Vorberatung |
ULV-Ausschuss
am 23.07.2014, TOP 8 |
An der Beratung nahmen teil: |
Johannes Dirscherl, SG-Leiter Z4 Kreisstraßen und Abfallwirtschaft |
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Frank Ruckdäschl, Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes Rosenheim,
Straßenbau |
Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass diese Zustandserfassung für die 120 km Kreisstraßen des Landkreises eine Optimierung für eine bessere Prognose des Handlungsbedarfs bedeute. Die Gemeinden Poing und Vaterstetten haben diese bereits für ihren Bereich durchgeführt, wobei die Gemeinden andere technische Umsetzungsansprüche haben. Die Ergebnisse würden in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt.
Er übergab das Wort an Herrn Ruckdäschl vom Staatlichen Bauamt Rosenheim, der anhand der nachfolgenden Präsentation die Ergebnisse der Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) erläuterte.
Zustandserfassung Kreisstraßen
Ergebnisse und sich hieraus ergebende Handlungsempfehlungen
Zustand der Kreisstraßen 4
Beurteilung anhand zahlreicher Wertungskriterien |
Zustand der Kreisstraßen |
Zustand der Kreisstraßen 4
Zusammenfassung der Wertungskriterien: |
Zustand der Kreisstraßen 4 Klassenbildung über Dringlichkeitsmatrix |
Zustand der Kreisstraßen |
Zustand der Kreisstraßen |
Herr Ruckdäschl erläuterte zu den farbig markierten Straßenverläufen, dass blau einem neuwertigen Zustand entspreche, gelbe Bereiche sollten beobachtet werden und bei den rot markierten bestehe akuter Handlungsbedarf.
Substanz oder Gebrauchstauglichkeit
Schwellenwert überschritten
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Gebrauchstauglichkeit – Schwellenwert
überschritten
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Substanz – Schwellenwert überschritten |
Zustand der Kreisstraßen – monetäre Sicht 4
Alle Kosten resultieren aus Richt- und
Erfahrungswerten |
Zustand der Kreisstraßen – monetäre Sicht 4
Finanzbedarf zur Straßenerhaltung für 120km
Kreisstraßen: ~900.000 €/a 4
Nachholbedarf(Sanierungskosten pro km: 150.000
€): ~6,75 Mio. € 4
Nachholbedarf bei einem Aufholen binnen 20
Jahren: |
Zustand der Kreisstraßen – monetäre Sicht 4
optimales Finanzvolumen für die Erhaltung der
Kreisstraßen im Landkreis Ebersberg 4
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG): |
Substanz oder Gebrauchstauglichkeit
Schwellenwert überschritten |
Gebrauchstauglichkeit – Schwellenwert
überschritten |
Substanz – Schwellenwert überschritten |
Zustand der Kreisstraßen – monetäre Sicht 4
Abwägung zwischen Substanzerhalt, Gebrauchstauglichkeit
und Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers erforderlich |
Sanierungsreihung: 4 Vorschlag: 4 Zurückstellen von Ausbau- und Umstufungsstrecken 4 Nachhaltig sanieren, Folgeschäden minimieren 4
Zusammenfassung von Abschnitten nach |
Sanierungsreihung: 4 bei Leistungsfähigkeit: ~ 1,7 Mio. € |
Sanierungsreihung: 4
bei Leistungsfähigkeit |
Sanierungsreihung: 4 bei
Leistungsfähigkeit |
Hier handle es sich um den schlechtesten Straßenzustand. In ein paar Jahren gebe es viele Frostaufbrüche, daher sollte dieser Straßenabschnitt als Erstes angegangen werden, so Herr Ruckdäschl.
Landrat Robert Niedergesäß bedankte sich bei Herrn Ruckdäschl und erklärte, dies müsse man erst intern „sacken lassen“. Die Verwaltung werde sich Gedanken machen und im Juli auf den ULV-Ausschuss zukommen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, wurde von Seiten der Verwaltung zugesagt, die Präsentation an die Kreisräte zu versenden und gleichzeitig ins Ratsinformationssystem einzustellen.
Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der
ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
1. Der ULV nimmt von den Ergebnissen der Straßenzustands- und Erfassungsbewertung (ZEB) Kenntnis.
2. Die ZEB wird Grundlage der künftigen Straßensanierungsmaßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse der ZEB im Straßenbauprogramm 2016 zu berücksichtigen.