Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 19.3.2014, TOP 6 ö

An der Beratung nahmen teil:

Henry Rüstow, Mitarbeiter SG Z1, Zentrale Angelegenheiten des Kreises

 

Stefanie Geisler, Leitung Abteilung S, Soziales

Landrat Robert Niedergesäß habe Verständnis für das Bedürfnis der Asylbewerber nach Mobilität und dass dies aufgrund des monatlichen Taschengeldes (wenn auch im geringen Umfang berücksichtigt) nur schwer möglich sei. Aufgrund der prognostizierten 1.200 Asylbewerbern könne hochgerechnet werden, was es den Landkreis kosten würde. Die Unterbringung der Asylbewerber sei zwar Staatsaufgabe, aber der Landkreis habe hierfür bis zu 9 Stellen bewilligt, die den Landkreis bereits 600.000 €/Jahr kosten werden. Auf der Klausurtagung der drei Gesellschaftergruppen des MVV werde eine Tarifstrukturreform weiterentwickelt. Ein Ziel sei, den Verbund erweitern zu wollen, um hierbei auch den „Filzenexpress“ einbinden zu können.

Das Sozialticket werde verbundweit ca. 12 Mio. € kosten. In der jetzigen Phase der Verhandlungen würde die Forderung „Sozialticket für Asylbewerber“ das ursprüngliche Anliegen des Sozialtickets in Gefahr bringen. Landrat Robert Niedergesäß äußerte seine Bedenken, dass das Paket zu sehr überfrachtet werden könne. Er möchte es aber den Antragsstellern überlassen, wie hier die Empfehlung lauten solle.

KRin Bianca Poschenrieder als Antragstellerin sprach Landrat Robert Niedergesäß ihren Dank für sein Schreiben an den Geschäftsführer des MVV Alexander Freitag aus. Ebenso bedankte sie sich bei allen, die sich engagieren.

Durch diese Vergünstigung könne der Kreistag zur Integration beitragen. Die Bildungschancen würden dadurch erhöht. Es gebe im Landkreis keine Berufsschulen, die Angebote dort könnten bis zum 25. Lebensjahr angenommen werden. Es sei unmöglich zur Berufsschule nach Erding zu pendeln mit einem Taschengeld von 143 € und Fahrkosten von 12 €. Es würden sehr viele Bußgeldbescheide vom MVV ausgestellt, da die Asylbewerber „Schwarz fahren“ würden. Der Freistaat Bayern solle aufgefordert werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine Möglichkeit wäre, jeder Asylunterkunft eine Freifahrt/Isar-Card zu finanzieren.

Frau Geisler erklärte, dass die Schülerbeförderung für „umF“ (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) übernommen würden. Daher seien die 18 – 25 jährigen im Landkreis mobil.

Herr Rüstow erwiderte darauf,

·         Die Ausgabe der Fahrkarten für Berufsschüler werde durch das Sachgebiet Z1 organisiert und die Abrechnung erfolge über die Abteilung S, Soziales.

·       Pro Unterkunft könne dann nur eine Person die IsarCard nutzen.

·       Außerdem stelle sich die Frage, wer die Aus- und Rückgabe der Karte organisiere.

·       Eine Isar-Card koste derzeit mtl. 75,50 € und jährlich 906 €.

·       Tageskarten gebe es nur mit Datumsstempel.

·       Eine Gruppenfahrkarte liege derzeit bei 22,30 € für 5 Personen. Dies wäre pro Person 4,50 €. Derzeit bekommen die Asylbewerber monatlich ca. 20 € für Fahrkosten.

KRin Ursula Bittner erläuterte, es sei erschreckend zu sehen, wie immobil die Asylbewerber seien. Da sie noch nicht offiziell anerkannt seien, würden die Deutschkurse nicht bezahlt; wenn sie nach drei Monaten arbeiten dürften, können sie kein Deutsch. Sie müssen pendeln, da es die Angebote nicht an jedem Ort gebe. Was haben wir für Möglichkeiten die Asylbewerber zu unterstützen, auch um ihre Eingliederung stattfinden lassen zu können. KRin Ursula Bittner teilte mit, den Antrag zurückzustellen, um mit den heute enthaltenen Informationen in der Fraktion Vorschläge zu erarbeiten und darüber erneut im Gremium zu beraten.

Herr Rüstow erklärte, dass es nur diese Möglichkeit wie in München gebe und zwar eine Karte für 65 € ohne Zuzahlung, unter Berücksichtigung dessen, was möglich und leistbar ist.


Der Antrag wurde zurückgestellt.