An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, SG-Leiter F1, Büro Landrat

Landrat Robert Niedergesäß erteilte Herrn Neugebauer das Wort, der dem Gremium mitteilte, dass das Bayerische Wirtschaftsministerium der Verwaltung den Erlaubnisbescheid Ende letzten Jahres zugeleitet habe. Dieser gelte für einen Zeitraum von vier Jahren (bis 30.11.2018) und zunächst für die Auswertung bereits vorhandener Daten. Die Genehmigung für seismische Messungen müsse noch vom Bergamt Südbayern erteilt werden.

Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums seien Zielrichtung der Untersuchungen ausschließlich konventionelle Lagerstätten. Unkonventionelle Lagerstätten, die Fracking erfordern könnten, seien in Bayern und insbesondere in Südbayern und damit in dem beantragten Untersuchungsfeld nicht vorhanden.

Die weitere Behandlung der Anfrage ist für den nächsten ULV-Ausschuss am 11.03.2015 vorgesehen.

Unmutsäußerung aus dem Gremium darüber, dass Themen wie Asyl und das Aufspüren fossiler Energien vor dem entsprechenden Fachausschuss wie SFB und ULV im Kreis- und Strategieausschuss behandelt werden. Zuerst solle dies im entsprechenden Fachausschuss und dann erst an den Kreis- und Strategieausschuss weitergeleitet werden.

KRin und Antragstellerin Waltraud Gruber erklärte, dass es sich hier um eine Anfrage und nicht um einen Antrag handle.

Frau Keller erklärte, dass die Behandlung im Kreis- und Strategieausschuss mit den Antragstellern abgesprochen wurde.

Da es sich um wichtige Inhalte handle, solle der Kreis- und Strategieausschuss involviert werden, wurde darauf aus dem Gremium angemerkt.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Die öffentliche Anfrage an den KSA am 09.02.2015 durch die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 01.01.2015 wird an den entsprechenden Fachausschuss ULV zur Beratung und Entscheidung weitergeleitet.