Beschluss: angenommen

Sitzungsvorlage 2014/2171/1

BL/RePrüf2011

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller

Leiterin der Stabsstelle Finanzen und Controlling

Norbert Neugebauer

Leiter Büro Landrat

Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Herrn Neugebauer, der den Sachverhalt vortrug.

KR Benedikt Mayer wollte wissen, ob nun sichergestellt sei, dass die Buchungsdifferenzen nicht mehr vorkommen werden. Frau Keller bejahte dies. Dies sei ein Fehler, der bei der Umstellung auf kaufmännische Buchführung vorkomme.

KR Ernst Böhm wollte den Grund wissen, warum der Abschluss so deutlich außerhalb der gesetzlichen Fristen vorgelegt worden sei. Frau Keller meinte, dies sei der Umstellung auf die Doppik geschuldet. Erst der Jahresabschluss 2013 sei erst innerhalb der gesetzlichen Frist vorgelegt worden.

Dann stellte Landrat Robert Niedergesäß den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.


&

Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

einstimmig

 

1.    Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2011 gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

2.    Der Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 4.666.740,54 € wird durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage ausgeglichen.