Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Leiterin Stabsstelle Finanzen und Controlling

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Frau Keller, die den Sachverhalt anhand einer Präsentation erläuterte.

 

Hintergrund

Nach Art. 82 Abs. 3 LKrO muss der Landkreis jährlich einen Beteiligungsbericht vorlegen.
Dieser soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz Ausgliederung in Gesellschaften des Privatrechts für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.

Berichtspflichtig sind nur Beteiligungen von mindestens 5 %

Erstmals werden auch Zweckverbände mit aufgenommen.

Die Empfehlungen des BKPV werden vollständig umgesetzt.

 

Das Beteiligungsportfolio

Der Landkreis ist an den folgenden Unternehmen mit mehr als 5 % beteiligt:

 

Weiterentwicklung des Beteiligungsmanagements

Der BKPV unterstützt den Landkreis bei der Erarbeitung einer Beteiligungsrichtlinie.

Erste Gespräche mit der Kreisklinik haben bereits stattgefunden.

Der BKPV (Herr Bissinger) hat im Aufsichtsrat der Kreisklinik einen Vortrag gehalten.

Auch der Kreistag soll im nächsten Jahr mit einbezogen werden.

 

Transparenz über die Beteiligungen

Der Beteiligungsbericht ist dem Kreistag vorzulegen.

Die Landkreisbürger sind in geeigneter Form zu unterrichten, dies geschieht über die jährlichen Haushaltsberatungen in öffentlicher Sitzung.

Darüber hinaus wird der Beteiligungsbericht im Internet veröffentlicht.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Ebersberg wird beschlossen.

Nach der Präsentation wurden folgende Punkte aus dem Gremium angesprochen:

Auf die Anmerkung aus dem Gremium zur GBEGmbH & Co. KG, dass bei Beteiligungen von unter 50 % nicht bilanziert und keine Schulden ausgewiesen werden müssten, aber irgendeiner sie zeigen müsse, z.B. der Hauptaktionär, erklärte Frau Keller, dass der Landkreis gemäß der KommHV-Doppik verfahre und nicht nach dem HGB. Rein rechtlich könne es nicht konsolidiert werden.

Darauf aus dem Gremium, dass hier der Landkreis und die Gemeinde Poing bzgl. der Grundstücke in Poing „Farbe bekennen“ müssten.

Landrat Robert Niedergesäß erklärte; dass es kommuniziert und für die Zukunft geregelt werde.

KR und Bürgermeister der Gemeinde Poing Albert Hingerl erklärte, dass die Grundstücke in Poing gekauft wurden und dem Zweck zugeführt würden. Der Eigentümer sei die Gesellschaft, daher könne die Gemeinde Poing diese nicht darstellen.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, ließ Landrat Robert Niedergesäß über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Der Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Ebersberg (Anlage 4 zum Protokoll) wird beschlossen.