Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 23.07.2014, TOP 8

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl, SG-Leiter Z4 Kreisstraßen und Abfallwirtschaft

 

Frank Ruckdäschl, Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, Straßenbau

Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass diese Zustandserfassung für die 120 km Kreisstraßen des Landkreises eine Optimierung für eine bessere Prognose des Handlungsbedarfs bedeute. Die Gemeinden Poing und Vaterstetten haben diese bereits für ihren Bereich durchgeführt, wobei die Gemeinden andere technische Umsetzungsansprüche haben. Die Ergebnisse würden in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt. 

Er übergab das Wort an Herrn Ruckdäschl vom Staatlichen Bauamt Rosenheim, der anhand der nachfolgenden Präsentation die Ergebnisse der Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) erläuterte.

Zustandserfassung Kreisstraßen
Ergebnisse und sich hieraus ergebende Handlungsempfehlungen

Zustand der Kreisstraßen

4  Beurteilung anhand zahlreicher Wertungskriterien
z.B.
Risshäufigkeit
Spurrillentiefe und Wasserfilmtiefe
Flickstellenhäufigkeit
Griffigkeit
Längsunebenheit

 

Zustand der Kreisstraßen

 

Zustand der Kreisstraßen

4  Zusammenfassung der Wertungskriterien:
- Gebrauchswert (Straßenzustand aus Nutzersicht)
- Substanzwert ( Straßenzustand hinsichtlich Dauerhaftigkeit)

 

Zustand der Kreisstraßen

4  Klassenbildung über Dringlichkeitsmatrix

 

Zustand der Kreisstraßen

 

Zustand der Kreisstraßen

 

 

Herr Ruckdäschl erläuterte zu den farbig markierten Straßenverläufen, dass blau einem neuwertigen Zustand entspreche, gelbe Bereiche sollten beobachtet werden und bei den rot markierten bestehe akuter Handlungsbedarf.

 

 

Substanz oder Gebrauchstauglichkeit Schwellenwert überschritten

 

Gebrauchstauglichkeit – Schwellenwert überschritten

 

Substanz – Schwellenwert überschritten

 

Zustand der Kreisstraßen – monetäre Sicht

4  Alle Kosten resultieren aus Richt- und Erfahrungswerten
ohne Betrachtung des Einzelfalls

 

Zustand der Kreisstraßen – monetäre Sicht

4  Finanzbedarf zur Straßenerhaltung für 120km Kreisstraßen:
(aus Richt- und Erfahrungswerten ~7500€/km/a)

            ~900.000 €/a

4  Nachholbedarf(Sanierungskosten pro km: 150.000 €):
            Einleitung von Maßnahmen (16,706km),
            intensive Beobachtung und Analyse (28,154 km)

             ~6,75 Mio. €

4  Nachholbedarf bei einem Aufholen binnen 20 Jahren:
            ~340T €/a zusätzlicher Bedarf

 

Zustand der Kreisstraßen – monetäre Sicht

4  optimales Finanzvolumen für die Erhaltung der Kreisstraßen im Landkreis Ebersberg
1,2 Mio € / a

4  Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG):
Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen […] zu bauen und zu unterhalten.

 

Substanz oder Gebrauchstauglichkeit Schwellenwert überschritten

 

Gebrauchstauglichkeit – Schwellenwert überschritten

 

Substanz – Schwellenwert überschritten

 

Zustand der Kreisstraßen – monetäre Sicht

4  Abwägung zwischen Substanzerhalt, Gebrauchstauglichkeit und Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers erforderlich
- Gebrauchstauglichkeit unmittelbar qualitätseinschränkend
- Substanzmängel haben, wenn sie unbehoben bleiben,
  erfahrungsgemäß hohen Folgekosten
- Straßenbaulast nach Leistungsfähigkeit des Baulastträgers,
  notfalls Hinweis durch Verkehrszeichen bei nicht
  verkehrssicheren Zustand (BayStrWG)

 

Sanierungsreihung:

4  Vorschlag:

4  Zurückstellen von Ausbau- und Umstufungsstrecken

4  Nachhaltig sanieren, Folgeschäden minimieren

4  Zusammenfassung von Abschnitten nach
Straßenzug

 

 

Sanierungsreihung:

4 bei Leistungsfähigkeit:

~ 1,7 Mio. €

 

 

Sanierungsreihung:

4  bei Leistungsfähigkeit
~ 0,6 Mio. €

 

 

Sanierungsreihung:

 

4 bei Leistungsfähigkeit
~ 0,3 Mio. €

 

Hier handle es sich um den schlechtesten Straßenzustand. In ein paar Jahren gebe es viele Frostaufbrüche, daher sollte dieser Straßenabschnitt als Erstes angegangen werden, so Herr Ruckdäschl.

Landrat Robert Niedergesäß bedankte sich bei Herrn Ruckdäschl und erklärte, dies müsse man erst intern „sacken lassen“. Die Verwaltung werde sich Gedanken machen und im Juli auf den ULV-Ausschuss zukommen.

Auf Nachfrage aus dem Gremium, wurde von Seiten der Verwaltung zugesagt, die Präsentation an die Kreisräte zu versenden und gleichzeitig ins Ratsinformationssystem einzustellen.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

1.    Der ULV nimmt von den Ergebnissen der Straßenzustands- und Erfassungsbewertung (ZEB) Kenntnis.

2.    Die ZEB wird Grundlage der künftigen Straßensanierungsmaßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse der ZEB im Straßenbauprogramm 2016 zu berücksichtigen.