Vorberatung        

Kreistag am 22.11.2014, TOP 3 ö

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter SG F1, Büro Landrat, Klimaschutzmanagent

Landrat Robert Niedergesäß führte in den Sachverhalt ein

Der Landkreis Ebersberg habe sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Dies solle in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie solle dezentral und regenerativ möglichst in unserer Region erzeugt werden. Diese Entscheidung wurde damals im Kreistag einstimmig getroffen.

Mit dieser Fragestellung hatte sich der Kreistag am Samstag, 22.11.14 unter großem Interesse der Vertreter der politischen Gemeinden und der interessierten Öffentlichkeit einen halben Tag intensiv beschäftigt. Aus Zeitgründen, aber auch wegen der Klärung inhaltlicher Fragen, wurde die vorgesehene Beschlussfassung verschoben.

Die Ziele der Energiewende aus dem Jahr 2006 bedürfen einer Aktualisierung, Bekräftigung und Konkretisierung. Dies war Konsens beim Hearing am 22.11.14.

Am 27.01.2015 traf sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, die in einem sehr konstruktiven Dialog den Beschlussvorschlag erarbeitet hatte.

Nachdem der Beschlussvorschlag präsentiert wurde, erläuterte Landrat Robert Niedergesäß, dass sich zu Punkt 9 eine Änderung ergab, nachdem dies von der Liegenschaftsverwaltung untersucht wurde. Der neue Vorschlag von Seiten der Verwaltung zu Punkt 9 lautete wie folgt:

9. Der Kreistag setzt sich (neben seinen Bauleitlinien vom 15.10.2012) zum Ziel, bis 2020 mindestens

v  90 % des Energiebedarfs seiner Liegenschaften mit regenerativen Energieträgern abzudecken.

v  15 % des Energieverbrauchs bezogen auf die Bruttogeschossfläche zu reduzieren. Dies soll in erster Linie durch verhaltensbedingte Einsparungen an den Liegenschaften geschehen.

Dies wäre ein Anreiz zur Einsparung und die beste Energie ist die, die nicht gebraucht werde. Daher solle im Kreistag am 27.04.2015 parteiübergreifend diese Zielsetzung in die Zukunft begleitet werden, so Landrat Robert Niedergesäß weiter.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Der ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

  1. Der Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2006 („Der Landkreis Ebersberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Dies soll in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und regenerativ in unserer Region erzeugt werden.“) wird uneingeschränkt aufrechterhalten und dahingehend konkretisiert, dass dieses Ziel für die Bereiche Strom und Wärme gegolten hat und gilt. Soweit es unsere Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten zulassen, wird dieses Ziel auch für die Mobilität angestrebt. Die mit regenerativen Energien betriebenen Verkehrsmittel und energieeffiziente Mobilitätslösungen werden vorrangig gefördert.
  1. Das Positionspapier der Bürgermeister des Landkreises vom 25.06.2012 zum Thema „Lokale Wertschöpfung der Energiewende sichern!“ wird vom Kreistag des Landkreises Ebersberg unterstützt und inhaltlich voll mitgetragen. Der Landkreis wird im partnerschaftlichen Dialog mit den Gemeinden die Ziele abstimmen und den Prozess aktiv begleiten.
  2. Als wichtiger Meilenstein begrüßt der Kreistag die geplante Gründung eines regionalen Energieversorgungsunternehmens durch die REGE e.G. ggf. zusammen mit einem starken regionalen Partner („regional“ begrenzt sich dabei nicht auf die Grenzen des Landkreises). Die REGE e.G. verfolgt zunächst das Ziel, in einem „virtuellen Kraftwerk“ die regenerative Energieerzeugung des Landkreises Ebersberg zu bündeln und diesen Strom in einer regionalen Strommarke zu vermarkten.  
  3. In Zusammenarbeit mit den Landkreisgemeinden soll eine Rekommunalisierung der Netze ggf. zusammen mit einem starken regionalen Partner geprüft und im Falle einer möglichen wirtschaftlichen Umsetzung angestrebt werden.
  4. Der Kreistag stellt fest, dass die Erschließung der Ressourcen des im Energienutzungsplan aufgezeigten Energiemixes aus allen regenerativen Energien zur Erreichung des Ziels 2030 notwendig ist und angestrebt wird. Der einstimmige Beschluss des ULV-Ausschusses vom 30.9.2014 „den eingeschlagenen Weg der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Konzentrationsflächen Windkraftanlagen … weiter zu unterstützen“ wird vom Kreistag bekräftigt.
  5. Der Klimaschutzmanager wird beauftragt, anhand des Energienutzungsplans einen Meilensteinplan bis 2030 mit Zwischenzielen zu erstellen und dem Kreistag vorzulegen. Der Stand der Zielerreichung wird regelmäßig überprüft und jährlich im Kreistag berichtet.
  6. Der Kreistag empfiehlt der Energieagentur Ebersberg gGmbH, die Bürger, Kommunen und Unternehmen / Betriebe des Landkreises bei der Umsetzung von Energieprojekten zu unterstützen.

  7. Der Kreistag ersucht die Verwaltung, ihre Ermessensspielräume im Gesetzesvollzug (Staatliches Landratsamt) zur Erreichung der Ziele der Energiewende auszuschöpfen.
  8. Der Kreistag setzt sich (neben seinen Bauleitlinien vom 15.10.2012) zum Ziel, bis 2020 mindestens

a)    90 % des Energiebedarfs seiner Liegenschaften mit regenerativen Energieträgern abzudecken.

b)    15 % des Energieverbrauchs bezogen auf die Bruttogeschossfläche zu reduzieren. Dies soll in erster Linie durch verhaltensbedingte Einsparungen an den Liegenschaften geschehen.

  1. Der Kreistag und die ihn tragenden Parteien und Wählergruppierungen verpflichten sich dazu, die Ziele zur Energiewende an Land und Bund sowie in die Gliederungen der jeweiligen Parteien zu tragen um dadurch beizutragen, dass die Energiewende weiterhin auch auf kommunaler Ebene möglich sein kann.
  2. Der Kreistag unterstützt die Energieagentur und die Energiegenossenschaften in ihrem Bestreben, alle CO2-bindenden Maßnahmen (z.B. Moorrenaturierungen, Bauen mit Holz, Aufforstungen) bewusst zu machen.