Sitzung: 20.11.2014 ULV-Ausschuss
Vorlage: 2014/2269
Vorberatung |
ULV-Ausschuss am
30.09.14, TOP 4 ö |
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An der Beratung nahmen teil: |
Frank Ruckdäschel |
Mitarbeiter
des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, Straßenbau |
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Hermann Ziegler |
Mitarbeiter
des SG 33, Öffentliche Sicherheit |
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Dirk Anders |
Verkehrssachbearbeiter
der PI Ebersberg |
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Josef Niedermaier |
Bauamtsleiter
der Stadt Grafing |
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Hannes Obermayer |
Bürger aus
Nettelkofen |
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Gottfried Harttung |
Bürger aus
Nettelkofen |
Landrat
Robert Niedergesäß zitierte aus der versandten Sitzungsvorlage. Dabei ging er
auch auf den Erweiterungsvorschlag von Herrn Lechner ein, der sich auf das
Sperren von Ortsdurchfahrten beziehe.
A) Geschwindigkeitsmessung /
Geschwindigkeitsbeschränkung
Frank Ruckdäschel vom Straßenbauamt Rosenheim
erläuterte anschließend, dass die Stadt Grafing in der Zeit vom 20. bis
30.10.14 in Nettelkofen in Höhe der Spedition Fuchs Geschwindigkeitsmessungen
durchgeführt habe. Bei der Messung V85 (85% aller Verkehrsteilnehmer
waren langsamer 15% schneller) seien Werte von max. 54,5 km/h gemessen worden.
Jede Stunde sei auch die Fahrzeuganzahl erfasst worden: in Richtung Grafing
seien es durchschnittlich 70, in Richtung Ebersberg max. 75 Fahrzeuge pro
Stunde gewesen. Herr Ruckdäschel erläuterte, dass es normal sei, wenn der
objektiv gemessene Wert vom subjektiven Empfinden abweiche, es in Nettelkofen
jedoch keine flächendeckende Geschwindigkeitsüberschreitung oder verbreitete
Raserei gäbe.
Hermann Ziegler erläuterte die Temposteuerung auf
Kreisstraßen. Diese seien qualifizierte Straßen, eine Beschränkung der
Geschwindigkeit unter 50 km/h könnte nur in Ausnahmefällen angeordnet werden
und zwar, wenn die örtliche Gefahrenlage das allgemeine Verkehrsrisiko
erheblich übersteige. Bushaltestellen würden hier nicht als besondere
Gefahrenquellen gelten.
Dirk Anders erläuterte, dass es in Nettelkofen seit
2011 nur drei unbedeutende Unfälle gegeben habe.
KR Thomas Huber stellte fest, dass durch den Ausbau
jetzt deutlich schneller gefahren werde. Deshalb sollten alle Möglichkeiten
einer Geschwindigkeitsreduzierung ergriffen werden.
KR Martin Lechner stellte die Frage, wer klagen
könne, wenn Tempo 30 angeordnet werde. Dazu Herr Ziegler: die Regierung von
Oberbayern (ROB) könne hier rechtsaufsichtlich tätig werden oder ein
betroffener Autofahrer könne die Anordnung beklagen. Herr Niedergesäß meinte,
wenn hier Tempo 30 angeordnet würde, hätte dies eine Präzedenzwirkung auf den
gesamten Landkreis.
KRin Ilke Ackstaller vertrat die Auffassung,
entweder werde Tempo 30 angeordnet oder eine Querungshilfe wegen schlechter
Sichtverhältnisse errichtet. Wenn die Straße schon der Verkehrsentlastung für
Grafing diene (wie Herr Ziegler erläuterte), dann müsse dies so verträglich wie
möglich erfolgen. Dazu erläuterte Herr Niedermaier, dass die Ortsumfahrung auf
Wunsch der Stadt Grafing vom Landratsamt angeordnet worden sei.
Herr Niedergesäß sieht hier nur die Möglichkeit
über eine politische Willensbildung etwas zu ändern. Stadt und Landkreis
müssten entsprechende Beschlüsse fassen mit dem Ziel, einen Prüfauftrag zu
Tempo 30 an die ROB zu richten und die Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreis
zu bitten, das Gesetz zu überprüfen.
B) Querungshilfe
Herr Ziegler gab bekannt, dass in Nettelkofen am
Tag durchschnittlich 2990 Fahrzeuge, davon 222 Lkw über 7,5 t fahren würden.
Ein Zebrastreifen oder eine Ampelanlage sei bei diesen Zahlen nicht zulässig.
Dagegen sei ein Lotsenübergang immer möglich. Dieser habe eine wesentlich
bessere Schutzwirkung als ein Zebrastreifen, da dieser nur eine scheinbare
Sicherheit vermittle. Angesichts der Verkehrsbelastung gerade am Morgen sei ein
Lotsenübergang ein echter Gewinn für die Verkehrssicherheit. Allerdings müsse
eine regelmäßige Bedienung des Übergangs mit Schülerlotsen während der gesamten
Schulzeit durch Nettelkofener Bürger sichergestellt sein, wie Herr Niedergesäß
betonte.
Eine innerörtliche Querungshilfe erfordere lt.
Herrn Ruckdäschel eine Fahrbahnbreite von 9 m (je 3,5 m Fahrbahn, 2m Insel),
zudem kann sie wegen der Abbiegevorgänge nicht auf Höhe einer Einmündung oder
Zufahrt errichtet werden. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass es in
Nettelkofen keine Stelle gibt, an der eine Querungshilfe sinnvoll und
gleichzeitig möglich ist.
Herr Niedergesäß brachte den Vorschlag von
verkehrsberuhigenden Verkehrsinseln vor den Ortsschildern ins Spiel. Ein
Fahrbahnteiler am Ortseingang sei möglich, um eine sicheres Ende des
angedachten straßenbegleitenden Radwegs zu ermöglichen.
C) Sonstige Aspekte
Herr Niedermeier stellte klar, dass der Gehweg von Nettelkofen nach Grafing Bf.
Sache der Stadt sei; entsprechende Pläne dazu seien längst fertig. Allein an
den Grundstücksverhandlungen (Fam. Obermayer outete sich dazu) scheitere dieses
Vorhaben bisher.
Herr Harttung bat darum, das Messdisplay näher an den (südlichen) Ortsausgang zu setzen. Herr
Niedermeier sagte zu, dies zu prüfen. Auch die Aufstellung eines Displays von
Ebersberg kommend werde geprüft.
KR Hans Riedl regte an, die Situierung der Bushaltestellen zu überprüfen, was
seitens der Stadt zugesagt wurde, dies plane einen Ortstermin mit dem
Elternbeirat.
Herr Ziegler erläuterte, dass das Schild „Gefährliche Hofausfahrt“ beim Anwesen Obermayer
nicht mehr möglich sei, da die Feuerwehr nicht mehr am Ort sei; trotzdem wolle
er die Aufstellung zeitnah prüfen.
KR Philipp Goldner die Idee eines Fahrradschutzstreifen von Grafing Bf.
kommend bis in die Mitte des Ortes Nettelkofen ein. Herr Ziegler erklärte, dass
dieser wegen der geringen Breite der Straße nur einseitig möglich sei.
Herr Lechner stellt die Frage, ob die
Ortsdurchfahrt Nettelkofen für den Durchgangsverkehr gesperrt werden könne,
wenn die Ortsumfahrung Grafing in Betrieb sei. Herr Ziegler erläuterte dazu,
dass dies nur möglich sei, wenn Sicherheitsgründe dies zwingend notwendig
machen.
Herr Obermayer bittet um eine flächensparende
Trassierung beim Ausbau der EBE 8 bis zur Seeschneider Kreuzung, da diese sein
Feld durchschneidet Außerdem verkürze die geplante Trasse die Sicht von seiner
Hofausfahrt auf den Verkehr.
Herr Niedergesäß kündigte an, dass die
Problematiken bis zur Märzsitzung 2015 des ULV-Ausschusses aufbereitet und dort
noch einmal behandelt würden.