2015/2339/1 S 2/Asyl
An der
Beratung nahm teil: Marion
Wolinski, Leiterin SG Sozialhilfeverwaltung
Stefanie
Geisler, Leiterin Abt. S – Soziales und Bildung
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab
das Wort an Frau Wolinski, die zwei Tischvorlagen zum Sachverhalt vorbereitet
hatte (siehe Anlage 11 und Anlage 11.1 zum Protokoll).
Anfragen und Diskussionspunkte aus dem
Gremium nach der Präsentation:
- Die schnelle Bearbeitung des Antrags der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mehrheitlich sehr begrüßt.
- Bedenken wurden jedoch geäußert, dass
die Mittelhöhe zu niedrig sei, sie würde vielleicht die Anamnese abdecken
aber nicht die Supervision.
Landrat Niedergesäß dazu: Im Arbeitskreis
„Asyl“ seien die Inhalte der Tischvorlage im Beisein der Helferkreise und der
Politik so besprochen worden. Bisher war im Haushalt kein Geld dafür
veranschlagt, so dass es sich hierbei um einen Kompromissvorschlag handle, als
Einstieg in das Thema.
- Die Ausschüttung der Mittel im
„Gießkannenprinzip“ wurde für bedenklich erachtet, die Brennpunkte in den
Gemeinden seien doch sehr unterschiedlich. Auf die Anregung hin, Gelder
aus einem Topf schöpfen zu können, bemerkte Frau Geisler, dass die Gelder
frei von behördlicher Weisung ermöglicht werden sollen, da sonst der
Verwaltungsaufwand zu hoch würde.
- Auf die Frage, wie der Abrechnungsmodus
angedacht sei, antwortete Frau Geisler: Die Helferkreissprecher sollen im
Kontakt mit dem Landratsamt stehen und auch die Gelder verwalten. Das
Landratsamt gehe 2015 in Vorleistung und zahle die Gelder nach der
vorgeschlagenen Staffelung aus. Über Verwendungsnachweise und
Rückrechnungen sollen dann die Kosten für 2016 ermittelt und geplant
werden.
Inwieweit bei Nichtausschöpfung ein Austausch
von Mitteln zwischen den Helferkreisen möglich sei, läge in der
Eigenverantwortung der Helferkreise.
- Weitere Bedenken wurden bezüglich der
Fachkompetenz der Supervisoren geäußert. Frau Wolinski ergänzte daher,
dass eine Liste als Ratgeber mit Angeboten von Supervisoren angedacht sei,
die deren speziellen Ausbildungen, z.B. für kulturelle Integration,
aufzeigt. Wichtig dazu seien aber auch Rückmeldungen aus den
Helferkreisen, wofür Bedarf bestehe.
- Aus dem Gremium wurde noch hinzugefügt,
dass Vaterstetten bereits Supervision ehrenamtlich anbiete. Eine
Einmischung durch das Landratsamt sei nicht notwendig bzw. gewünscht.
Checklisten und Handreichungen seien oft viel effizienter. Die Qualität
eines Supervisors könne sich erst vor Ort ergeben.
Zumindest sei das Angebot eine Anerkennung
und Entlastung für die Helferkreise.
- Für Nachjustierungen wurde angeregt,
einen Erfahrungsbericht zu erstellen. Dies wurde unter Beschlusspunkt Nr.
4 berücksichtigt.
Landrat Niedergesäß bat noch einmal, das Projekt als ersten
„Gehversuch“ zu betrachten. Erst einmal müssen Erfahrungen gesammelt werden, so
dass in ca. einem halben Jahr über Verbesserungen beraten werden könne.
Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
- Den
freiwilligen Helfer der Asylbewerber wird für ein Supervisionsangebot im
Rahmen einer freiwilligen Leistung des Landkreises ein jährliches Budget
zur Verfügung gestellt. Die Mittel für 2015 werden im April 2015
ausgezahlt.
- Die
Mittel werden einmal im Jahr (nach Genehmigung des Haushalts und nach
Vorlage des Verwendungsnachweises vom Vorjahr) nach folgender Staffelung
ausgezahlt:
- 1 bis 25 Asylbewerber: jährlich 200,00 €
- 26 bis 50 Asylbewerber: jährlich 300,00 €
- 51 bis 75 Asylbewerber: jährlich 400,00 €
- 76 bis 100 Asylbewerber: jährlich 500,00 €
- 101
bis 150 Asylbewerber: jährlich
600,00 €
- ab
151 Asylbewerber: jährlich
700,00 €
Bei
der Berechnung für das Jahr 2015 werden die Zahlen zum 09.03.2015 zugrunde
gelegt. In den Folgejahren werden die Unterbringungszahlen zum Stand 01. Januar
des jeweiligen Auszahlungsjahres herangezogen.
- Die
Helferkreise weisen jeweils zum 31.12. eines jeden Auszahlungsjahres die
Verwendung der Mittel nach.
- In
der Oktobersitzung des SFB wird über die ersten Erfahrungen berichtet.