Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 30.09.2014, TOP 14

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl, SG-Leiter Z4, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Herrn Dirscherl, der dem Gremium den Sachverhalt erläuterte.

Derzeit werde an der Deponie an der Schafweide noch für kleinere Anliefermengen Gebühren aufgrund der Wägemessung erhoben. Es sei grundsätzlich wegen eichrechtlicher Bestimmungen rechtlich problematisch, Messungen unterhalb der Mindestlast zur Gebührenermittlung heranzuziehen. Es sollen für Kleinmengen Pauschalgebühren erhoben werden.

An der Fahrzeugwaage der Deponie wurde ein neues Wägeprogramm installiert. Die Einführungs- und Erprobungsphase sei abgeschlossen. Mit dem neuen Programm könne nun auch die Erhebung von Pauschalgebühren abgebildet werden.

Zur Gebührenänderung sei noch eine Satzungsänderung erforderlich. Dem Kreistag solle empfohlen werden, die Änderungssatzung zu beschließen, die als Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt ist. Die angesetzten Pauschalbeträge von 5 € bzw. 10 € berücksichtigen den erforderlichen Aufwand des Landkreises. Dieser liege für künstliche Mineralfasern (KMF) deutlich höher, als für den übrigen Abfall. Zum einen haben KMF ein geringes spezifisches Gewicht (= wenig Masse, aber viel Volumen), zum anderen müssen sie seit 01.01.15 aufwändig verpackt werden, bevor sie entsorgt werden dürfen.

Nachdem es keine Wortmeldungen gab, ließ Landrat Robert Niedergesäß über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der ULV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

Dem KSA-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Landkreises Ebersberg zur Abfallwirtschaftssatzung wird beschlossen. Die Änderungsatzung ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.