Landrat Robert Niedergesäß rief den TOP auf. Er verwies auf die Anträge der GRÜNEN-Fraktion, von KRin Johanna Weigl-Mühlfeld (ödp), und den gemeinsamen Antrag der CSU-FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion. Es lag eine Beschlussempfehlung des Kreis- und Strategieausschusses vor.

Während der Beratung übernahm Landrats-Stellvertreter Walter Brilmayer für einige Zeit die Sitzungsleitung.

KR Reinhard Oellerer (GRÜNE-Fraktion), KR Alexander Müller (CSU-FDP-Fraktion), KRin Johanna Weigl-Mühlfeld, KRin Doris Rauscher (SPD-Fraktion) und KR Dr. Andreas Lenz begründeten ihre Anträge.

KRin Doris Rauscher meinte, Ziffer 7 könnte man ändern. Seit der Antragstellung habe sich die Haltung zur Öffentlichkeit bei der Verhandlungsführung geändert. Dies habe KR Ewald Schurer aus seiner Kenntnis als Mitglied des Deutschen Bundestages so mitgeteilt. Herr Schurer war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend.

KR Albert Hingerl meinte, die Frage der Öffentlichkeit der Verhandlungen könnte als Anmerkung im Protokoll aufgenommen werden.

KRin Waltraud Gruber unterstützte den Vorschlag von KRin Johanna Weigl-Mühlfeld, im Eingangsabsatz nach dem 1. Satz zu enden. Damit könnte ein einstimmiger Beschluss zustande kommen.

KR Dr. Wilfried Seidelmann unterstützte das Anliegen.

KR Martin Wagner meinte, der Kreistag sollte über den Beschlussvorschlag des Kreis- und Strategieausschusses abstimmen.

KRin Doris Rauscher sprach sich für eine Änderung des ersten Absatzes aus, um zu einem einstimmigen Beschluss zu kommen.

Landrat Robert Niedergesäß sprach sich für eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag aus und stellte den Beschlussvorschlag aus dem Kreis- und Strategieausschuss zur Abstimmung.


&

Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

gegen 17 Stimmen

 

TTIP-Resolution des Ebersberger Kreistags

Der Abschluss der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) bietet Chancen, aber auch Risiken für die Verbraucher und die bayerische Wirtschaft. Es wäre Impulsgeber für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Gerade das Exportland Bayern mit seinen kleinen und mittelständischen Unternehmen würde durch die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen in besonderer Weise profitieren. Da TTIP aber auch mit Risiken für die hohen europäischen Schutzstandards behaftet ist, müssen diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt in den Verhandlungen wirksam ausgeschlossen werden. Nur so kann die entstehende größte Freihandelszone der Welt ihre positiven Wirkungen für Bayern, Deutschland und Europa entfalten.

Der Kreistag des Landkreises Ebersberg spricht sich daher dafür aus, dass die folgenden Forderungen umgesetzt werden:

1.    Es darf durch das TTIP zu keiner Absenkung des hohen Verbraucherschutzniveaus (z.B. Vorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel, Importverbot für hormonbehandeltes Rindfleisch und Klonfleisch, Kennzeichnungspflicht bei Behandlung von Lebensmitteln mit bestimmten Substanzen) in der EU kommen. Die Kommunale Daseinsvorsorge einschließlich der Trinkwasser-, der Abwasser-, der Strom- und Wärmeversorgung, der Krankenhäuser und Schulen sowie die bewährten Organisationsstrukturen der Kommunen, der Schutz für sensible Agrarprodukte und die Einhaltung der europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen müssen sichergestellt werden.

2.    Durch TTIP darf das Recht der EU und der Mitgliedstaaten, einschließlich der Regionen und Kommunen, nicht eingeschränkt werden, in wichtigen gesellschaftspolitischen Bereichen wie beispielsweise Arbeit, Soziales, Verbraucherschutz, Umwelt (z.B. Fracking), Stabilität des Finanzsystems, Sicherheit, öffentliche Gesundheit und Gefahrenabwehr erforderliche Maßnahmen zu treffen und diese in nicht diskriminierender Weise im Sinne deutschen Rechts durchzusetzen.

3.    Im Hinblick auf Datenschutz-Standards bestehen grundlegende Unterschiede zwischen der EU und den USA. Während das individuelle Eigentum personenbezogener Daten in der EU ein Grundrecht darstellt, ist dies in den USA nicht der Fall. Aus diesem Grunde gehören maximal Verabredungen über den Datenschutz von transferierten Daten aufgenommen. Alles andere ist in der europäischen Gesetzgebung zu regeln und darf von den TTIP-Verhandlungen nicht in Frage gestellt werden. Insofern ist auch die zügige Verabschiedung der neuen Datenschutzverordnung zur Reform der EU Gesetzgebung geboten.

4.    Die Verhandlungskommission der EU wird aufgefordert, im Vertrag Regelungen einzufordern, welche die Wettbewerbsverzerrungen der europäischen und insbesondere der deutschen Landwirtschaft ausgleichen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an den Tierschutz und den Landschaftsschutz (z.B. Verbot der Käfighaltung von Hühnern, Greening, Gülleausbringung usw.). In der Tierhaltung ist der Einsatz von Hormonen und Arzneimitteln den Europäischen Gesetzen und Normen anzupassen. Die hohen Standards der EU dürfen hierbei nicht angetastet werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass keine genveränderten Lebensmittel, bzw. Saatgut durch TTIP nach Europa kommen.

5.    Die Regelungen zum Investitionsschutz und insbesondere zum Investor-Staat-Schiedsverfahren bergen die Gefahr, dass das Recht, angemessene und demokratische Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen zu treffen, ausgehebelt oder beeinträchtigt wird. Der Kreistag lehnt diese daher ab.

6.    Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände und des Ausschusses der Regionen müssen an den sogenannten „stakeholder debriefings“ beteiligt werden und dort ihre Belange einbringen können.

7.    Es ist unabdingbar, die weiteren Verhandlungen, die derzeit hinter verschlossenen Türen ablaufen, transparent und so weit als möglich öffentlich zu führen. Die Bürger sind im Vorfeld über die Verhandlungsinhalte zu informieren.

8.    Die Resolution des Ebersberger Kreistags wird den zuständigen Stellen des Bundestages, des Europaparlaments und der Kommunalen Spitzenverbände zugeleitet.