Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung                 

Rechnungsprüfungsausschuss-Ausschuss am 09.12.2013, TOP 2

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

 

Jutta Plischke, Leiterin Stabsstelle Revisionsamt

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Neugebauer, der den Sachverhalt der Sitzungsvorlage erläuterte.

Wie in der Fraktionssprechersitzung vereinbart, habe er den Prüfbericht zweifach für dieses Gremium zur Einsichtnahme ausgelegt.

Das Revisionsamt habe den Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg (§ 80 Abs. 1 KommHV-Doppik) für das Haushaltsjahr 2011 entsprechend Art. 89 Abs. 3 LKrO umfassend als Sachverständiger geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) habe sich in seiner Sitzung intensiv mit dem Bericht beschäftigt und komme zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer doppelter kommunaler Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der dauernden Leistungsfähigkeit des Landkreises Ebersberg vermittle.

Folgende wesentliche Feststellungen aus dem Bericht seitens der Verwaltung seien jedoch erwähnt:

·         Bei verschiedenen Vermögensgegenständen der Kostenstellen 040 (Sondervermögen Kreisklinik Ebersberg) und 041 (Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH) fehlten die Planansätze hinsichtlich der Abschreibungen, was 2011 zu einer erheblichen ungeplanten Verschlechterung des Ergebnisses geführt habe. Diese Problematik tangiere auch die Folgejahre 2012 und 2013, erst ab dem Haushaltsjahr 2014 seien entsprechende Haushaltsansätze eingestellt.

·         Die Offene-Posten-Liste in der Kreditorenbuchhaltung weiche in darin ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber allen angelegten Kreditoren um 297.940,22 € vom entsprechenden Buchungsstand in der Finanzbuchhaltung (Kontenplan) ab. Die Differenz ergebe sich aufgrund verschiedener nur auf den Sachkonten, nicht jedoch auf den Kreditoren erfolgten Buchungen, welche in der Finanzbuchhaltung nach wie vor als offene Verbindlichkeiten dargestellt würden.

Es hätten sich aber keine gravierenden Beanstandungen ergeben, die sich negativ auf die Feststellung des Jahresabschlusses bzw. die Erteilung der Entlastung auswirken würden.

Der Empfehlungsbeschluss des RPA erfolgte einstimmig.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

     Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2011 mit den auf den Seiten 71, 73 bis 74 und 76 bis 77 des Berichts vom 19.11.2013 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage Nr. 1 zur Niederschrift.