Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung                 

Rechnungsprüfungs-Ausschuss am 08.04.2014, TOP 5

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

 

Jutta Plischke, Leiterin Stabsstelle Revisionsamt

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und verwies auf die falsche Jahreszahl des genannten Berichtes in der versandten Sitzungsvorlage. Der Bericht war vom 03.02.2014.

Herr Neugebauer erläuterte den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.

Das Revisionsamt habe nach Art. 92 Abs. 4 LKrO die Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH im Jahr 2012 unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze geprüft. Der Bericht vom 03.02.2014 wurde in der Sitzung mit einem einstimmigen Empfehlungsbeschluss behandelt.

Der Betätigungsbericht betrachte das ordnungsgemäße Handeln des Alleingesellschafters Landkreis Ebersberg und prüft nicht hinein in die wirtschaftliche Tätigkeit der Kreisklinik.

Die Betätigungsprüfung ergab insgesamt keine Anhaltspunkte für Versäumnisse gegen Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts, der Satzung der Gesellschaft sowie der Beschlüsse der kommunalen Gremien. Der Landkreis Ebersberg habe die ihm als Allein-Gesellschafter zustehenden Rechte ordnungsgemäß und ausreichend wahrgenommen.

Die wirtschaftliche Betätigung des Landkreises in der Gesellschaft sei aus Sicht des Revisionsamtes weiterhin erforderlich.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

   Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

   Der Bericht über die Prüfung der Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH für das Jahr 2012 vom 03.02.2014 wird zur Kenntnis genommen.