Beschluss: Kenntnis genommen

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Leiterin Stabsstelle Finanzen und Controlling

 

Stefan Huber, Geschäftsführer Kreisklinik gGmbH

 

Herr Malczan, Prokurist der Kreisklinik Ebersberg gGmbH

 

Herr Köller, Leiter Buchhaltung Kreisklinik Ebersberg gGmbH

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Köller, der anhand einer Präsentation, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist, aus dem Haushalt der Kreisklinik gGmbH berichtete.

Frau Keller ergänzte die Ausführungen durch folgende Präsentation aus der Sicht des Landkreishaushaltes:

 

Sachverhalt

Nach § 11 der Satzung der Kreisklinik gGmbH unterliegt der Wirtschaftsplan keiner beschlussmäßigen Behandlung durch die Gesellschafterversammlung. Er bedingt für die Verabschiedung die Zustimmung des Aufsichtsrats.

Eine Beschlussfassung des Kreistags ist nicht erforderlich.

Deshalb werden nachfolgend die Finanzbeziehungen zur Kreisklinik gGmbH dargestellt – sie unterliegen der Beschlussfassung des Kreistages über den Kreishaushalt.

Nachfolgende Anträge stellt die Kreisklinik im Zusammenhang mit dem Betrauungsakt im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2015:

 

Zinslose Verpachtung und Vermeidung von Überkompensation

Seit der Inbetriebnahme am 1.1.2002 sind die Grundstücke und Gebäude aus dem Sondervermögen Kreisklinik (Besitzgesellschaft) an die Kreisklinik gGmbH (Betriebsgesellschaft) zinslos verpachtet.

Um den medizinischen und EDV-technischen Standard auf dem derzeitigen Niveau zu erhalten, werden 3 % der Umsatzrendite aus den positiven Ergebnissen aus dem DAWI den Rücklagen für diesen Zweck zugeführt.

 

Zur Folie „Zinslose Verpachtung und Vermeidung von Überkompensation“ erklärte Frau Keller, da die Klinik eine 100%ige Tochter des Landkreises sei, könnte überlegt werden, künftige Bauabschnitte in der Besitzgesellschaft zu aktivieren. Dieser Gedanke müsse allerdings noch einer genauen Prüfung unterzogen werden.

 

 

Verlustausgleich

Nach § 18 der Satzung der Kreisklinik gGmbH werden Betriebsverluste der Gesellschaft vom Gesellschafter innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen, soweit diese nicht durch Überschüsse aus den Folgejahren gedeckt werden können.

Ein solcher Verlust ist 2012 in Höhe von 829.909,77 € entstanden. 2013 konnte aber wieder ein Gewinn in Höhe von 1.177.617,53 € erwirtschaftet werden, so dass der Verlust des Jahres 2012 wieder ausgeglichen werden konnte.

Die Problematik des Verlustausgleichs wird steigen in dem Maße, in dem die Kreisklinik für künftige Baumaßnahmen auf Eigenbeteiligungsdarlehen zurückgreifen muss.

 

Bürgschaftserklärungen

Die Summe der Fördermittelbürgschaften wird sich im Betrachtungszeitraum 2015 bis 2019 auf ca. 90 Mio € erhöhen.

 

Örtliche Beteiligung

Die örtliche Beteiligung wurde abgeschafft – damit wurde endlich den Kommunen ein Anreiz zur Privatisierung genommen, der daher rührte, dass Kommunen von privaten Klinikbetreibern keine örtliche Beteiligung zu zahlen hatten.

Im Gegenzug wurde die Krankenhausumlage angehoben.

Kein Nachteil für den Landkreis, denn er investiert sehr stark in seine Klinik.

Parkdeck

Das Parkdeck ist im Betrieb, die Herstellungskosten (nach Abzug der Vorsteuern) beliefen sich nach endgültiger Abrechnung auf 3.023.707 €.

Das Parkdeck war nicht förderfähig. Zur Finanzierung wurde ein Eigenbeteiligungsdarlehen beim Landkreis aufgenommen, die derzeitige Höhe beträgt 1.434.707 €. Zins und Tilgung belasten die gGmbH, der Zinssatz beträgt 1,67 %, Laufzeit bis 31.1.2030.

Mit dem Verkauf des Grundstücks 810/10 konnte die Kreisklinik 2013 eine Sondertilgung in Höhe von 700.000 € leisten.

 

Strahlentherapie

Das MVZ Rosenheim wird auf den Fl-Nrn. 822, 822/13 und 840/8 ein Hochenergietherapiezentrum in Eigenregie errichten, die Baugenehmigung wurde erteilt. Die entsprechenden Grundstücke sind bereits aus dem Pachtvertrag herausgenommen und in das unmittelbare Landkreisvermögen übertragen. Ein Erbpachtvertrag wurde abgeschlossen und vom Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung am 24.02.2014, TOP 16 genehmigt.

 

Sanierung Personalwohnbau 3

Antrag der CSU-Kreistagsfraktion vom 13.12.2013:

Dialysegrundstücke stehen nicht mehr zum Verkauf

Ersatzlösung für die Berufsschule für Krankenpflege im von-Scala-Haus

Prüfung von Generalsanierung und Ersatzbau für den Personalwohnbau 3

An der Stelle, an der das Ärztehaus errichtet worden wäre, soll die Psychosomatik, die Krankenpflegeschule sowie eine Kinderkrippe entstehen.

 

Von-Scala-Haus

2015 Zwischenfinanzierungsdarlehen für die Psychosomatik, Krankenpflegeschule und Kinderkrippe in Höhe von 1.620.600 €

2016 noch mal in gleicher Höhe

2017 Ablöse mit einem Eigenfinanzierungsdarlehen in Höhe von 3.915.865 €

 

Pfarrer-Guggetzer-Haus

Interimsgebäude während der Sanierung des Bettentraktes – Bauabschnitt 9

Zur Zwischenfinanzierung des Pfarrer-Guggetzer-Hauses sollen 2015 und 2016 jeweils 3 Mio € bereitgestellt werden.

2017 erfolgt die Rückzahlung der Zwischenfinanzierung und die Gegenfinanzierung erfolgt mit einem Eigenfinanzierungsdarlehen in Höhe von 6,8 Mio € im Jahr 2017.

 

Sanierung OP 0,4,5

Im Jahr 2013 wurde mit der Sanierung des OP 0,4,5 begonnen.

Hierfür wurden Gesamtkosten in Höhe von 4,5 Mio. € veranschlagt. Die Sanierung ist staatlich gefördert.

An Zwischenfinanzierung soll der Landkreis 2015 einen Betrag in Höhe von 2 Mio € bereitstellen.

 

Künftige Entwicklung Kreisklinik

Dem Landkreis muss bewusst sein, dass die Klinik die Eigenanteile der laufenden und künftigen Bauabschnitte nicht aus Überschüssen wird decken können.

In der Planung 2015 sind aktuell über 7,3 Mio € an Eigenbeteiligungsdarlehen (vor allem für BA 8) vorgesehen.

Im Finanzplanungszeitraum bis 2018 werden weitere 14,2 Mio € anfallen. Diese 21,5 Mio. € plus Zinsen können nicht aus Rücklagen oder künftigen geplanten Überschüssen von der Klinik getragen werden.

Hier müssen künftig Lösungen mit dem Träger (= Landkreis) erarbeitet werden.

 

Zur Folie „künftige Entwicklung Kreisklinik“ erklärte Frau Keller, dass die Rücklagen durch Investitionen fast aufgebraucht seien. Landrat Robert Niedergesäß fügte ergänzend zu dieser Folie und dem von Bündnis 90 / Die Grünen gestellten Antrag, der als Anlage 3 diesem Protokoll beigefügt ist, hinzu, dass er mit der Klinik in Kontakt stehe - dass die Klinik aus Überschüssen Eigenanteile trage, solle so bleiben. Mit der 5 Jahres-Regelung, in der der Gesellschafter, sprich der Landkreis, die Betriebsverluste ausgleichen müsse, sei er ebenso unzufrieden. Eine mögliche Idee (Vorschlag der Klinik; redaktionelle Anmerkung nach der Sitzung) wäre, einen sogenannten Solidaritätszuschlag / eine vorübergehende „Sonderkreiszulage“ für die Klinik zu schaffen, da hier eine Gesamtverantwortung bestehe. Der medizinische Bereich erziele große Erfolge durch Koryphäen aus medizinischen Fachbereichen in der Kreisklinik.

 

Auswirkungen auf den Haushalt

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Wirtschaftsplan 2015 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Landkreishaushalt wird zur Kenntnis genommen.

 

Folgende Punkte wurden aus dem Gremium angesprochen:

Anmerkung aus dem Gremium, dass sofort ein Betrag in den Haushalt eingeplant werden müsse im Hinblick darauf, dass die Klinik die 21,5 Mio. € plus Zinsen nicht aus Rücklagen oder geplanten Überschüssen tragen könne.

Auf den Vorschlag, den Bauabschnitt 9 im Sondervermögen abzubilden, erklärte Frau Keller, dass im Jahr 2015 die Klinik eine Eigenbeteiligung beim Landkreis von 7 Mio. € aufnehme. Bereits den Bauabschnitt 8 ins Sondervermögen zurückzuholen würde bedeuten, dass der Landkreis sofort 6,9 Mio. € selbst finanzieren müsste.

In den Folgejahren erscheinen im Haushalt folgende Finanzierungen:

·         2016/17 Eigenfinanzierung OP 0, 4, 5 mit 2 Mio. €

·         2017 Von-Scala-Haus mit 3,9 Mio. €

·         2018 Bauabschnitt 9 mit 3 Mio. €

Diese Ausgaben seien bereits im Kreishaushalt, wie das Recht es vorsehe, durch die Klinik vorfinanziert. Die Bauabschnitte sollten wegen der Buchhaltung nach den Förderungen zusammenbleiben.

Auf die Anfrage aus dem Gremium, ob die 3 % Umsatzrendite aus dem Umsatz oder der Rendite genommen werden, antwortete Herr Köller, die 3 % seien von den allgemeinen Krankenhausleistungen gerechnet und beträgt zwischen 1,2 – 1,5 Mio. €.

Auf die Anfrage, dass bei momentan 20.900.000 € Schulden und einer Prognose von 28 Mio. € Schulden für das Jahr 2019, diese Schulden in den über 50 Mio. € Schulden des Landkreises enthalten seien, antwortete Frau Keller; nein, die Klinik führe selber keine Kredite.

Hinweis aus dem Gremium, da verschiedentlich für die Klinik und den Landkreis bilanziert werde, sei alles etwas verwirrend. Daher solle alles bei der Klinik aus einem Wirtschaftskörper ausgewiesen werden und bei Verlust müsse der Landkreis aufkommen.

Frau Keller erklärte darauf, dass die Klinik Verluste schreiben werde und erläuterte den Unterschied von Besitz- und Betriebsgesellschaften und den unterschiedlichen Betrachtungsweisen.

Unmutsäußerung aus dem Gremium, dass die Stadt Ebersberg über die vielen Neubauten der Kreisklinik eher informiert war als der Gesellschafter. Der Gesellschafter müsse frühzeitig in diese Überlegungen miteingebunden werden.

Anfrage aus dem Gremium, ob die Überlegungen EU-beihilferechtlich auf der sicheren Seite seien, wenn solche Konstrukte ins Leben gerufen werden. Darauf Frau Keller, dass dies selbstverständlich genau geprüft werden müsse und evtl. bei Weiterverfolgung der Überlegungen die DAWI angepasst werden müsse.

Anmerkung aus dem Gremium, dass eine enge Verknüpfung zu den Entscheidungen bezüglich der Klinikneubauten und zum Kreistag fehle. Der Klinik-Aufsichtsrat habe bereits beschlossen und die Kreistagsgremien könnten nur mehr Kenntnis nehmen und über Buchungsfragen reden. Das Wort „Umsatz-Rendite“ aus der Folie „Zinslose Verpachtung und Vermeidung von Überkompensation“ sollte geklärt werden.

Zur Besetzung des Klinik-Aufsichtsrates erklärte Landrat Robert Niedergesäß, dass dieser seit der aktuellen Wahlperiode neu und mit zwei Kreisräten mehr als bisher besetzt sei.

Gemäß der Satzung sei diese Vorgehensweise so vereinbart und damit rechtskonform.

Herr Huber, Geschäftsführer Kreisklinik, erklärte sich bereit, aufgrund des bestehenden Informationsbedarfs gerne bei einer Sondersitzung die Kreisräte über die Baumaßnahmen zu informieren.

Landrat Robert Niedergesäß informierte das Gremium, dass das Pfarrer-Guggetzer-Haus zur Optimierung des Bauabschnittes 9 diene, damit die Patienten in diesem Ersatzbau während des Umbaus ausgelagert werden könnten. Diese Ausführungen könnten in einer Sondersitzung Kreisklinik allumfassend gemacht werden.

Appell aus dem Gremium die Kommunikation bei gravierenden Bauvorhaben zu optimieren, da der Kreistag die Verantwortung trage, bei einem Betrag von 21 Mio. €. Es sei vernünftig, vorher den Kreistag zur Finanzierbarkeit der Maßnahmen zu involvieren und dann erst in den Aufsichtsrat Kreisklinik zu gehen.

Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass bei den bereits genannten Bauvorhaben dies nicht mehr möglich sei, aber für künftige Projekte könnte hier nach justiert werden, es bedürfe dann einer Revision der Satzung.

Landrat Robert Niedergesäß teilte mit, dass der Wirtschaftsplan 2015 der Kreisklinik Ebersberg mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für DAWI nur zur Kenntnis zu nehmen sei.

KRin Waltraud Gruber erklärte, dass sie Kenntnis genommen habe, aber diesem nicht zustimme, weil der Gesellschafter nicht frühzeitig einbezogen wurde.