Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Leiterin Stabsstelle Finanzen und Controlling

 

Stefan Huber, Geschäftsführer Kreisklinik gGmbH

 

Herr Malczan, Prokurist der Kreisklinik Ebersberg gGmbH

 

Herr Köller, Leiter Buchhaltung Kreisklinik Ebersberg gGmbH

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Köller, der anhand einer Präsentation, die als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt ist, das Sondervermögen bei der Kreisklinik, Wirtschaftsplan 2015 erläuterte.

Frau Keller ergänzte die Ausführungen durch folgende Präsentation aus der Sicht des Landkreishaushaltes:

Sachverhalt

Das Sondervermögen Kreisklinik (Gebäude und Grundstücke) wird als eigener Mandant bei der Klinik geführt. Es ist aber Teil des Landkreishaushalts.

Im Sondervermögen entsteht im Jahr 2015 ein Verlust in Höhe von 131.987 €. (Vorjahr: 147.974 €). Dies rührt hauptsächlich daher, dass den Abschreibungen im Sondervermögen, die aus der Kapitalrücklage (Eigenkapital) finanziert werden, keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen.

Die im Kreishaushalt dargestellte Abschreibung (Kostenstelle 040) betrifft die Abschreibung auf vom Landkreis geleistete und in dieser Bilanzposition ausgewiesene gegebene Investitionszuschüsse.

 

Auswirkungen auf den Haushalt

Neben dem Mandanten Sondervermögen, der von der Kreisklinik geführt wird, führt der Landkreis seinerseits eine Kostenstelle für das Sondervermögen (040).

Der vom Landkreis zu finanzierende Nettobedarf im Kreishaushalt beträgt im Jahr 2015 insg. 471.551 €. Der Werteverzehr der Investitionen bis Bauabschnitt 3b der Kreisklinik entsteht seit der Veränderung der Planung im Jahr 2014 als Abschreibung im Kreishaushalt.

Kosten entstehen für die Buchhaltung sowie für die Zinsen der Personalwohngebäudedarlehen, die vom Landkreis getragen werden.

Nach der Präsentation wurden folgende Punkte angesprochen:

Auf die Nachfrage aus dem Gremium, dass in der Präsentation von Frau Keller der vom Landkreis zu finanzierende Nettobedarf im Jahr 2015 bei 471.551 € liege und in der Präsentation der Klinik eine andere Zahl genannt werde, erklärte Frau Keller, dass Herr Köller aus der Nebenbuchhaltung und sie aus der Hauptbuchhaltung berichte. Bei der Kostenstelle Sondervermögen ist die Abschreibung der gegebenen Investitionszuschüsse enthalten.

Frau Keller erklärte, dass es zwei verschiedene Rechtsformen gebe. Das Sondervermögen sei die „Besitzgesellschaft“ und die gGmbH die „Betriebsgesellschaft“. Im Jahr 2015 werde die Kreisklinik gGmbH im „Konzern“ Landkreis konsolidiert, dann komme die Beteiligung über den konsolidierten Jahresabschluss in die Gesamtbilanz des Landkreises. 

Wunsch aus dem Gremium nach mehr transparenten Zahlen. Vor allem was die Klinik koste und ob Positionen ausgelagert seien.

Anmerkung aus dem Gremium, dass das Anlagevermögen wichtig sei und mit welcher Zahl im Sondervermögen stehe. Es sei wichtig, auch die Abschreibungszeiträume zu kennen.

Herr Köller erklärte, dass die Gebäude entsprechend ihrer Nutzung aufgeteilt und als eigenes Wirtschaftsgut sehr differenziert betrachtet werden. Der größte Posten seien die Fördermittel. Es werden die vorgeschriebenen AfA-Tabellen sowie die Krankenhausbuchführungsverordnung verwendet.

Auf die Anmerkung aus dem Gremium, ob dies inhaltlich noch zeitgemäß und richtig sei, antwortete Herr Malczan, dass die Abschreibung mit Eigenkapital finanziert ist. Die geförderte Abschreibung werde in der Gewinn- und Verlustrechnung neutralisiert. Es bleibe nur noch die AfA stehen und die Abschreibung werde im Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt.

Auf die Anfrage aus dem Gremium, dass die Prüfung künftig nicht mehr extern sondern durch das Revisionsamt im Landratsamt durchgeführt werde, antwortete Frau Keller, dass das Sondervermögen ein Teil des Landkreishaushaltes sei. Dieser werde örtlich und überörtlich durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft, somit habe man die gleichen Prüfungskriterien wie beim Landkreishaushalt und spare Kosten. Es gebe auch keine baulichen Aktivitäten im Sondervermögen mehr. Der Landkreis schreibe den Werteverzehr von 471.000 € ab. Es erfolge keine Überweisung, somit kein liquider Geldfluss.

Herr Köller bot dem Gremium auf dessen Nachfrage an, bei einer eigenen Sitzung diese Förderthematik näherzubringen.

Landrat Robert Niedergesäß sicherte zu, hierfür einen eigenen Termin anzusetzen.

Hinweis aus dem Gremium auf folgende Punkte zu achten bzw. darzustellen:

  • der Werteverzehr,
  • Zins und Tilgung, was braucht die Kreisklinik derzeit und
  • wie hoch ist der Investitionsbedarf bis 2030, sowie Zins und Tilgung daraus.

Anmerkung aus dem Gremium, wenn man hier über Konsolidierung mit der Kreisklinik spreche, ob dies umfassend geprüft wurde. Frau Keller erklärte, dass es vom Innenministerium vorgegebene Umsetzungstabellen gebe und die Buchhaltung der Klinik die Daten in dieser Form dem Hauptmandanten Landkreis liefern müsse

KR Reinhard Oellerer teilte einen Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen mit Einverständnis des Vorsitzenden aus. Darin werde die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie verhindert werden kann, dass die Kreisklinik in Zukunft dauerhaft defizitäre Jahresabschlüsse erwirtschaftet.

Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass dieser Antrag bei TOP 4 ö mitbehandelt werde.

Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gab, ließ Landrat Robert Niedergesäß über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2015 für das Sondervermögen „Liegenschaften bei der Kreisklinik Ebersberg“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassung erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2015.