Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und erläuterte,
dass die ödp –Kreisverband Ebersberg- am 11.10.2014 den Antrag stellte:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Gemeinden ein
landkreiseigenes Rahmenkonzept zur Koordination und Förderung interkommunaler
Gewerbeentwicklung zu erstellen.
Insbesondere sollen Vorschläge für geeignete interkommunale Standorte
auf der Basis objektiver Kriterien, wie z.B. Verkehrsanbindung, ÖPNV, Natur-
und Landschaftsschutzbelange, erarbeitet werden.
Er teilte mit, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit der Gemeinden handle und um deren Planungshoheit. Es falle nicht in die Zuständigkeit des Landkreises.
Anregung aus dem Gremium, dass der Landkreis hier eine Art Moderation übernehme. Gute Standorte über Gemeindegrenzen hinaus könnten so erkannt und gemeinsam umgesetzt werden. Ebenso die Planungen für den daraus resultierenden Straßenverkehr.
Widerspruch hierzu aus dem Gremium, dass dies nicht als Aufgabe des Landkreises angesehen werde.
Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Antrag abstimmen.
Der
ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
Der Antrag der ödp wird zur Information an den Bayerischen Gemeindetag – Kreisverband Ebersberg – weitergeleitet.