Beschluss: Kenntnis genommen

An der Beratung nimmt teil:

Stefan Huber, Geschäftsführer Kreisklinik Ebersberg gGmbH

 

Der Landrat begrüßt Herrn Huber und die weiteren anwesenden Vertreter der Kreisklinik Ebersberg.

 

Herr Huber berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 11 zum Protokoll) und ergänzt, dass derzeit keine neuen Investitionen geplant seien. Er werde heute nicht auf das Krankenhausstrukturgesetz und auf die Fixkostendegression eingehen. Dazu werde er gegebenenfalls nächstes Jahr in einer nichtöffentlichen Sitzung berichten. Er bedankt sich im Namen der Belegschaft beim Gremium für den heutigen Beschluss zur zukünftigen Finanzierung der Kreisklinik.

 

Auf die Fragen aus dem Gremium (Albert Hingerl) zur geplanten neuen Klinik im Landkreis München, antwortet Herr Huber, dass es unmöglich sei, die Klinik juristisch zu verhindern, da nach dem Grundgesetz die Berufsfreiheit gelte. Der Plan sei inzwischen eingereicht worden und werde voraussichtlich im Mai 2016 im Planungsausschuss behandelt werden.

 

Die Frage aus dem Gremium (Ilke Ackstaller), wie es sein könne, dass weitere Betten in Ebersberg abgelehnt worden seien und nun womöglich eine neue Klinik genehmigt werde, beantwortet Herr Huber insofern, dass sich die Kreisklinik als juristische Person nach den Krankenhausplanungen der Krankenkassen richten müsse. Die Klinik in Heimstetten werde jedoch von zwei Privatärzten betrieben, die sich als Privatpersonen auf das Grundgesetz berufen können. Der Bau sei ohne Zuschüsse der Krankenkassen geplant. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass später versucht werde, dass die neue Klinik doch pauschale Förderungen über die Krankenkassen bekomme.

 

Wortmeldung aus dem Gremium (Rolf Jorga), ob der Fixkostendegressionsabschlag bezogen auf die Ertragslage der Klinik die gleiche Bedeutung habe wie die Situation in den Pflegeheimen, wenn die Leute von Pflegestufe drei in zwei kommen und die Ertragslage dann sinke, weil weniger bezahlt werde? Dazu Herr Huber, dass dies eher mit dem Qualitätsabschlag verglichen werden könne. Die Qualitätsmaßstäbe seien jedoch noch nicht definiert. Derzeit erfolgten bei Mehrleistungen bzw. mehr Patienten in der Regel 25 % Abschläge, da gewisse Grundstrukturen wie z.B. die Infrastruktur sowieso vorhanden seien. Zukünftig werde dies in den Fixkostendegressionsabschlag umgewandelt werden, der voraussichtlich bei 50 % liegen werde. Wenn z.B. eine Semmel 50 ct kostet, dürfte für die zweite nur noch 25 ct verlangt werden.

 

Auf die Frage aus dem Gremium (Johann Riedl), wie die Flüchtlingspatienten abgerechnet werden, antwortet Herr Huber, genauso wie gesetzlich versicherte Patienten. Die Klinik stelle die Rechnung an den Landkreis, der diese dann an den Freistaat weiterleite. Sie werden keinem extra Budget angerechnet.

 

Die Frage aus dem Gremium (Alexander Müller), ob das Thema Bereitschaftsdienst der Ärzte nicht unter der GesundheitsregionPlus aufgenommen werden könnte, beantwortet Herr Huber insofern, dass das Thema bereits dort verankert sei.


Der Kreistag nimmt Kenntnis.