Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung                 

Rechnungsprüfungs-Ausschuss am 08.04.2014, TOP 4

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

 

Jutta Plischke, Leiterin Stabsstelle Revisionsamt

Landrat Robert Niedergesäß übernahm wieder den Vorsitz und übergab das Wort an Herrn Neugebauer, der den Sachverhalt der Sitzungsvorlage erläuterte.

Das Revisionsamt habe nach Art. 92 Abs. 4 LKrO die Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH im Jahr 2011 unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze geprüft. Der Bericht vom 15.11.2013 wurde in o.g. Sitzung mit einem einstimmigen Empfehlungsbeschluss behandelt.

Der Betätigungsbericht betrachte das ordnungsgemäße Handeln des Alleingesellschafters Landkreis Ebersberg und prüft nicht hinein in die wirtschaftliche Tätigkeit der Kreisklinik.

Die Betätigungsprüfung ergab insgesamt keine Anhaltspunkte für Versäumnisse gegen Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts, der Satzung der Gesellschaft sowie der Beschlüsse der kommunalen Gremien. Der Landkreis Ebersberg habe die ihm als Allein-Gesellschafter zustehenden Rechte ordnungsgemäß und ausreichend wahrgenommen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

     Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Bericht über die Prüfung der Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH für das Jahr 2011 vom 15.11.2013 wird zur Kenntnis genommen.