An der Beratung nahmen teil:

Stefanie Geisler, Leiterin Abteilung 2; Soziales und Bildung

 

Brigitte Keller, Leiterin Stabsstelle Finanzen und Controlling

Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Frau Geisler, die folgenden Sachverhalt dem Gremium mitteilte:

Mit Schreiben vom 18.11.2014 wurde von der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgende Anfrage gestellt:

„Ist es richtig, dass die Stellen, wenn Sie von freien Trägern bereitgestellt werden, als Sachkosten abzurechnen sind? Es besteht die Zusage seitens des Freistaates Bayern die Sachkosten, die in Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern entstehen, zu finanzieren. Personalkosten hingegen werden anscheinend derzeit nicht übernommen.“

Wie in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 10.11.2014 erläutert, wird von Seiten des Freistaates Bayern die Asylsozialberatung im Sinne einer freiwilligen Förderung mit einem Zuschuss in Höhe von 70 % der Personalkosten gefördert. Die übrigen 30 % müssen von den Wohlfahrtsverbänden und den Kommunen getragen werden. Ab 2015 solle der Zuschuss für 2 Jahre auf 80 % erhöht werden.

Die derzeit verbleibenden 30 % seien vom Landkreis und dem Träger der Wohlfahrtspflege zu tragen. Hinzu kommen noch die Sach- und Verwaltungskosten, die ebenfalls auf eigene Kosten zu finanzieren seien.

Aufgrund der Anfrage vom 18.11.2014 wurde noch einmal mit der Regierung von Oberbayern Kontakt aufgenommen. Von dortiger Seite wurde bestätigt, dass die den staatlichen Zuschuss übersteigenden Kosten nicht übernommen werden und eine Änderung auch nicht erwartet wird.

Eine erneute Beschlussfassung sei daher nicht notwendig.

Auf Anfrage erklärte Frau Geisler, dass Stellen gemäß dem Beschluss des KSA vom 10.11.2014 zuerst extern vor intern besetzt werden sollen. Derzeit sei sie mit einem Träger in Kontakt, um Asylsozialberatung mit externen Kräften auszubauen.

Auf die Anfrage, ob der Landkreis die 600.000 € selbst aufbringen muss, antwortete Frau Keller, dass bereits 5 Stellen besetzt seien und diese den Kreishaushalt auf alle Fälle belasten werden.

Frau Geisler erklärte, dass sich der Betrag von 600.000 € reduziere, wenn die Stellen durch Externe besetzt würden. Sie weist daraufhin, dass eine externe Besetzung im Bereich der Jugendhilfe und der Verwaltung nicht in Betracht komme.

KR und Mitglied des Landtags Thomas Huber bestätigte die Zahl von Frau Geisler, dass der Zuschuss von 70 auf 80 % angehoben werde und somit 20 % über die Wohlfahrtsverbände und die Kommunen zu finanzieren seien. Aufgrund des Wunsches von Seiten der Kirche sei angedacht, 2015 zu erhöhen. Im Bereich der Caritas-Bewerber sollen vor Weihnachten die Verträge abgeschlossen werden, damit die Asylsozialarbeiter beschäftigt werden können.

Auf Nachfrage erläutert Frau Geisler, dass sich bei einer externen Besetzung die Kosten um 8.000 reduzieren. Trotz Förderung von Seiten des Freistaates Bayern rechnet der Träger auch noch Verwaltungskosten etc. ab, die zu tragen sind.