Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 30.09.2014, TOP 11 Ö

SFB-Ausschuss am 08.10.2014, TOP 14 Ö

LSV-Ausschuss am 15.10.2014, TOP 7 Ö

Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 12 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 10.11.2014, TOP 5 Ö

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Leiterin der Stabsstelle Finanzen und Controlling

 

Herbert Jungwirth, Leiter SG 13; Liegenschaftsverwaltung

 

Josef Köll, Mitarbeiter SG 13; Liegenschaftsverwaltung

 

Georg Preuß, Mitarbeiter SG 13; Liegenschaftsverwaltung

 

Stephanie Pöhlitz, Mitarbeiter SG 13; Liegenschaftsverwaltung

 

Christian Salberg, Leiter SG 23; Kreisjugendamt Ebersberg

 

Stefanie Geisler, Leiterin Abteilung 1, Soziales und Bildung

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und führte in den Sachverhalt ein:

In dem vorliegenden 1. Entwurf des Kreishaushalts 2015 sind alle Teilbudgets in den Haushalt eingefügt, die in den Fachausschüssen beraten und beschlossen wurden.

Obwohl die Umlagekraft des Landkreises erstmals seit 2 Jahren wieder sinkt, konnte ein guter Haushalt vorgelegt werden. Dank der Eckwertebeschlüsse des Kreistags im Juli verbleibe ein erheblicher Ergebnisüberschuss als Steuerungsgrundlage für die heutige Sitzung. Aber auch die Senkung der Bezirksumlage um 2 % verbessere den Kreishaushalt.

Mit dem Ergebnisüberschuss in Höhe von 7 Mio € sei sichergestellt, dass der Landkreis – obwohl er über 18 Mio € investiere, mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 10 Mio € auskomme.

In diesem Jahr könne auf die Kreditaufnahme komplett verzichtet werden. Dachten wir noch vor zwei Jahren, dass die Verschuldung auf über 75 Mio € ansteigen werde, so zeige dieser Haushalt nun den Höchststand der Verschuldung bei knapp unter 60 Mio € zum Ende des Jahres 2015.

Der Landkreis müsse erstmals seit Einführung der Doppik keinen genehmigungspflichtigen Haushalt vorlegen.

Die Finanzplanung sehe keine weiteren Kredite vor, damit sei ab 2016 die Wende hin zum kontinuierlichen Abbau der Verschuldung möglich.

Alle Kriterien der Finanzleitlinie, die sich der Kreistag gegeben habe, haben sich verbessert. Selbst das Kriterium, dass Zins und Tilgung den Wert von 6,8 Mio € nicht übersteigen dürfe, sei derzeit nicht gefährdet.

Über die Höhe der Kreisumlage solle in der zweiten Haushaltslesung am 01.12. gesprochen werden.

Frau Keller ergänzte die Ausführungen von Herrn Landrat, dass die Schlüsselzuweisungen vorsichtig prognostiziert mit 14,0 Mio € eingeplant wurden, das sei eine Steigerung gegenüber der Planung des Vorjahres um 2,5 Mio €.

Auf Anfrage aus dem Gremium, ob der Beschluss zum Haushalt erst im Januar 2015 erfolgen könnte, meinte Frau Keller, dass sie lieber einen Nachtragshaushalt mache als den Haushalt später zu verabschieden.

Frau Keller erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation, die als Anlage 5 diesem Protokoll beigefügt ist.

Einige Folien sind aufgrund der geführten Diskussion anschließend aufgeführt:

Grunderwerbssteuer – Seite 2

Die Grunderwerbssteuer ist sehr heterogen und konjunkturabhängig. Sie wird von der Verwaltung genau beobachtet.

Der Ansatz 2015 wird gegenüber 2014 unverändert geplant (Einmaleffekt Erträge aus Vaterstetten und Poing)

Frau Keller fragte im Gremium nach, ob der Ansatz der Grunderwerbssteuer von 4,0 Mio. € belassen oder erhöht werden solle, darauf wurde aus dem Gremium vorgeschlagen, mit der Grunderwerbssteuer höher zu gehen und dafür die Kreisumlage um einen ½ Punkt zu senken.

Darauf aus dem Gremium, die Kreisumlage zu belassen, da im sozialen Bereich auf den Landkreis einiges zukomme und somit ein Puffer von 1 – 1,5 Mio. € für den Landkreishaushalt wichtig sei.

KR und Bürgermeister der Gemeinde Poing Albert Hingerl schlug vor, den Ansatz der Grunderwerbssteuer auf 4,5 Mio. € zu erhöhen.

 

Entwicklung der Personalaufwendungen

Einkalkulierte Tarifsteigerung ab 1.1.2015 + 3,0 % bei Beamten und + 2,4 % bei Beschäftigten.

Wiedereinführung der Ballungsraumzulage

Auf die Anfrage und Anmerkung zur Folie 18 aus dem Gremium, ob künftig auch Pensionsrückstellungen zu finanzieren seien und dass es sich hier um eine Personalsteigerung von 40 % in 5 Jahren handle, zeigte Frau Keller die anschließend nochmal aufgeführte Folie 17 und erklärte, dass Stellen besetzt wurden, die im Stellenplan ausgewiesen waren. Bei den Pensionsrückstellungen könnte ein Jahr vorausgerechnet werden, länger aber aus mathematischen Berechnungsgründen nicht. In den Ist-Zahlen des Jahres 2010 seien die Pensionsrückstellungen enthalten. Es gebe Jahre, in denen welche aufgelöst werden. Zur Folie 18 erläuterte Frau Keller zusätzlich, dass aufgrund der Diskussion im Arbeitskreis P & V die Planung der Pensionsrückstellungen 2015 erstmals im Haushalt enthalten seien.

 

Entwicklung des Personaleinsatzes im Landratsamt

 

NEU: Kostenstelle Asyl (222)

Diese Kostenstelle wurde neu eingerichtet.

Auf ihr wurden 615.300 € Personalkosten veranschlagt.

Weil der Freistaat Bayern versichert, die Kosten für Asyl zu tragen, wurde in gleicher Höhe eine Kostenerstattung von Freistaat Bayern eingeplant, so dass die Personalkosten im Kreishaushalt neutral abgebildet sind.

Neuste Entwicklung von gestern:

Während die Bayerische Sozialministerin die Übernahme der Personalkosten ausschließt, sichert sie der Bayer. Finanzminister gegenüber den Landraten zu.

Was tun?

Frau Keller erklärte zu dieser Folie, dass falls die Kostenerstattung vom Staat nicht kommen sollte, diese Kosten im Haushalt nicht gegenfinanziert seien.

Folgende Punkte wurden aus dem Gremium angesprochen:

·      Keine zu großen Unterkünfte zu wählen.

·      Unterkünfte für 30 – 50 Personen werden abgelehnt.

·      Der Betreuungsschlüssel für die Asylbewerber müsse erhöht werden.

Darauf antwortete Frau Geisler, dass die Verwaltung gerne Unterkünfte für 20 Personen anmieten würde, sehe sich aber derzeit nicht in der Lage größere Unterkunftsmöglichkeiten abzulehnen. Um die Betreuung zu optimieren, spiele der Zeitfaktor schon eine Rolle.

 

Ursachen für die Entspannung

Anlage 3: Verzögerter Mittelabfluss von Baumaßnahmen

Guter Verlauf der Haushalte 2013 und 2014:

Überschuss 2013:                               5.207.404 €

Überschuss 2014 – Prognose:           6.500.000 €

Nach dieser Finanzplanung ist die Einhaltung der Finanzleitlinie nicht gefährdet, es besteht die Aussicht, dass die Verschuldung bei knapp 60 Mio € (anstatt 78 Mio €) ihren Höchststand erreicht.

Folie 63

Auf den Hinweis die Warteliste prominenter zu setzen und nicht erst als Anlage Nr. 6 erklärte Frau Keller sich bereit, dies künftig zu beachten.

Anmerkung aus dem Gremium, dass bei der Prognose keine weiteren Investitionen getätigt werden können. Auf den Landkreis werden aber steigende Investitionen in den Bereichen Bildung, Krankenhaus, und Schulen zukommen

Frau Keller erklärte, dass in der Bilanz sichtbar werde, wenn die Investitionen steigen. Investitionen von der Warteliste würden aber erst eingeplant, wenn sie vom Kreistag beschlossen wurden. In der Arbeitsgruppe P & V werde im nächsten Jahr die langfristige Investitionsplanung bis ins Jahr 2025 diskutiert. Frau Keller möchte noch das SAGS-Gutachten einbeziehen. Auf die Anfrage aus dem Gremium, ob der Zweckverband Realschule Vaterstetten aufgelöst werde, antwortete Landrat Robert Niedergesäß, dass es keine neueren Erkenntnisse gebe und nächste Woche die Zweckverband-Sitzung sei.

Darauf aus dem Gremium, dass derzeit an der Realschule Vaterstetten eine Überbelegung mit 126 Kindern sei; sollte die Gemeinde Haar eine eigene Realschule bauen, würden sicher beide Schulen ausgelastet sein.

 

Gesamtaussage Finanzmanagement  - Siehe Seite 20

Die antizyklische Finanzpolitik des Landkreises verlangt angesichts der guten Finanzsituation in den Gemeinden, dass 2015 der Kreishaushalt weiter gestärkt wird.

2015 werden die Gemeinden über die Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung aus der sog. „Bundesmilliarde“ am stärksten entlastet.

Beim Landkreis konnten lediglich 178.000 € über eine höhere Erstattung bei den Kosten der Unterkunft im Jobcenter veranschlagt werden.

Der Träger der Eingliederungshilfe – in Bayern der Bezirk – wird mit keinem einzigen Euro entlastet. Damit werden die Vorgaben des Koalitionsvertrages nicht eingehalten, denn dort wurde eine Entlastung der Eingliederungshilfe zugesagt.

Folie 74

 

Folgende Punkte wurden aus dem Gremium nach der Präsentation angesprochen:

·      Die Grunderwerbssteuer 2015 von 4,0 Mio. € auf 4,5 Mio. € im Haushalt anzusetzen.

·      Ob es einen Automatismus gebe die Kreisumlage zu senken, da bei gleicher Punktzahl von 51,50 % diese jetzt schon von 68,3 Mio. € auf 67,4 Mio. € sinke.

·      Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer um 500.000 € entspreche dem Risiko, dass der Landkreis bzgl. der Kosten im Bereich Asyl habe.

·      Die Kommunen stellen einen Haushalt und haben ebenso Risiken.

·      Zur Finanzleitlinie eine Kreisumlagen-Leitlinie zu erstellen, da diese Instrumente zusammen gehörten.

Der Beschlussvorschlag wurde um Punkt 4 mit der Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 4,5 Mio. € ergänzt.

Frau Keller erhielt den Auftrag aus dem Kreis- und Strategieausschuss, dass sie einen Vergleich von 51,0 und 52,0 Prozentpunkten Kreisumlage erstellen solle.

KRin Waltraud Gruber stellte den Antrag, über Punkt 4 des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgende Beschlüsse:

1.  Die Fachausschüsse erhalten im Haushalt 2015 folgende Teilbudgets:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 6.823.219 € zur Verfügung gestellt.

Dem LSV-Ausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 11.199.661 € zur Verfügung gestellt.

Dem ULV-Ausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 4.761.166 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus plant der Teilhaushalt der Kommunalen Abfallwirtschaft (Kostenrechnende Einrichtung) einen Fehlbetrag in Höhe von 852.603 €.

Dem Jugendhilfeausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 12.144.794 € zur Verfügung gestellt.

Dem SFB-Ausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 16.128.215 € zur Verfügung gestellt.

2.  An Investitionen werden im Haushalt 2015 Mittel in Höhe von 18.245.672 € eingeplant.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 1.12.2014 den Haushalt 2015 unter Berücksichtigung der Korrekturen zu erstellen und die Haushaltssatzung vorzubereiten.

&

einstimmig angenommen

 

4.  Der Ansatz für die Grunderwerbssteuer wird von 4 Mio. € auf 4,5 Mio. € erhöht.

&

angenommen

 

9 Stimmen dafür

4 Stimmen dagegen