Sitzung: 01.12.2014 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 2014/2226/1
An der Beratung nahmen teil: |
Stefanie Geisler, Leiterin Abteilung 2; Soziales und Bildung |
Landrat Robert Niedergesäß übergab, nach seiner
Sachverhaltseinführung das Wort an Frau Geisler, die anhand der folgenden
Präsentation das neue Konzept zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus
vorstellte.
Richtlinie zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaus A. Bestand 1. Förderweg: 633 Wohnungen 2. Förderweg:
27 Wohnungen 3. Förderweg:
78 Wohnungen EOF gefördert: 180 Wohnungen Insgesamt: 918 Wohnungen B. Gemeindliche Bestand: 438 Sozialwohnungen in den Kommunen – zusätzlich 250 Wohnungen bei der GWG
Ebersberg |
Richtlinie zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaus C. Wartelisten: |
Richtlinie zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaus Landkreis Ebersberg
fördert die Errichtung von Wohnraum in der sozialen Wohnraumförderung. Bis dato: Beschluss des
Kreisausschusses vom 14.01.1991 -
Wohnbauförderung
des Landkreises ist künftig von einer gleich hohen ortskommunalen Förderung
abhängig. -
Grundfördersatz
10 % der zuwendungsfähigen Kosten -
Erhöhter
Fördersatz 15 %: kinderreiche Familien, Schwerbehinderte, junge Familien,
ältere Menschen etc. -
Bindungswirkung
von 25 Jahren -
Förderung
durch den Freistaat Bayern |
Richtlinie zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaus Arbeitskreis „Wohnen“ seit
Oktober 2013 -
1.000
Sozialwohnungen in 10 Jahren -
dringender Handlungsbedarf -
Überarbeitung der Richtlinie, um die
Förderung attraktiver zu machen -
Landkreis möchte mehrere Partner einbeziehen
– neben z.B. GWG Ebersberg und Wasserburg, Diakonie auch private Investoren |
Richtlinie zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaus -
Höhe
der Förderung: a) Einkommensstufe I: Grundbetrag von 5.000 € b) Einkommensstufe II: Grundbetrag von 4.000 € c) Einkommensstufe III: Grundbetrag von 3.000 € d) Wohnungen mit einer Größe bis 65 qm: zusätzliche
Förderung von 1.500 € -
Gesamthöhe
des Baukostenzuschusses darf dabei die Höhe des Baukostenzuschusses der
Kommune nicht übersteigen. |
Richtlinie zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaus Vorschlag für eine neue
Richtlinie: Empfehlung an die
Gemeinden: Bei Neuausweisung von Bauland mindestens 10% davon für geförderten
Wohnungsbau vorsehen. Antragsberechtigt sind -
Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaften -
Investoren
der Kirche -
gewerbliche
und private Investoren Antragsvoraussetzungen: -
Förderung
durch den Freistaat Bayern -
Zuschuss
der Kommune in gleicher Höhe -
Bereitstellung
des verbilligten Grundstückes -
mind.
50 % der Wohnungen: Einkommensstufe I -
Verpflichtung
des Investors, Landkreisbürger bei der Belegung bevorzugt zu berücksichtigen. |
Richtlinie zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaus Anträge müssen bis zum
31.08. eingehen. Zuschussauszahlung erfolgt
erst, wenn der Bewilligungsbescheid der ROB vorliegt und bestandskräftig
geworden ist. Auszahlung erfolgt in zwei
Raten (Rohbau und Fertigstellung). Freiwillige Leistung des
Landkreises --> SFB-Beschluss vom
8.10.2014 einstimmig |
Richtlinie zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaus Auswirkung auf Haushalt: Bei dieser Förderung
handelt sich weiterhin um eine freiwillige Leistung des Landkreises. Für das Haushaltsjahr 2015
werden für 2 bereits konkrete Projekte 88.000 € veranschlagt (Kirchseeon
48.000 €, Grafing 40.000 €). Der Ansatz wird 2015 bis 2018 auf
jährlich 200.000 € aufgestockt. |
Richtlinie zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaus Dem KSA-Ausschuss wird
folgender Beschluss vorgeschlagen: Dem Kreistag wird
folgender Beschluss vorgeschlagen: 1.
Die
angefügte Richtlinie zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus wird
beschlossen. 2.
Die
Richtlinie tritt zum 01.01.2015 in Kraft. |
Nach der Präsentation wurden
folgende Punkte angesprochen und geklärt:
– Den Genossenschaften den Vorzug zu geben, denn sie
sind zuverlässige Partner.
– Wenn die Bindungsfrist abläuft, werden die Wohnungen
am freien Markt vermietet und stehen damit nicht mehr zur Verfügung.
– Sozialer Wohnungsbau funktioniere dann, wenn
Grundstücke, auch vom Landkreis, zur Verfügung gestellt würden.
– Ein Kreisrat kenne zwei private Investoren, die
jährlich 100 – 200 Mio. € oder Wohnungen finanzieren und zu denen eine
Kontaktaufnahme arrangiert werden könnte.
– Private Investoren stiegen nur dann ein, wenn die
Grundstücke verbilligt zur Verfügung gestellt würden.
Der Kreis-
und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die angefügte Richtlinie zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus wird beschlossen. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
2. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
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einstimmig angenommen |