Der Landrat begrüßt die Mitglieder des ULV-Ausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Gegen die Niederschrift der 06. Sitzung des ULV-Ausschusses am 13.05.2015 gibt es keine Einwände. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.