Brigitte Keller, Leiterin
Stabsstelle Finanzen und Controlling |
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Stefan Huber, Geschäftsführer
Kreisklinik gGmbH |
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Herr Malczan, Prokurist der
Kreisklinik Ebersberg gGmbH |
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Herr Köller, Leiter Buchhaltung
Kreisklinik Ebersberg gGmbH |
Landrat
Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an
Herrn Köller, der anhand einer Präsentation, die als Anlage 1 dem Protokoll
beigefügt ist, das Sondervermögen bei der Kreisklinik, Wirtschaftsplan 2015
erläuterte.
Frau
Keller ergänzte die Ausführungen durch folgende Präsentation aus der Sicht des
Landkreishaushaltes:
Sachverhalt Das Sondervermögen Kreisklinik (Gebäude
und Grundstücke) wird als eigener Mandant bei der Klinik geführt. Es ist aber
Teil des Landkreishaushalts. Im Sondervermögen entsteht im Jahr 2015
ein Verlust in Höhe von 131.987 €. (Vorjahr: 147.974 €). Dies rührt
hauptsächlich daher, dass den Abschreibungen im Sondervermögen, die aus der
Kapitalrücklage (Eigenkapital) finanziert werden, keine entsprechenden Einnahmen
gegenüberstehen. Die im Kreishaushalt dargestellte
Abschreibung (Kostenstelle 040) betrifft die Abschreibung auf vom Landkreis
geleistete und in dieser Bilanzposition ausgewiesene gegebene
Investitionszuschüsse. |
Auswirkungen auf den Haushalt Neben dem Mandanten Sondervermögen, der
von der Kreisklinik geführt wird, führt der Landkreis seinerseits eine
Kostenstelle für das Sondervermögen (040). Der vom Landkreis zu finanzierende
Nettobedarf im Kreishaushalt beträgt im Jahr 2015 insg. 471.551 €. Der
Werteverzehr der Investitionen bis Bauabschnitt 3b der Kreisklinik entsteht
seit der Veränderung der Planung im Jahr 2014 als Abschreibung im
Kreishaushalt. Kosten entstehen für die Buchhaltung sowie
für die Zinsen der Personalwohngebäudedarlehen, die vom Landkreis getragen
werden. |
Nach
der Präsentation wurden folgende Punkte angesprochen:
Auf
die Nachfrage aus dem Gremium, dass in der Präsentation von Frau Keller der vom
Landkreis zu finanzierende Nettobedarf im Jahr 2015 bei 471.551 € liege und in
der Präsentation der Klinik eine andere Zahl genannt werde, erklärte Frau
Keller, dass Herr Köller aus der Nebenbuchhaltung und sie aus der
Hauptbuchhaltung berichte. Bei der Kostenstelle Sondervermögen ist die
Abschreibung der gegebenen Investitionszuschüsse enthalten.
Frau
Keller erklärte, dass es zwei verschiedene Rechtsformen gebe. Das
Sondervermögen sei die „Besitzgesellschaft“ und die gGmbH die
„Betriebsgesellschaft“. Im Jahr 2015 werde die Kreisklinik gGmbH im „Konzern“
Landkreis konsolidiert, dann komme die Beteiligung über den konsolidierten
Jahresabschluss in die Gesamtbilanz des Landkreises.
Wunsch
aus dem Gremium nach mehr transparenten Zahlen. Vor allem was die Klinik koste
und ob Positionen ausgelagert seien.
Anmerkung
aus dem Gremium, dass das Anlagevermögen wichtig sei und mit welcher Zahl im
Sondervermögen stehe. Es sei wichtig, auch die Abschreibungszeiträume zu
kennen.
Herr
Köller erklärte, dass die Gebäude entsprechend ihrer Nutzung aufgeteilt und als
eigenes Wirtschaftsgut sehr differenziert betrachtet werden. Der größte Posten
seien die Fördermittel. Es werden die vorgeschriebenen AfA-Tabellen sowie die
Krankenhausbuchführungsverordnung verwendet.
Auf
die Anmerkung aus dem Gremium, ob dies inhaltlich noch zeitgemäß und richtig
sei, antwortete Herr Malczan, dass die Abschreibung mit Eigenkapital finanziert
ist. Die geförderte Abschreibung werde in der Gewinn- und Verlustrechnung
neutralisiert. Es bleibe nur noch die AfA stehen und die Abschreibung werde im
Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt.
Auf
die Anfrage aus dem Gremium, dass die Prüfung künftig nicht mehr extern sondern
durch das Revisionsamt im Landratsamt durchgeführt werde, antwortete Frau
Keller, dass das Sondervermögen ein Teil des Landkreishaushaltes sei. Dieser
werde örtlich und überörtlich durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
geprüft, somit habe man die gleichen Prüfungskriterien wie beim
Landkreishaushalt und spare Kosten. Es gebe auch keine baulichen Aktivitäten im
Sondervermögen mehr. Der Landkreis schreibe den Werteverzehr von 471.000 € ab.
Es erfolge keine Überweisung, somit kein liquider Geldfluss.
Herr
Köller bot dem Gremium auf dessen Nachfrage an, bei einer eigenen Sitzung diese
Förderthematik näherzubringen.
Landrat
Robert Niedergesäß sicherte zu, hierfür einen eigenen Termin anzusetzen.
Hinweis
aus dem Gremium auf folgende Punkte zu achten bzw. darzustellen:
- der
Werteverzehr,
- Zins
und Tilgung, was braucht die Kreisklinik derzeit und
- wie
hoch ist der Investitionsbedarf bis 2030, sowie Zins und Tilgung daraus.
Anmerkung
aus dem Gremium, wenn man hier über Konsolidierung mit der Kreisklinik spreche,
ob dies umfassend geprüft wurde. Frau Keller erklärte, dass es vom
Innenministerium vorgegebene Umsetzungstabellen gebe und die Buchhaltung der
Klinik die Daten in dieser Form dem Hauptmandanten Landkreis liefern müsse
KR
Reinhard Oellerer teilte einen Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen mit
Einverständnis des Vorsitzenden aus. Darin werde die Verwaltung beauftragt,
Vorschläge zu erarbeiten, wie verhindert werden kann, dass die Kreisklinik in
Zukunft dauerhaft defizitäre Jahresabschlüsse erwirtschaftet.
Landrat
Robert Niedergesäß erklärte, dass dieser Antrag bei TOP 4 ö mitbehandelt werde.
Nachdem
es keine Wortmeldungen mehr gab, ließ Landrat Robert Niedergesäß über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Kreis- und
Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2015 für das Sondervermögen „Liegenschaften bei der Kreisklinik Ebersberg“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Beschlussfassung erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2015.