Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Frau Köhnen, die den Sachverhalt aus der Sitzungsvorlage vortrug. Sie verwies auf die Tarifnummer 003, die sich auf die Kosten bezieht, die von Amtshandlungen aus der Informationsfreiheitssatzung herkommen.

KR Roland Frick teilte mit, dass er auch gegen die Kostensatzung stimmen werde, so wie er gegen die Informationsfreiheitssatzung gestimmt habe, die er für überflüssig halte. Jeder Bürger würde auch ohne die Satzung Auskunft erhalten.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld beantragte,

in Tarifnummer 003 "Einsicht in Akten und amtliche Bücher (Informationsfreiheitssatzung)" wird der Beschlussvorschlag von

"je angefangene ½ Stunde 40,00 €; "

in "je angefangene ½ Stunde 25,00 €;" geändert

Landrat Robert Niedergesäß lies über den Antrag abstimmen.


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Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

mit 10 Stimmen

gegen die übrigen Stimmen

in Tarifnummer 003 "Einsicht in Akten und amtliche Bücher (Informationsfreiheitssatzung)" wird der Beschlussvorschlag von

"je angefangene ½ Stunde 40,00 €; "

in "je angefangene ½ Stunde 25,00 €;" geändert

Landrat Robert Niedergesäß stellte fest, dass der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hatte. Dann ließ er über den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage abstimmen.

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Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

gegen 4 Stimmen

 

1.    Die beigefügte Kostensatzung mit anhängendem Kommunalem Kostenverzeichnis wird beschlossen. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage Nr. 3 zur Niederschrift.

2.    Die Kostensatzung tritt am 1.1.2015 in Kraft.