Vorberatung |
ULV-Ausschuss im 23.07.2013, TOP 4 ULV-Ausschuss im 02.10.2013 TOP 4 bis 7 |
An der Beratung nahmen teil: |
Johannes Dirscherl, SG-Leiter Kreisstraßen und Abfallwirtschaft |
|
Frank Ruckdäschel, Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, Straßenbau |
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf. Aus dem Gremium wurde angeregt, künftig eine ULV-Sitzung mehr im Jahr anzusetzen. Landrat Robert Niedergesäß sagte dies ab dem nächsten Jahr zu.
Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Herrn Dirscherl, der dem Gremium das Straßenbauprogramm 2015 anhand der versandten Sitzungsvorlage erläuterte.
Herr Dirscherl verwies auch auf die Anlage „Programm 15“, die ebenfalls mit der Sitzungsvorlage versandt wurde, da in dieser die Investitionen im Straßenbau 2014 bis 2018 auf einen Blick dargestellt sind:
Zu folgenden Punkten der Sitzungsvorlage gab
es noch Ergänzungen bzw. Diskussionen:
·
Zu 1 d. Kosten der
Kreisstraßen
Für die
Kreisstraßen entstehen sowohl in den Erfolgs- als auch in den Bilanzkonten
(Investitionen) Kosten. Die Investitionen fließen über die Abschreibung in die
Erfolgskonten ein.
Kreisstraßenkilometer: 117,478
(ohne
Abschreibungen)
Jahr |
Bruttokosten
(Ausgaben) |
Nettokosten
(Ausgaben minus Einnahmen) |
Kosten
/ km (brutto) |
Kosten
/ km (netto) |
Budget 2014 |
1.105.070,00 |
995.870,00 |
9.403,58 |
8.575,17 |
Budget 2015 |
1.113.620,00 |
1.004.420,00 |
11.626,91 |
6.804,19 |
Durchschnitt |
1998
- 2015 |
|
8.410,03 |
7.005,44 |
Durchschnitt |
letzte
10 Jahre |
|
8.812,87 |
7.388,71 |
Herr Dirscherl erklärte, dass im Budget
2015 die Kosten / km (netto) 8.604,19 €
statt 6.804,19 € betragen.
·
Zur Maßnahme
1.5.1 EBE 06, Verlegung der Einmündung in die B-12
1.5.1 I-Nr. |
910-06-002 |
Grunderw. Bau |
PR`15 |
5.000 € 50.000 € |
1.5.2 I-Nr. |
910-06-003 |
Grunderw. Bau |
PR`15 |
30.000 € 120.000 € |
1.5.3 I-Nr. |
910-06-004 |
Grunderw. Bau |
PR`15 |
5.000 € 50.000 € |
Verlegung der Einmündung und Radwegunterführung:
Die Gemeinde Hohenlinden hatte die erforderlichen
Grundstücke erworben. Die Verlegung der Einmündung wurde weitgehend 2013, die
Radwegeunterführung im laufenden Jahr baulich abgeschlossen. Abrechnung,
Grundstücksabwicklung und Zuschussverfahren werden noch einige Zeit in Anspruch
nehmen. Sofern die komplette Abrechnung noch 2014 erfolgen kann, werden die für
2015 eingeplanten Beträge nicht benötigt. Von dem geplanten Baubudget von
zusammen 1.337 T€ wurden bisher 1.082 T€ ausgegeben.
Priorität 1 (Abwicklung)
Herr Dirscherl zeigte dem Gremium
folgenden Lageplan:
·
Zur Maßnahme
1.5.2 EBE 06, Radweg von EBE 20 bis B-12
Auch nach Abschluss der o.g. Maßnahmen besteht eine Lücke im Radwegenetz. Diese sollte geschlossen werden. Das Straßenbauamt ist mit der Planung eines Radweges in Richtung Steinhöring (bis zur Einmündung der EBE20 bei Helletsgaden, bei Eignung der GVS nach Aschau bis zu dieser Einmündung) beauftragt. Sobald der Grunderwerb abgeschlossen ist, soll die Maßnahme durchgeführt werden.
Es liegen Anträge der Gemeinden Hohenlinden und Steinhöring vor, diese Maßnahme zu verwirklichen.
Priorität 1
Herr Dirscherl zeigte dem Gremium
folgenden Lageplan:
Radweg
entlang der EBE 6
Teil 1 ca. 1.050 m
Teil 2 ca.
440 m
·
Zur Maßnahme
1.6 EBE 08,
Umbau der Kreuzung EBE 08 / St 2089
(Seeschneider Kreuzung)
Az.: 15/631 – 3/2 – EBE 08 -19 –
I-Nr. |
910-08-004 |
Bau |
PR`14 PR`15 |
80.000 € 80.000 € |
Der Umbau der schräg
versetzten zu einer verkehrsgerechten Kreuzung ist aufgrund vieler Unfälle eine
Forderung der Unfallkommission. Die geringe Verkehrsbedeutung des östlichen
Asts der EBE 8 ist hierbei zu berücksichtigen. Der Geh- und Radweg, der bis Grafing Bahnhof gebaut werden soll, ist
bei der Planung zu berücksichtigen.
Das Staatliche Bauamt
Rosenheim erstellt einen Vorentwurf mit Varianten.
Priorität 1 (Grunderwerb)
Priorität 2 (Bau)
·
Zur
Maßnahme 1.7 EBE 08, Ausbau zwischen Nettelkofen und St 2089
Az.:15/631
-3/2 - EBE 08 -19 -
I-Nr. |
910-08-007 |
Grunderw. Bau (Planung) |
PR`15 PR`15 |
55.000 € 25.000 € |
Planung
und Grunderwerb für den 1,1 km langen Abschnitt stehen noch aus. Es muss mit
Baukosten von mindestens 350 Tsd € gerechnet werden. Die Maßnahme soll zusammen
mit dem „Umbau der Kreuzung EBE 08 / St 2089“ geplant werden.
Die
Anlage eines begleitenden Geh- und Radweges bedingt zusätzlichen Grunderwerb
von ca. 5.500 m², eine Querungsmöglichkeit auf der St 2089 und ist in o.g.
Kosten nicht enthalten. Wegen der Bedeutung als Zubringer nach Grafing-Bhf.
sowie der häufigen Benutzung durch Radfahrer, wird u.a. aus Gründen der
Verkehrssicherheit empfohlen, diesen Geh- und Radweg mitzubauen.
Die
Maßnahme ist grundsätzlich zuschussfähig. Das Straßenbauamt Rosenheim stellt in
der Sitzung erste Planungsskizzen vor
Priorität 1 (Planung und Grunderwerb)
Priorität 2 (Bau)
Herr Dirscherl zeigte dem Gremium folgenden
Lageplan:
Herr
Ruckdäschel erläuterte, dass er das
Ergebnis der komplexen Radwegthematik nicht vorstellen könne, da aufgrund
Erkrankung und daraus resultierenden personellen Engpässen die Planungen nicht
erstellt werden konnten. Bei externer Planung ergebe sich ein Übergabeverlust.
· Zu Maßnahme 1.11 EBE 14, Straßenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastensee
Az.:15/631
-3/2 - EBE14 – 29 -
I-Nr. |
910-14-007 |
Bau |
PR`15 PR`14 |
150.000 € 150.000 € |
Der Landkreis ist
als Straßenbaulastträger gehalten, eine ausreichende Entwässerung des
Straßenwassers sicherzustellen. Der nach mehrjährigen Verhandlungen nicht erfolgreiche
Grunderwerb macht Planungsvarianten notwendig, um negative Auswirkungen auf die
Umwelt zu verhindern, u.a. langfristig die Gewässergüte des angrenzenden
Badesees zu gewährleisten. Das Planungsbüro entwickelt derzeit
Alternativlösungen zur ursprünglichen Planung.. Aufgrund der umfangreichen
Vorgaben des Umwelt- und Gewässerschutzes sind Baukosten ab 2015 von mindestens
400.000 Euro einzuplanen.
Mit dem Baubeginn
ist 2014 nicht mehr zu rechnen.
· Zu 2. Neubaumaßnahmen im Straßenbauprogramm 2015
2.3
EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting
Az.:15/631 -3/2 - EBE 9 - 15 -
I-Nr. |
910-09-003 |
Grunderwerb + ökol. Ausgleich |
PR`15 |
0 € |
|
|
BauNK |
PR`15 |
10.000 € |
Der Abschnitt Oberhaging / Schaurach ( = BA
I) wurde baulich 2011 fertig gestellt. die Vermessung erfolgte 2012, ebenso der
größte Teil der Abrechnungen. Die Abwicklung des Grunderwerbs läuft seit 2013. Der
Verwendungsnachweis wurde erstellt.
Der Kreistag hat festgelegt, über die Fortführung - Abschnitt Schaurach /
Jakobneuharting ( = BA II ) - nach Abschluss des ersten
Bauabschnittes zu entscheiden.
Das Straßenbauamt wurde gemäß Beschluss des
ULV vom 10.04.2013 beauftragt, eine Grobplanung zu erstellen.
Da nicht damit zu rechnen ist, dass der
Grunderwerb 2014/15 erledigt werden kann, ist eine Aufnahme in die
GVFG-Förderung frühestens 2016, ein Baubeginn frühestens 2017 möglich.
Seit 2014 werden keine Ansätze für Grunderwerb gebildet, soweit kein konkreter Startbeschluss für eine Maßnahme vorliegt.
Priorität
1 (Planung und Grunderwerb)
Priorität
2 (Bau)
Nach der Vorstellung des Straßenbauprogramms
wurden noch folgende Punkte angesprochen:
Herr
Ruckdäschel erklärte, dass
aufgrund der Personallage im staatlichen Straßenbauamt die Planung Schaurach /
Jakobneuharting erst im Frühjahr 2015 machbar sei. Es bedürfe ½ - ¾ Jahr für
die Planung. Die vom Kreistag gefassten Beschlüsse habe das Straßenbauamt nicht
rechtzeitig bekommen, erklärte Herr Ruckdäschel. Auf die Anmerkung aus dem Gremium damit ein externes Ingenieurbüro
zu beauftragen erklärte Landrat Robert
Niedergesäß, dass die Kommunikation zwischen der Verwaltung und dem
Straßenbauamt für die Zukunft optimiert wurde. Der Landkreis könne alternativ
ein Ingenieurbüro beauftragen, damit die Planung für Nettelkofen bis zur
nächsten ULV-Sitzung am 30.09. erstellt werde, aber die Maßnahme sei nicht so
eilbedürftig.
Herr
Ruckdäschel erläuterte,
dass das Staatliche Straßenbauamt die Planung zur Seeschneiderkreuzung in der
ULV-Sitzung am 30.09. vorstellen werde.
Auf
den Vorschlag aus dem
Gremium, entlang der EBE 08 einen roten Schutzstreifen für die Radfahrer
aufzutragen erklärte Herr Ruckdäschel,
dass dies rechtlich noch nicht zulässig sei. Die Verkehrsbehörde müsse eine
verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Fördergelder würden bei
Nichtzulässigkeit nicht gezahlt, so dass Planungskosten verloren wären.
KRin
Ilke Akstaller stellte den Antrag auf getrennte Abstimmung zu Nr. 1.6. und 1.7, wenn dann nur mit
Radweg sowie Nrn.1.3 und 2.3. Landrat
Robert Niedergesäß erklärte,
dass er einen Radweg in Nettelkofen bewerben werde. Es sei noch nicht obsolet,
nur weil keine Planung vorliege. KRin
Ilke Akstaller erklärte, sie
wolle zum Umbau der Kreuzung EBE 08 / St 2089 getrennt abstimmen, da es noch
keine konkrete Planung gebe. Darauf
erklärte Herr Dirscherl; wenn der Freistaat die Kreuzung umbaue, müsse der
Landkreis mitmachen.
KRin
Ilke Akstaller erklärte;
die Planung Nettelkofen könne bei der Gesamtabstimmung belassen bleiben, aber
über Nr. 1.3 Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf, mit Verlegung EBE 5 und 17
etc. möchte sie getrennt abstimmen, da es hier auch um das geht, was gebaut
werde sowie über die Nr. 2.3.
Auf Nachfrage von Landrat Robert Niedergesäß erklärte Herr Ruckdäschel, dass die Vorplanungen zu „Jakobneuharting“ bis zur nächsten ULV-Sitzung am 30.09. erstellt sein könnten.
Der
ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
A, Das Straßenbauprogramm 2015 wird wie folgt festgestellt:
1.
Fortführungsmaßnahmen im Straßenbauprogramm 2015
Lfd Nr. |
Kreis-Straße |
Nr. |
Maßnahme |
||
1 |
EBE |
1 |
Pumpenhaus Poing, Generalüberholung |
||
2 |
EBE |
4 |
Radweg Weißenfeld - Wolfesing, (Bauabschnitt-West) |
||
3 |
EBE |
4 |
Ortsumgehungen
Weißenfeld und Parsdorf Verlegung EBE 5 und 17
|
Der
ULV-Ausschuss fasste zur lfd. Nr. 1.3 folgenden Beschluss:
|
|
&angenommen |
gegen 3 Stimmen -KRin Ilke Akstaller -KR Philipp Goldner -KRin Bianka Poschenrieder |
||||
4 |
EBE |
5 |
Deckenbau und Sanierung am Neufarner Berg |
||
5 |
EBE |
6 |
Verlegung der
Einmündung EBE 6 in die B12 |
||
6 |
EBE |
8 |
Umbau der Kreuzung EBE 08 St 2089 |
||
7 |
EBE |
8 |
Ausbau zw. Nettelkofen und St 2089 |
||
8 |
EBE |
9 |
Deckenbau in Grafing, Rotter Straße |
||
9 |
EBE |
14 |
Geh- und Radweg zw. Siegertsbrunn und Egmating, Abschnitt Lkrs.-Grenze – Neuorthofen |
||
10 |
EBE |
14 |
Fahrbahnabsenkung an der Wiesmühlstraße |
||
11 |
EBE |
14 |
Straßenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastensee |
||
12 |
EBE |
18 |
Ausbau Markt
Schwaben - Landkreisgrenze |
2.
Neubaumaßnahmen im Straßenbauprogramm 2015
Lfd Nr. |
Kreis-Straße |
Nr. |
Maßnahme |
||
1 |
EBE |
1 |
Erneuerung der
Fahrbahndecke Gruber Straße |
||
2 |
EBE |
4 |
Neubau einer Beleuchtung des Geh-und Radweges in der Unterführung A 99 |
||
3 |
EBE |
9 |
Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting (Schaurach-Jakobneuharting) |
Der ULV-Ausschuss fasste zur lfd. Nr. 2.3 folgenden
Beschluss: |
|
&
angenommen |
gegen 2 Stimmen -KRin Ilke Akstaller -KR Philipp Goldner |
||||
4 |
EBE |
17 |
Lichtzeichenanlage in Parsdorf, Dorfplatz |
||
5 |
EBE |
18 |
Pumpenhaus Markt-Schwaben, Erneuerung der
elektrischen Anlage |
||
6 |
|
|
Kleinflächenprogramm |
||
7 |
|
|
Lichtsignalanlagen pauschal |
3.
Maßnahmen der weiteren Jahre im Straßenbauprogramm 2015
Lfd Nr. |
Kreis-Straße |
Nr. |
Maßnahme |
1 |
EBE |
4 |
Radweg Weißenfeld – Wolfesing (Bauabschnitt Ost) |
2 |
EBE |
4 |
Radweg Weißenfeld – Wolfesing (Bauabschnitt Ost) |
3 |
EBE |
14 |
OD Kastenseeon – Deckenbau |
4 |
EBE |
15 |
Querungshilfe in Hermannsdorf |
5 |
EBE |
17 |
Verlegung der Kreisstraße in Vaterstetten, Höhe Wendelsteinstraße |
6 |
EBE |
20 |
Abersdorf bis EBE 6, Deckenverstärkung, 3,5 km |
7 |
EBE |
20 |
Geh- und Radweg
bis zur Abzweigung nach Lauterbach |
B, Dem Kreistag
wird empfohlen die zur Umsetzung dieses Programms erforderlichen Mittel in den
Haushalt einzustellen.
& |
Der ULV-Ausschuss fasste folgenden
Beschluss: |
|
|
einstimmig angenommen |
|