Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl

Leiter des Sachgebietes 15, Kreisstraßen

 

Frank Ruckdäschel

Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, Straßenbau

Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass das Landratsamt mit den Bürgern von Nettelkofen bereits seit längerer Zeit in direktem Kontakt stehe. Im Anschluss an eine bereits stattgefundene Ortsbegehung konnten auch schon einzelne Punkte umgesetzt werden. Auf Wunsch der Bürger sei bereits ein weiterer Termin geplant, vorgeschlagen seitens der Verwaltung wurde der Oktober. Auf Wunsch der Anlieger finde der geplante Termin nun aber im November statt. Zusammen mit der Stadt Grafing, dem Landratsamt Ebersberg, der Polizei und dem Staatlichen Bauamt Rosenheim sollen alle offenen Punkte mit den Bürgern vor Ort besprochen und einer Lösung zugeführt werden. Bei diesem Ortstermin könnten auch die Ausschuss-Mitglieder des ULV dabei sein.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte mit Schreiben vom 29.07.14 einen Antrag mit 5 Unterpunkten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der OD Nettelkofen gestellt. Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an die Antragssteller.

KR Philip Goldner erläuterte, dass für ihn gewisse Widersprüche in den Begründungen zu Tempo 30, der Querungshilfe und der Abmarkierung gem. der StVO bestünden. Er möchte weiterhin an der Möglichkeit des Fahrradschutzstreifens, der Querungshilfe und Tempo 30 festhalten.

KRin Ilke Ackstaller erklärte, dass der Verkehr seit dem weiteren Ausbau der Unterführung und der Entlastung des Marktplatzes der Stadt Grafing, was auch Sinn mache, zugenommen habe. Hier werde den Anwohnern in Nettelkofen viel zugemutet. Es werde vor und hinter der Kurve in der Ortsmitte schneller gefahren. Daher sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll.

Herr Ruckdäschel erläuterte, dass ein Fahrradschutzstreifen nur auf einer Seite möglich sei.

Die untere Verkehrsbehörde sei zuständig für die Freigabe des Gehweges für Radfahrer. Der Gehweg sei nicht asphaltiert und würde dann noch schmäler. Zur Geschwindigkeitsthematik: die Straßenführung würde es nicht zulassen schneller zu fahren. Allerdings am Ortsrand, an dem die Bebauung nur einseitig sei, würden die Verkehrsteilnehmer die geschlossene Ortschaft nicht gleich erkennen. Der Hochbord-Standard war früher bei 12 cm und sei jetzt bei 8 cm. Zum Bauzeitpunkt sei es nicht aufgefallen, dass er die 8 cm nicht habe - die Bauüberwachung wurde an ein Ingenieur-Büro übergeben. Bei einem Mangel, der nicht zu beheben sei, könne nur ein Preisnachlass geltend gemacht werden. Für einen Fahrbahnteiler müssten 2 m gerechnet werden, so dass man eine Straßenbreite von mindestens 9 m bräuchte. Wegen der Schleppkurven für LKWs könne im Ortsbereich keine Insel gebaut werden, des Weiteren müsste vorab eine ausreichende Sicht vorhanden sein.

KRin Bianka Poschenrieder erklärte, dass ihre Fraktion die Situation in Nettelkofen besichtigt habe und den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nur unterstützen könne. Die Autos würden in der Kurve deutlich zu schnell fahren, wo auch der Schulbus halte. Sie erkundigte sich, ob evtl. ein Zebrastreifen oder eine Druckknopfampel sowie eine Mittellinie im Kurvenbereich möglich seien, um dadurch die Gefahrensituation zu reduzieren.

Herr Ruckdäschel beantwortete die Frage insofern, dass für einen Zebrastreifen oder für eine Druckknopfampel genügend Sicht vorhanden sein müsse, um rechtzeitig reagieren zu können. Dies sei im Kurvenbereich nicht gegeben. Es handle sich hierbei um Muss-Regeln. Zum Vorschlag der Mittellinie gebe es Untersuchungsergebnisse, dass dann schneller gefahren werde. Die Entscheidung obliege der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt.

Auf die Anfrage aus dem Gremium, warum das Hinweisschild auf eine gefährliche Hofeinfahrt entfernt wurde, antwortete Herr Ruckdäschel, dass dies aufgrund der Anordnung der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Ebersberg erfolgte.

 

Folgende Anregungen kamen aus dem Gremium:

         Der ULV-Ausschuss solle vor Ort diskutieren.

         Ein elektronischer Zeigefinger sei sinnvoll.

         Eine Geschwindigkeitsmessung ohne rechtliche Verfolgung solle durchgeführt werden. Darauf erklärte Herr Ruckdäschel, dass er es versuchen werde, aber nichts versprechen könne.

 

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Der ULV fasste folgenden Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des ULV-Ausschuss über die rechtlichen Möglichkeiten der Temposteuerung / -reduzierung auf Kreisstraßen referieren.

2.    Im südlichen Bereich – Richtung Grafing-Bahnhof – von Nettelkofen soll eine Abmarkierung eines Fahrrad-Schutzstreifens geprüft werden.

3.    Eine Querungshilfe im mittleren Bereich von Nettelkofen soll im Rahmen des gemeinsamen Ortstermins abschließend geprüft werden

  1. Eine Verkehrsinsel als verkehrsberuhigende Maßnahmen am nördlichen Ortseingang soll im weiteren Verlauf der Planung geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.
  2. Der ULV-Ausschuss tagt im Rahmen eines Ortstermins in Nettelkofen zusammen mit der Stadt Grafing, dem Straßenbauamt Rosenheim, der Polizei und den Anliegern.