Beschluss: einstimmig angenommen

2014/2320                                                           F2/Keller

An der Beratung nahm teil:                                  Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F - Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

 

Landrat Robert Niedergesäß wies darauf hin, dass der SFB-Ausschuss mit fast einem Drittel des kompletten Kreishaushalts das größte aller Teilbudgets verantworte. Mit einer Überschreitung von 3,3 % endete das Teilbudget um fast 500.000 € über der Planung.

 

Dies sei hauptursächlich dem Bereich der Gastschüler an Berufsschulen geschuldet,

die 66 % aller Gastschulbeiträge verursachen. Der Landkreis könne sich jedoch glücklich schätzen, jungen Menschen derart vielseitigste Ausbildungsmöglichkeiten anbieten zu können.

 

Durch die schrittweise Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit durch den Bund konnte der Kreishaushalt um 2,3 Mio € entlastet werden.

Die Entlastungwirkung sei zwar umgesetzt und die Sozialausgaben werden zu weiteren kontinuierlichen Steigerungen führen, jedoch stecke das größte Risiko in den Unterkunftskosten für die Leistungsempfänger des SGB II.

 

2014 musste der Landkreis dafür 5,7 Mio € an die 1.083 Bedarfsgemeinschaften auszahlen. Stiege die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nur um 100, würde dies eine Steigerung von einer halben Million Euro bedeuten.

 

Auch die stark steigenden Kosten für Asylbewerber im Landkreis müssen bedacht werden. Die Leistungskosten werden zwar bisher vollständig vom Freistaat Bayern ersetzt, die Erstattung der Personalkosten, die 2015 mit über 600.000 € allein für bis zu neun zusätzliche Stellen veranschlagt sind, seien jedoch unsicher.

 

Alle Steuerungsmaßnahmen müssen daher sorgfältig im Auge behalten und vor allem zu einem Zeitpunkt angestoßen werden, in dem der Kreishaushalt (noch) nicht unter hohem Druck stehe. Die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts sicherzustellen ist ein übergeordnetes Ziel. Verschuldung auf Kosten unserer Kinder darf nicht sein.

 

Landrat Robert Niedergesäß möchte deshalb die Ausschreibungen von sozialen Leistungen prüfen. Der Landkreis Neu-Ulm sei in diesem Bereich federführend. Weitere Unterstützung erhalte der Landkreis hierbei auch vom Bayerischen Landkreistag. Derzeit erfolge eine Aufarbeitung des Themas, inklusive der Überprüfung von Leistungen.

 

Ferner berichtete Landrat Robert Niedergesäß, dass er die Überprüfung sämtlicher freiwilligen Leistungen beauftragt habe. Es brauche noch mehr Transparenz und im gemeinsamen Dialog mit den Vertretern der Fraktionen soll die Aktualität und Notwendigkeit der Leistungen geprüft werden.

 

Diese Ausführungen gelten gleichlautend für das Teilbudgets des Jugendhilfeausschusses, da die Sozialausgaben des Landkreises mittlerweile 56 % des Haushaltes ausmachen.

 

Im Anschluss seiner Einführung übergab Herr Niedergesäß das Wort an Frau Keller.

Frau Keller berichtete mittels einer Präsentation (siehe Anlage 3 zum Protokoll).


Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Kultur, Gastschüler) in Höhe von 235.145 € wird genehmigt.

2.   Die überplanmäßige Ausgabe auf der Investitionsnummer 835-SO-020 –  Realschule Vaterstetten, Investitionszuschuss Erweiterung 2012 in Höhe von 320.789 € wird genehmigt.