Der Landrat begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und erklärt, dass es von KRin Weigl-Mühlfeld zum Protokoll der letzten Sitzung einen Einwand gibt.

Fälschlicherweise wurde in TOP 5 ö; „Radwegeverbindungen im Landkreis Ebersberg“ der Antrag der ödp vom 03.05.2015 (Neubau eines Geh- u. Radweges in der Gemeinde Baiern) mit EBE 15; Lenzmühle – Antholing anstatt Berganger – Antholing bezeichnet und so darüber beschlossen. Das Gremium erklärt sich damit einverstanden, das Wort „Lenzmühle“ durch das Wort „Berganger“ im Beschluss zu TOP 5 ö Nr. 1. a) zu ersetzen.

Ein weiterer Einwand zum Protokoll kommt von KR Lechner, der in TOP 7 ö; „ÖPNV; Sicherheit in Schulbussen“ falsch zitiert wurde. Er beantragt, den Halbsatz nach der Aussage, „dass die Gurtpflicht nicht durchsetzbar sei“, zu streichen.

Der Landrat erkundigt sich, ob das Protokoll mit diesen Änderungen vom Gremium genehmigt wird. Nachdem das Gremium damit einverstanden ist, werden die Einwände im Original berichtigt und so ins RIS / BIS eingestellt, fährt der Landrat fort und lässt darüber abstimmen.

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Das Protokoll der Sitzung des ULV-Ausschusses am 23.07.2015 wird unter Berücksichtigung der Änderungen zu TOP 5 und 7 genehmigt.

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einstimmig angenommen