Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Im Kreistag am 15.12.2014, TOP 10 ö

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung F, Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und betonte, dass der Landkreis Ebersberg hier mehr mache, als andere Landkreise und er eine gewisse Leuchtturmposition innehabe. Er übergab das Wort an Frau Keller, die folgende Präsentation vorbereitet hatte.

Vollzug der Richtlinie für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg

Sachstand

Der Kreistag hat am 15.12.2014 die Richtlinien für die Förderung bei Neuschaffung von Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg beschlossen.

Der Landkreis empfiehlt den Gemeinden, bei Neuausweisung von Wohnbauflächen 10 % des Wohnbaulandes für den sozial geförderten Wohnungsbau vorzusehen.

Der Landkreis hat sich dabei zum Ziel gesetzt, in den nächsten 10 Jahren 1.000 neue Sozialwohnungen zu fördern.

                                                               

Hierfür werden pro Jahr 200.000 € fest im Haushalt reserviert.

 

Worum geht es?

Es geht um die haushaltstechnische Umsetzung folgender Sachverhalte:

-          Projekte, die bereits konkret im Haushalt veranschlagt werden können, weil sie zum Zeitpunkt der HHerstellung bekannt sind

-          Projekte, die nicht im HH veranschlagt sind, die aber von den 200.000 € noch erfasst sind

-          Projekte, die über den HHansatz hinausgehen

Der nachfolgende Beschlussvorschlag macht einen Vorschlag, wie haushaltsrechtlich mit diesen Sachverhalten verfahren werden kann.

 

Nach der Präsentation wurden folgende Punkte aus dem Gremium angesprochen:

·         Die Verfahrensfrage müsse heute nicht geklärt werden. Die Anträge seien nicht abschließend behandelt worden. Landrat Robert Niedergesäß sicherte zu, dass diese in der Arbeitsgruppe berücksichtigt würden.

·         Bei Bezuschussung von 50 Wohnungen seien die 200.000 € fast ausgeschöpft. Es werden aber 100 Wohnungen pro Jahr angestrebt. Somit müsse der Haushaltsansatz raufgesetzt werden. Landrat Robert Niedergesäß erklärte darauf, dass der Haushaltsansatz 2016 erhöht und darüber neu entschieden werden müsse.

Nachdem keine Wortmeldungen waren, ließ Landrat Robert Niedergesäß über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

  1. Projekte, die über den jährlichen Haushaltsansatz in Höhe von 200.000 € hinausgehen, sind vom Kreis- und Strategieausschuss einzeln zu beschließen.
  2. Über Projekte, deren Förderhöhe noch nicht konkret bekannt ist, die aber innerhalb des Haushaltsansatzes abgedeckt werden können, wird der Kreis- und Strategieausschuss informiert.