Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 30.09.14, TOP 4 ö

An der Beratung nahmen teil:

Frank Ruckdäschel

Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, Straßenbau

 

Hermann Ziegler

Mitarbeiter des SG 33, Öffentliche Sicherheit

 

Dirk Anders

Verkehrssachbearbeiter der PI Ebersberg

 

Josef Niedermaier

Bauamtsleiter der Stadt Grafing

 

Hannes Obermayer

Bürger aus Nettelkofen

 

Gottfried Harttung

Bürger aus Nettelkofen

Landrat Robert Niedergesäß zitierte aus der versandten Sitzungsvorlage. Dabei ging er auch auf den Erweiterungsvorschlag von Herrn Lechner ein, der sich auf das Sperren von Ortsdurchfahrten beziehe.

A) Geschwindigkeitsmessung / Geschwindigkeitsbeschränkung

Frank Ruckdäschel vom Straßenbauamt Rosenheim erläuterte anschließend, dass die Stadt Grafing in der Zeit vom 20. bis 30.10.14 in Nettelkofen in Höhe der Spedition Fuchs Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt habe. Bei der Messung V85 (85% aller Verkehrsteilnehmer waren langsamer 15% schneller) seien Werte von max. 54,5 km/h gemessen worden. Jede Stunde sei auch die Fahrzeuganzahl erfasst worden: in Richtung Grafing seien es durchschnittlich 70, in Richtung Ebersberg max. 75 Fahrzeuge pro Stunde gewesen. Herr Ruckdäschel erläuterte, dass es normal sei, wenn der objektiv gemessene Wert vom subjektiven Empfinden abweiche, es in Nettelkofen jedoch keine flächendeckende Geschwindigkeitsüberschreitung oder verbreitete Raserei gäbe.

Hermann Ziegler erläuterte die Temposteuerung auf Kreisstraßen. Diese seien qualifizierte Straßen, eine Beschränkung der Geschwindigkeit unter 50 km/h könnte nur in Ausnahmefällen angeordnet werden und zwar, wenn die örtliche Gefahrenlage das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteige. Bushaltestellen würden hier nicht als besondere Gefahrenquellen gelten.

Dirk Anders erläuterte, dass es in Nettelkofen seit 2011 nur drei unbedeutende Unfälle gegeben habe.

KR Thomas Huber stellte fest, dass durch den Ausbau jetzt deutlich schneller gefahren werde. Deshalb sollten alle Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsreduzierung ergriffen werden.

KR Martin Lechner stellte die Frage, wer klagen könne, wenn Tempo 30 angeordnet werde. Dazu Herr Ziegler: die Regierung von Oberbayern (ROB) könne hier rechtsaufsichtlich tätig werden oder ein betroffener Autofahrer könne die Anordnung beklagen. Herr Niedergesäß meinte, wenn hier Tempo 30 angeordnet würde, hätte dies eine Präzedenzwirkung auf den gesamten Landkreis.

KRin Ilke Ackstaller vertrat die Auffassung, entweder werde Tempo 30 angeordnet oder eine Querungshilfe wegen schlechter Sichtverhältnisse errichtet. Wenn die Straße schon der Verkehrsentlastung für Grafing diene (wie Herr Ziegler erläuterte), dann müsse dies so verträglich wie möglich erfolgen. Dazu erläuterte Herr Niedermaier, dass die Ortsumfahrung auf Wunsch der Stadt Grafing vom Landratsamt angeordnet worden sei.

Herr Niedergesäß sieht hier nur die Möglichkeit über eine politische Willensbildung etwas zu ändern. Stadt und Landkreis müssten entsprechende Beschlüsse fassen mit dem Ziel, einen Prüfauftrag zu Tempo 30 an die ROB zu richten und die Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreis zu bitten, das Gesetz zu überprüfen.

B) Querungshilfe

Herr Ziegler gab bekannt, dass in Nettelkofen am Tag durchschnittlich 2990 Fahrzeuge, davon 222 Lkw über 7,5 t fahren würden. Ein Zebrastreifen oder eine Ampelanlage sei bei diesen Zahlen nicht zulässig. Dagegen sei ein Lotsenübergang immer möglich. Dieser habe eine wesentlich bessere Schutzwirkung als ein Zebrastreifen, da dieser nur eine scheinbare Sicherheit vermittle. Angesichts der Verkehrsbelastung gerade am Morgen sei ein Lotsenübergang ein echter Gewinn für die Verkehrssicherheit. Allerdings müsse eine regelmäßige Bedienung des Übergangs mit Schülerlotsen während der gesamten Schulzeit durch Nettelkofener Bürger sichergestellt sein, wie Herr Niedergesäß betonte.

Eine innerörtliche Querungshilfe erfordere lt. Herrn Ruckdäschel eine Fahrbahnbreite von 9 m (je 3,5 m Fahrbahn, 2m Insel), zudem kann sie wegen der Abbiegevorgänge nicht auf Höhe einer Einmündung oder Zufahrt errichtet werden. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass es in Nettelkofen keine Stelle gibt, an der eine Querungshilfe sinnvoll und gleichzeitig möglich ist.

Herr Niedergesäß brachte den Vorschlag von verkehrsberuhigenden Verkehrsinseln vor den Ortsschildern ins Spiel. Ein Fahrbahnteiler am Ortseingang sei möglich, um eine sicheres Ende des angedachten straßenbegleitenden Radwegs zu ermöglichen.

C) Sonstige Aspekte

Herr Niedermeier stellte klar, dass der Gehweg von Nettelkofen nach Grafing Bf. Sache der Stadt sei; entsprechende Pläne dazu seien längst fertig. Allein an den Grundstücksverhandlungen (Fam. Obermayer outete sich dazu) scheitere dieses Vorhaben bisher.

Herr Harttung bat darum, das Messdisplay näher an den (südlichen) Ortsausgang zu setzen. Herr Niedermeier sagte zu, dies zu prüfen. Auch die Aufstellung eines Displays von Ebersberg kommend werde geprüft.

KR Hans Riedl regte an, die Situierung der Bushaltestellen zu überprüfen, was seitens der Stadt zugesagt wurde, dies plane einen Ortstermin mit dem Elternbeirat.

Herr Ziegler erläuterte, dass das Schild „Gefährliche Hofausfahrt“ beim Anwesen Obermayer nicht mehr möglich sei, da die Feuerwehr nicht mehr am Ort sei; trotzdem wolle er die Aufstellung zeitnah prüfen.

KR Philipp Goldner die Idee eines Fahrradschutzstreifen von Grafing Bf. kommend bis in die Mitte des Ortes Nettelkofen ein. Herr Ziegler erklärte, dass dieser wegen der geringen Breite der Straße nur einseitig möglich sei.

Herr Lechner stellt die Frage, ob die Ortsdurchfahrt Nettelkofen für den Durchgangsverkehr gesperrt werden könne, wenn die Ortsumfahrung Grafing in Betrieb sei. Herr Ziegler erläuterte dazu, dass dies nur möglich sei, wenn Sicherheitsgründe dies zwingend notwendig machen.

Herr Obermayer bittet um eine flächensparende Trassierung beim Ausbau der EBE 8 bis zur Seeschneider Kreuzung, da diese sein Feld durchschneidet Außerdem verkürze die geplante Trasse die Sicht von seiner Hofausfahrt auf den Verkehr.

 

 

Herr Niedergesäß kündigte an, dass die Problematiken bis zur Märzsitzung 2015 des ULV-Ausschusses aufbereitet und dort noch einmal behandelt würden.