Landrat Robert Niedergesäß führte in das Thema ein. Diesem TOP lägen 2 Anträge der Fraktion der Freien Wähler und der SPD zu Grunde. Dazu gebe es einen Arbeitskreis, der weiter an dem Thema arbeiten werde.

Dann übergab er das Wort an Frau Geisler, die den Sachverhalt präsentierte.

Während der Aussprache bat KR Albert Hingerl den Hinweis in das Protokoll aufzunehmen, dem Kreistag halbjährlich oder jährlich über den jeweiligen Stand zu berichten. Landrat Robert Niedergesäß sagte zu, gegenüber dem SFB-Ausschuss als Fachausschuss zu berichten.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld vermisste eine gesonderte Förderung für Familien, die es in der bisherigen Förderrichtlinie gegeben habe. Landrat Robert Niedergesäß sagte zu, die Anregung von KRin Johanna Weigl-Mühlfeld in die Beratungen des AK Wohnungsnot mit aufzunehmen.

 


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Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

einstimmig

 

1.    Die Richtlinie zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus wird beschlossen. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage Nr. 2 zur Niederschrift.

2.    Die Richtlinie tritt zum 01.01.2015 in Kraft.