Beschluss: angenommen

Sitzungsvorlage 2014/2259/1

BL/RePr2011

An der Beratung nahm teil:

Norbert Neugebauer

Leiter Büro Landrat

Dieser TOP wurde nach TOP 12 behandelt.

Landrat Robert Niedergesäß war persönlich beteiligt im Sinne des Art. 43 LKrO und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Deswegen hat die Beratung und Abstimmung der weitere Stellvertreter des Landrates Martin Esterl geleitet. Der gewählte Stellvertreter des Landrates war zwar in der Sitzung anwesend, befand sich aber zu dem Zeitpunkt, als dieser TOP aufgerufen wurde, nicht im Sitzungsraum.

Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an den weiteren Stellvertreter des Landrates Martin Esterl. Dieser übergab das Wort an Herrn Neugebauer, der den Sachverhalt vortrug, und stellte dann den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.


&

Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

einstimmig

 

Der Landkreisverwaltung wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO für die Haushaltsführung im Jahr 2011 die Entlastung erteilt.

Landrat Robert Niedergesäß war persönlich beteiligt im Sinne des Art. 43 LKrO und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.