Der Landrat begrüßt die Mitglieder des Kreistages und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Gegen die Niederschrift der 08. Sitzung des Kreistages am 27.04.2015 gibt es keine Einwände. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.