KR Martin Lechner stellte den Antrag gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages den Tagesordnungspunkt Abfallwirtschaft; Behandlung der Bioabfälle –Weiteres Vorgehen- der ursprünglich als TOP 12 ö geladen wurde vorzuziehen. Das Gremium stimmte dem einstimmig zu.

 

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 23.07.2014, TOP N 18

An der Beratung nahmen teil:

Andreas Stephan, Leiter Abteilung 1, Zentrales und Kreisangelegenheiten

 

Dipl.-Ing. (FH) Johann Baumann, Firma AU Consult GmbH

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Baumann, der anhand einer Präsentation den Sachstand erläuterte, die als Anlage 2 diesem Protokoll beiliegt.

Herr Stephan erklärte, dass ein neuer Standort gesucht werden müsste, wenn weiterhin an der energetischen Verwertung der Bioabfälle im Landkreis festgehalten werden soll. Allerdings müsse man einen Zeitraum von ca. 5 Jahren für das Planungsverfahren rechnen. Eine Anlage zusammen mit Nachbarlandkreisen zu betreiben mache nur Sinn, wenn die Anlage bei uns im Landkreis sei. Die jetzige Verwertung der Bioabfälle müsse für die nächsten Jahre ausgeschrieben werden. Die bestehenden Ausschreibungsgrundlagen müssen aber noch juristisch überprüft werden, so Herr Stephan weiter.

Nach der Präsentation wurden folgende Punkte aus dem Gremium angesprochen:

·         Die Anlage oder das BHKW solle näher an die Bebauung herangerückt und an Nahwärmenetze angeschlossen werden.

·         Der Landkreis solle die 21 Gemeinden des Landkreises wegen Grundstücke mit passenden Wärmeabnehmern anschreiben.

·         Es solle verantwortlich mit dem im Landkreis erzeugten Biomüll umgegangen und daher dieser auch im Landkreis verwertet werden.

·         Es gebe lebensmittelverarbeitende Betriebe im Landkreis, die so eine Anlage befüllen könnten.

·         Evtl. ein Grundstück auf der „Schafweide“ zu finden.

·         Die Auflagen sind bei Biogut anders als bei Grüngut. Bei Biogut bräuchte es andere technische Voraussetzungen, die auch teuer seien.

·         Die Bioabfälle sollen im Landkreis verbleiben. Mit den anderen Landkreisen solle zusammengearbeitet werden, damit auch die Menge der Bioabfälle erhöht werde.

·         Es soll ein entsprechendes Wärmekonzept erarbeitet werden.

·         Ein Zwischentermin soll in 3 Jahren gesetzt werden.

Herr Baumann erklärte, dass es große Konkurrenz gäbe, bei der kommunale Anlagen nicht mithalten könnten. Im EEG sei geregelt, dass maximal gewerbliche Abfälle mit 20 % hinzugenommen werden können, da ansonsten die Förderung verloren gehen würden. Dies würde gegen eine Aufnahme von Mengen außerhalb des Landkreises sprechen.

Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend dem Konsens im Gremium ergänzt und Landrat Robert Niedergesäß ließ darüber abstimmen.


Der ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

1.    Die Ausschreibung zur „Errichtung einer Anlage für die Entsorgung der Bio-Abfälle im Landkreis Ebersberg und deren Betrieb“ wird aufgehoben

2.    Es wird eine Zwischenlösung ausgeschrieben, die die Zeit bis zur endgültigen Lösung überbrücken soll.

a.    Der Ausschreibungszeitraum umfasst drei Jahre und, falls erforderlich, mit zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr.
Ausgeschrieben wird in drei Gebietslosen, entsprechend der letzten durchgeführten Ausschreibung.

b.    Die rechtliche Zulässigkeit der Ausschreibungsvorgaben wird geprüft.

3.    Zur Klärung einer gemeinsamen interkommunalen Lösung nimmt der Landkreis Kontakt mit den Kreisen der Region 18 (Südostoberbayern) auf.

  1. Zur Klärung einer sinnvollen Lösung im Landkreis Ebersberg nimmt der Landkreis Kontakt mit den 21 Gemeinden auf, um vorranging dezentrale Lösungen zu erreichen.
  2. Der Landkreis informiert alle Gemeinden zeitnah und bittet sie, Grundstücke für eine solche Verwertungsanlage anzubieten und auch Wärmekonzepte einzubeziehen.