnahme

1

EBE

4

Radweg Weißenfeld – Wolfesing (Bauabschnitt Ost)

2

EBE

4

Radweg Weißenfeld – Wolfesing (Bauabschnitt Ost)

3

EBE

14

OD Kastenseeon – Deckenbau

4

EBE

15

Querungshilfe in Hermannsdorf

5

EBE

17

Verlegung der Kreisstraße in Vaterstetten, Höhe Wendelsteinstraße

6

EBE

20

Abersdorf bis EBE 6, Deckenverstärkung, 3,5 km

7

EBE

20

Geh- und Radweg bis zur Abzweigung nach Lauterbach

 

B, Dem Kreistag wird empfohlen die zur Umsetzung dieses Programms erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen.

&

Der ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

 

einstimmig angenommen