Vorberatung |
Kreistag
am 22.11.2014, TOP 3 ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Norbert Neugebauer, Leiter SG F1, Büro Landrat, Klimaschutzmanagent |
Landrat Robert Niedergesäß führte in den Sachverhalt ein
Der Landkreis Ebersberg habe
sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen
endlichen Energieträgern zu sein. Dies solle in erster Linie durch
Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der verbleibende
Anteil an Energie solle dezentral und regenerativ möglichst in unserer Region
erzeugt werden. Diese Entscheidung wurde damals im Kreistag einstimmig
getroffen.
Mit dieser Fragestellung hatte sich der Kreistag am Samstag, 22.11.14
unter großem Interesse der Vertreter der politischen Gemeinden und der
interessierten Öffentlichkeit einen halben Tag intensiv beschäftigt. Aus
Zeitgründen, aber auch wegen der Klärung inhaltlicher Fragen, wurde die
vorgesehene Beschlussfassung verschoben.
Die Ziele der Energiewende aus dem Jahr 2006 bedürfen einer Aktualisierung, Bekräftigung und Konkretisierung. Dies war Konsens beim Hearing am 22.11.14.
Am 27.01.2015 traf sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, die in einem sehr konstruktiven Dialog den Beschlussvorschlag erarbeitet hatte.
Nachdem der Beschlussvorschlag präsentiert wurde, erläuterte Landrat Robert Niedergesäß, dass sich zu Punkt 9 eine Änderung ergab, nachdem dies von der Liegenschaftsverwaltung untersucht wurde. Der neue Vorschlag von Seiten der Verwaltung zu Punkt 9 lautete wie folgt:
9. Der Kreistag setzt sich (neben seinen
Bauleitlinien vom 15.10.2012) zum Ziel, bis 2020 mindestens
v
90 % des Energiebedarfs seiner Liegenschaften
mit regenerativen Energieträgern abzudecken.
v
15 % des Energieverbrauchs bezogen auf die
Bruttogeschossfläche zu reduzieren. Dies soll in erster Linie durch
verhaltensbedingte Einsparungen an den Liegenschaften geschehen.
Dies wäre ein Anreiz zur Einsparung und die
beste Energie ist die, die nicht gebraucht werde. Daher solle im Kreistag am
27.04.2015 parteiübergreifend diese Zielsetzung in die Zukunft begleitet
werden, so Landrat Robert Niedergesäß weiter.
Landrat Robert
Niedergesäß ließ über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Der
ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Der Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2006 („Der Landkreis Ebersberg hat sich
zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen
endlichen Energieträgern zu sein. Dies soll in erster Linie durch
Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der
verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und regenerativ in unserer
Region erzeugt werden.“) wird uneingeschränkt aufrechterhalten und
dahingehend konkretisiert, dass dieses Ziel für die Bereiche Strom und
Wärme gegolten hat und gilt. Soweit es unsere Handlungsmöglichkeiten und
Zuständigkeiten zulassen, wird dieses Ziel auch für die Mobilität
angestrebt. Die mit regenerativen Energien betriebenen Verkehrsmittel und
energieeffiziente Mobilitätslösungen werden vorrangig gefördert.
- Das
Positionspapier der Bürgermeister des Landkreises vom 25.06.2012 zum Thema
„Lokale Wertschöpfung der Energiewende sichern!“ wird vom Kreistag des
Landkreises Ebersberg unterstützt und inhaltlich voll mitgetragen. Der
Landkreis wird im partnerschaftlichen Dialog mit den Gemeinden die Ziele
abstimmen und den Prozess aktiv begleiten.
- Als
wichtiger Meilenstein begrüßt der Kreistag die geplante Gründung eines
regionalen Energieversorgungsunternehmens durch die REGE e.G. ggf.
zusammen mit einem starken regionalen Partner („regional“ begrenzt sich
dabei nicht auf die Grenzen des Landkreises). Die REGE e.G. verfolgt
zunächst das Ziel, in einem „virtuellen Kraftwerk“ die regenerative
Energieerzeugung des Landkreises Ebersberg zu bündeln und diesen Strom in
einer regionalen Strommarke zu vermarkten.
- In Zusammenarbeit
mit den Landkreisgemeinden soll eine Rekommunalisierung der Netze ggf.
zusammen mit einem starken regionalen Partner geprüft und im Falle einer
möglichen wirtschaftlichen Umsetzung angestrebt werden.
- Der Kreistag
stellt fest, dass die Erschließung der Ressourcen des im
Energienutzungsplan aufgezeigten Energiemixes aus allen regenerativen
Energien zur Erreichung des Ziels 2030 notwendig ist und angestrebt wird.
Der einstimmige Beschluss des ULV-Ausschusses vom 30.9.2014 „den
eingeschlagenen Weg der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes
Konzentrationsflächen Windkraftanlagen … weiter zu unterstützen“ wird vom
Kreistag bekräftigt.
- Der
Klimaschutzmanager wird beauftragt, anhand des Energienutzungsplans einen
Meilensteinplan bis 2030 mit Zwischenzielen zu erstellen und dem Kreistag
vorzulegen. Der Stand der Zielerreichung wird regelmäßig überprüft und
jährlich im Kreistag berichtet.
- Der Kreistag
empfiehlt der Energieagentur Ebersberg gGmbH, die Bürger, Kommunen und
Unternehmen / Betriebe des Landkreises bei der Umsetzung von
Energieprojekten zu unterstützen.
- Der Kreistag
ersucht die Verwaltung, ihre Ermessensspielräume im Gesetzesvollzug
(Staatliches Landratsamt) zur Erreichung der Ziele der Energiewende
auszuschöpfen.
- Der Kreistag setzt sich (neben seinen
Bauleitlinien vom 15.10.2012) zum Ziel, bis 2020 mindestens
a) 90
% des Energiebedarfs seiner Liegenschaften mit regenerativen Energieträgern
abzudecken.
b) 15
% des Energieverbrauchs bezogen auf die Bruttogeschossfläche zu reduzieren.
Dies soll in erster Linie durch verhaltensbedingte Einsparungen an den
Liegenschaften geschehen.
- Der Kreistag
und die ihn tragenden Parteien und Wählergruppierungen verpflichten sich
dazu, die Ziele zur Energiewende an Land und Bund sowie in die
Gliederungen der jeweiligen Parteien zu tragen um dadurch beizutragen,
dass die Energiewende weiterhin auch auf kommunaler Ebene möglich sein
kann.
- Der
Kreistag unterstützt die Energieagentur und die Energiegenossenschaften in
ihrem Bestreben, alle CO2-bindenden Maßnahmen (z.B. Moorrenaturierungen,
Bauen mit Holz, Aufforstungen) bewusst zu machen.