Sitzungsvorlage 2014/2166/1

BL/Infofreiheit

An der Beratung nahm teil:

Norbert Neugebauer

Leiter Büro Landrat

Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Herrn Neugebauer, der die Sitzungsvorlage erläuterte.

Insbesondere wies er darauf hin, dass der Landkreis noch eine Kostensatzung erlassen muss. Deshalb solle die Satzung erst zum 01.01.2015 in Kraft treten.

KRin Waltraud Gruber meinte als Antragstellerin, ihre Fraktion sei mit dem Ergebnis sehr zufrieden, auch wenn es seit der ersten Initiative fünf Jahre gedauert habe.

KR Wilfried Seidelmann meinte, 15 Minuten für kostenfreie Recherche sind zu wenig. Er schlug 30 Minuten vor.

KR Albert Hingerl schlug vor, dem Kreistag einen halbjährlichen Bericht zu geben. Wegen der Kostensatzung sollte man aufpassen, dass man nicht mit staatlichen Regelungen in Kollision gerate.

KR Roland Frick kündigte an, gegen den Beschlussvorschlag zu stimmen. Er hielt die Satzung nicht für notwendig. Es bekomme jeder Auskunft.

KRin Renate Will sprach sich für die Satzung aus. Die FDP hat sich schon vor Jahren dafür eingesetzt.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld unterstützte den Vorschlag von KR Wilfried Seidelmann. Auf ihre Frage, wer Beauftragte für die Satzung werden solle, antwortete Landrat Robert Niedergesäß, dass dies, so wie woanders auch, die Rechnungsprüfungsstelle sein solle. Er werde Frau Plischke damit beauftragen.

KR Ewald Schurer gab zu bedenken, dass sich inzwischen die Kommunikationswege verändert hätten.

KR Walter Brilmayer kündigte seine Zustimmung an. Was die zeitliche Beanspruchung angehe, so habe die reguläre Arbeit der Mitarbeiter des Landratsamtes Vorrang. Diese sei auch im Sinne der Bürger. Ansonsten bleibe nur, mehr Personal einzustellen.

KRin Bettina Zetzl meinte als Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung, dass man über die Kosten erst zu einem späteren Zeitpunkt reden solle.

Landrat Robert Niedergesäß änderte im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Kreistages den Beschlussvorschlag und ließ über ihn abstimmen. Dann bedankte er sich bei der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung für deren Arbeit.


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Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

gegen 6 Stimmen

 

1.    Der Landkreis Ebersberg erlässt die Satzung über den Zugang zu Informationen der Landkreisverwaltung (Informationsfreiheitssatzung) in der vorliegenden Form. Sie tritt am 01.01.2015 in Kraft.

2.    Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage Nr. 1 zur Niederschrift.

3.    Im Kreistag wird zweimal jährlich über den Vollzug der Satzung berichtet.