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An der Beratung nahmen teil: |
Frau Christine Klostermann, Familienbeauftragte |
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab
das Wort an Frau Klostermann.
Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des „Berichtes
zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Ebersberg“ vom
Oktober 2012 fand am 27.06.2014 organisiert von der neuen
Inklusionsbeauftragten des Landkreises die 1. Inklusionskonferenz statt. Im
Rahmen dieses Workshops wurden die Handlungsfelder auf dem gemeinsamen Weg zum
„inklusiven Landkreis Ebersberg“ entwickelt.
Zur Umsetzung der Erkenntnisse aus dieser 1. Inklusionskonferenz wurde
im Ausschuss für Soziales, Familie und Bildung vom 09.07.2014 beschlossen, ein
Steuerungsgremium ins Leben zu rufen, das diesen Prozess strategisch begleiten
soll.
In dieser Steuerungsgruppe soll auf Vorschlag der Verwaltung je ein Vertreter
der im Kreistag vertretenen Fraktionen und der Ausschussgemeinschaft
mitarbeiten, um die Kreispolitik umfassend zu beteiligen. Die Sprecher wurden
gebeten, entsprechende Beauftragte zu benennen.
Folgende Rückmeldungen lagen
vor:
Auf Vorschlag der Freien Wähler soll Herr Dr. Wilfried Seidelmann als Beauftragter für die Fraktion der Freien Wähler mit aufgenommen werden.
Auf Nachfrage wurde darauf hingewiesen, die Menschenrechtkonvention der Vereinten Nationen zu beachten.
Frau Klostermann wies daraufhin, dass diese die Grundlage der Arbeit
ist und selbstverständlich auch beachtet wird.
Auf Hinweis aus dem Gremium, dass dem Steuergremium mehr Menschen mit Behinderung angehören sollen, stellte Frau Klostermann klar, dass eine weitere Person mit einer behinderten Person im nahen Familienumfeld dem Gremium angehört.
Es wurde darauf hingewiesen dass
20.000 € für dieses Projekt in Zukunft nicht ausreichen werden. Die Verwaltung
erwidert, dass ihr dies bewusst sei, der Betrag für die Startinvestitionen im
Jahr 2015 jedoch ausreiche.
Der
SFB – Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
- Der
Ausschuss stimmt der genannten Vorschlagsliste zur Besetzung des
Steuerungsgremiums zu.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, das Steuerungsgremium zu vervollständigen und
dessen Fachkompetenz zu nutzen..
- Im
Rahmen der regelmäßig stattfindenden Zwischenberichte zur Umsetzung des
Demographischen Gesamtkonzepts erfolgt auch ein Bericht über die Arbeit
des Steuerungsgremiums und der erarbeiteten Handlungsfelder.