Beschluss: einstimmig angenommen

Der Punkt 5.1 ö; „Jahresabschluss 2011 des Landkreises Ebersberg mit Sondervermögen Kreisklinik; Entlastung“ wurde am 30.09.2014 geladen und lag dem Gremium als Tischvorlage vor. Landrat Robert Niedergesäß erkundigte sich nach Einwänden diesen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen. Nachdem kein Einwand erhoben wurde, konnte dieser Tagesordnungspunkt behandelt werden.

Landrat Robert Niedergesäß teilte mit, dass er bei diesem TOP an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehme, da er der Verwaltung vorstehe und somit persönlich beteiligt sei. Der stellvertretende Landrat Walter Brilmayer übernahm den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt.

 

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Stellvertretender Landrat Walter Brilmayer rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Neugebauer, der den Sachverhalt der Sitzungsvorlage erläuterte.

Entsprechend Art. 88 Abs. 3 LKrO habe nach der Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung der Jahresabschlüsse bzw. Jahresrechnungen 2011 des Landkreises und seines Sondervermögens die Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung zu erfolgen.

Durch die Entlastung werde zum Ausdruck gebracht, dass der Kreistag mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden sei, die Ergebnisse billige und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichte.

Durch die Entlastung werde ein Vertrauensvotum ausgesprochen; es sei die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Landrat und Kreistag.

Stellvertretender Landrat Walter Brilmayer ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

     Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Landkreisverwaltung wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für die Haushaltsführung im Jahr 2011 die Entlastung erteilt.