Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

An der Beratung nahmen teil:

Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager

 

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungsunkt auf und übergab das Wort an Herrn Gröbmayr.

 

Herr Gröbmayr berichtete, dass auf der Grundlage des SFB-Beschlusses vom 09.07.2014 der EHC Klostersee e.V. mit der Stadt Grafing und dem Landkreis die künftige Förderung für die nächsten fünf Jahre vertraglich fixiert hat.

 

Auf Initiative von Herrn Gröbmayr, hat die Firma GL Energielösungen GmbH & Co. KG verschiedene Einsparmöglichkeiten geprüft und folgende Vorschläge unterbreitet:

 

Umstellung der Hallenbeleuchtung auf LED

 

 

„Die Gesamtleistung der installierten regulären Beleuchtungstechnik beträgt bisher ca. 27 kW. Nach einer Auswertung der Lastgangdaten kann von ca. 2.000 Nutzungsstunden pro Jahr (Voll- und Teillastbetrieb) ausgegangen werden. Der Stromverbrauch der HQI Leuchten beträgt somit ca. 54.000 kWh pro Jahr.“

 

„Bei einem Austausch der Leuchten gegen hocheffiziente LED Hallenstrahler lässt sich der Stromverbrauch um ca. 60% reduzieren. Neben Einsparungen bei Wartungskosten (Austausch defekter Leuchtmittel / defekter Vorschaltgeräte) wird das Einsparpotenzial beim Strom auf ca. 60% geschätzt. Hinzu kommen weitere Einsparungen bei den Netzentgelten durch verringerte Spitzenlasten.“

 

Die Investitionen dafür betragen ca. 35.000 Euro, die der Landkreis zur Hälfte trägt. Da Investitionszuschüsse bis zu 50.000 € vom FSK-Ausschuss am 09.10.2013 pauschal bewilligt wurden, muss über diese Einzelförderung nicht gesondert beschlossen werden[1]. Die Beauftragung wurde deshalb bereits in einem Gespräch mit dem Vereinsvorsitzenden, Herrn Stolberg, der 1. Bürgermeisterin, Frau Obermayr und Herrn Landrat Niedergesäß diskutiert und befürwortet.

 

Austausch der Kälteanlage

 

 

Für den Betrieb der Kälteanlage sind neben den regelmäßigen Kosten für Wartung insbe­sondere auch die Stromkosten in Höhe von knapp 40.000 € pro Saison von Bedeutung. Bei einer Instandsetzung der Kälteanlage sollte deshalb der Fokus auch auf einer verbesserten Energieeffizienz der eingesetzten Aggregate (Verdichter, Pumpen etc.) und der Verbesserung der Steuerungstechnik liegen.“ Dem Investitionsvolumen von 516.000 EUR stehen jährliche Einsparungen in Höhe von rund 20.000 EUR gegenüber.

 

„Bei einer Auslagerung der Kälteanlage in eine rechtlich selbständige Betreibergesellschaft wäre eine Förderfähigkeit unter dem BAFA Programm „Klima- und Kälteanlagen“ gegeben. Somit könnte unter Einhaltung der BAFA Effizienzanforderungen ein Zuschuss in Höhe von 20% der Investitionskosten (max. 100.000 €) erzielt werden. Die Finanzierung des Rest­betrages könnte über ein zinsvergünstigtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern sowie durch Eigenkapital (...) einer Beteiligung der Energiegenossenschaft dargestellt werden. Nach Rückführung der Mittel der Energiegenossenschaft könnte die Betreibergesellschaft zu 100% in das Eigentum des Vereins übergehen.“

Neben den Einsparungen beim CO2-Ausstoß und den Betriebskosten würden sich durch den Austausch der Anlage für die nächsten Jahre auch Wartung und Reparaturen verringern.

 

Die Bürgerenergiegenossenschaft BEG eG und die Dachgenossenschaft REGE eG prüfen derzeit Finanzierung und Betrieb in einer zu gründenden Betreibergesellschaft. Da die kalkulierte Laufzeit von 15 Jahren über die aktuellen Fördervereinbarungen zwischen den Kommunen und dem EHC Klostersee e.V. hinausgehen, muss die Amortisation sichergestellt und das Restrisiko einer Hallenschließung abgesichert werden.

 

Statt einer (rückwirkenden) Verlängerung des Fördervertrages auf 15 Jahre oder dem Abschluss einer Ausfallbürgschaft wird vorgeschlagen, mit der Betreibergesellschaft einen Vertrag über die Gewährleistung der Amortisation abzuschließen. Der Landkreis garantiert damit den Rückfluss der Hälfte der genossenschaftlichen Investitionen. Über die Absicherung der anderen Hälfte beschloss die Stadt Grafing am 07.10.2014.

 

Aus Sicht der Sportförderung sind beide Maßnahmen sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll. Über die Auswirkungen auf die jährlichen Betriebskostenzuschüsse wird voraussichtlich im Jahr 2018 berichtet, nachdem die Stadt Grafing deren Höhe (vertragsgemäß) überprüft hat.

 

 



[1] Die jüngsten Investitionen sind Bestandteil des Berichtes über die Sportförderung.


Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

 

  1. Der Landkreis Ebersberg begrüßt die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Kunsteishalle des EHC Klostersee e.V.

 

  1. Um eine genossenschaftliche Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zu ermöglichen, gibt der Landkreis Ebersberg eine Finanzierungszusage für die nächsten 15 Jahre ab. Voraussetzung ist jeweils eine entsprechende Förderung durch die Stadt Grafing.

 

  1. Der Vertrag vom 04.08.2014 zwischen dem EHC Klostersee e.V., der Stadt Grafing und dem Landkreis Ebersberg wird bis zum 31.12.2030 verlängert.