An der Beratung nehmen teil: |
Margrita
Schwanke-Berner, Leiterin Sachgebiet Z2 – Personalservice Brigitte
Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat Andreas
Stephan, Leiter Abteilung Z - Zentrales |
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Der Landrat begrüßt die neue Leiterin des Personalservices, Frau Schwanke-Berner und erteilt ihr das Wort.
Frau Schwanke-Berner stellt die Personalsituation mittels einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll) vor und ergänzt, dass der Vergleich mit anderen Landkreisen im Bereich Personalbedarf Asyl schwierig sei, da die Gesamtstellenanzahl, die Anzahl der Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige und auch die Zahl der Asylbewerber nicht vollständig bekannt seien.
Die Frage aus dem Gremium (Martin Wagner) zur neuen Stelle im Gesundheitsamt beantwortet Frau Schwanke-Berner insoweit, dass der Staat die Stelle nicht besetze und auch nicht bezahle. Die Untersuchungen erfolgten gemäß § 62 Asylbewerberleistungsgesetz und seien in anderen Landkreisen dem Ausländeramt zugewiesen. In Ebersberg habe man sich für die Zuweisung zum Gesundheitsamt entschieden, da dort auch die Nachuntersuchen erfolgten.
Auf die Frage aus dem Gremium (Martin Wagner), wann die letzte Erhöhung im Sachgebiet Liegenschaften gewesen sei und wie eine Umstellung auf eine Schließanlage eine halbe Stelle begründen könnte, antwortet Herr Stephan, dass zwölf Objekte zu betreuen seien, und die Programmierungen sehr zeitaufwendig seien. Kreisrat Ockel bestätigt, dass mit einer Schließanlege zwar Kosten durch verlorene Schlüssel eingespart werden könnten, dass das Programmieren tatsächlich jedoch sehr aufwendig sei.
Frau Keller ergänzt, dass vor der Umsetzung der beantragten Reservestellen außer im Bereich Asyl dennoch jede einzelne durch das Controlling geprüft werde.
Die Frage aus dem Gremium (Martin Wagner), ob es bereits früher schon Reservestellen gegeben habe, beantwortet Frau Schwanke Berner mit ja, dass diese allerdings inzwischen in den Bereich Asyl geflossen seien. Frau Keller fügt hinzu, dass die Berücksichtigung von Reservestellen einen Puffer darstelle um z.B. einen Nachtragshaushalt zu vermeiden, aber diese Stellen noch nicht im Haushalt berücksichtigt seien.
Auf die Frage aus dem Gremium (Reinhard Oellerer), ob die heuer im Asyl bereits besetzten neun Stellen über den Stellenplan abgedeckt werden konnten und wie viele Stellen an Sozialpädagogen für den Bereich Asyl letztendlich benötigt werden, antwortet Frau Keller, dass die neun Stellen durch Stellenanteile noch möglich gewesen seien. Für unbegleitete Minderjährige seien im Landratsamt bisher 4,59 Stellen besetzt und weitere 13 beantragt worden, so Frau Schwanke-Berner. Im Asylbewerberleistungsgesetz seien insgesamt neun Stellen vorgesehen und bei der Caritas insgesamt acht Stellen. So dass am Ende ohne die unbegleitete Minderjährige im Jahr 2016 17 Sozialpädagogen für ca. 3.400 Asylbewerber angedacht seien.
Die Frage aus dem Gremium (Albert Hingerl), wie hoch neben den Mehrkosten in Höhe von 1,8 Mio € bei Personal die Arbeitsplatzkosten für 59 neue Mitarbeiter seien, beantwortet Herr Stephan insoweit, dass bei einem Platzbedarf von ca. 10qm pro Mitarbeiter und ca. 16 € pro qm Vollkosten plus ca. 500 € jährlich für EDV mit ca. 3.000 € zu rechnen sei. Mit allen weiteren Pauschalen kämen somit insgesamt ca. 350.000 € hinzu.
Auf die Frage aus dem Gremium (Reinhard Oellerer), ob die 1,8 Mio € Mehrkosten ggf. durch weitere staatliche Förderungen weniger werden könnten, bejaht der Landrat.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
- Die beantragten neuen Stellen:
Stellen S2.24 – S2.40 (17 Stellen zur Betreuung nach Asylbewerberleistungsgesetz)
Stellen S3.61 - S3.76 Asyl (16
Stellen zur Betreuung unbegleiteter Minderjähriger)
Stellen JC.19 bis JC.21 (3 neue
Stellen für das Jobcenter)
Stellen S2.22 – S2.23, S3.54 – S3.60 (bereits in 2015 für den
Asylbereich besetzte Stellen)
Stellen 31.11 -31.14 (4 Stellen SG Personenstands- und Ausländerwesen)
Stelle 5.7 (Gesundheitsamt 1 Verwaltungskraft)
Stelle S2.41 (1 Stelle
Sozialhilfeleistungsbearbeitung)
Stelle Z3.34 (Liegenschaftsamt - Hausmeister)
Stelle Z3.35 (Liegenschaftsamt –
Verwaltungsstelle)
Stelle Z4.22 (Kreisstraßen,
Abfallwirtschaft)
Stellen Z2.14 – Z2.18 (5
Reservestellen)
werden genehmigt.
2. Der haushaltsrechtliche Stellenplan 2016 des Landkreises wird auf Grundlage des vorgelegten Entwurfes verabschiedet. Die Beschlussfassung darüber erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2016.