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An der Beratung nahmen teil: |
Stefanie Geisler, Abteilungsleiterin Soziales |
Landrat Robert Niedergesäß
führte in den Tagesordnungspunkt ein und berichtete, dass die Situation auf dem
Wohnungsmarkt sehr schwierig ist, Wohnungen zu einem knappen Gut geworden sind
und der Bedarf immer weiter ansteigt. Viele Wohnungen entfallen der sozialen
Bindung und sind somit hierfür nicht mehr verfügbar. Dieses Problem ist
parteiübergreifend bekannt. Deshalb hat der Landkreis das Ziel, dass 1000 neue Wohnungen
in den nächsten 10 Jahren entstehen sollen.
Frau Geisler übernahm das
Wort. Sie berichtete, dass derzeit insgesamt 918 Wohnungen in „A-Bestand“
vorhanden sind, die sich wie folgt verteilen:
Frau Geisler betonte, dass
täglich neue Anträge auf Vormerkbescheide für Wohnungen eingehen.
Die Umsetzung der
Wohnbauförderung erfolgt bis dato aufgrund eines Beschlusses des
Kreisausschusses vom 14.01.1991. Dieser sieht unter anderem vor, dass
-
die Wohnbauförderung des
Landkreises von einer gleich hohen ortskommunalen Förderung abhängig ist.
-
der Grundfördersatz bei 10 %
liegt und ein erhöhter Fördersatz von 15 % z.B. kinderreichen Familien,
Schwerbehinderter, älterer Menschen zur Anwendung kommt.
-
eine Bindungswirkung von 25
Jahren festgehalten wird
-
der Freistaat Bayern das
Projekt ebenfalls angemessen fördert.
Aufgrund der Wohnraumknappheit im Landkreis Ebersberg und der Tatsache,
dass immer mehr Sozialwohnungen aus der Bindung fallen, gleichzeitig jedoch die
Anzahl der für eine Sozialwohnung vorgemerkten Personen stetig steigt, besteht
dringender Handlungsbedarf und eine Überarbeitung der Richtlinie um die
Förderung attraktiver zu machen. Der Landkreis möchte mehrere Partner mit
einbeziehen – neben z.B. der GWG Ebersberg und Wasserburg, die Diakonie und
auch private Investoren.
Die Höhe der
Förderung soll in vier Gruppen gestaffelt werden:
Auswirkung auf den Haushalt:
Bei dieser
Förderung handelt es sich weiterhin um eine freiwillige Leistung des
Landkreises.
Für das
HH-Jahr 2015 werden für 2 bereits konkrete Projekte 88.000 € veranschlagt
(Kirchseeon 48.000 € und Grafing 40.000€). Der Ansatz wird 2015 bis 2018 auf
jährlich 200.000€ aufgestockt.
Folgende Punkte wurden im Gremium
angesprochen:
v Wie viele Wohnungen werden in den beiden
genannten Projekten Kirchseeon und Grafing entstehen?
Frau Geisler gab an, dass ca.
25 neue Wohnungen durch diese Projekte entstehen werden.
v Werden Landkreisbürger bei der Vergabe der
Wohnungen berücksichtigt?
Frau Geisler erläuterte, dass
bei EK I die Landkreiszugehörigkeit gegeben sein muss, bei EK II+III kann auch
an „Landkreisfremde“ vergeben werden. Daher erfolgt die Verpflichtung an die
Antragssteller, Landkreisbürger grundsätzlich. zu bevorzugen.
v Sind
behinderte Menschen oder Obdachlose bei der Vergabe berücksichtigt?
Frau Geisler berichtete, dass
für behindere Menschen gesonderte Projekte erarbeitet werden sollen. Dies
erfolgt im Rahmen des Aktionsplanes „Inklusion“. Die Obdachlosenunterbringung
ist hiervon nicht umfasst und erfolgt gesondert im Rahmen des AK Wohnen.
Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
Dem KSA wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Richtlinie zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus wird beschlossen.
2. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2015 in Kraft.