2015/2339/1                                                        S 2/Asyl

An der Beratung nahm teil:                               Marion Wolinski, Leiterin SG Sozialhilfeverwaltung

Stefanie Geisler, Leiterin Abt. S – Soziales und Bildung

 

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Frau Wolinski, die zwei Tischvorlagen zum Sachverhalt vorbereitet hatte (siehe Anlage 11 und Anlage 11.1 zum Protokoll).

 

Anfragen und Diskussionspunkte aus dem Gremium nach der Präsentation:

  • Die schnelle Bearbeitung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mehrheitlich sehr begrüßt.
  • Bedenken wurden jedoch geäußert, dass die Mittelhöhe zu niedrig sei, sie würde vielleicht die Anamnese abdecken aber nicht die Supervision.

Landrat Niedergesäß dazu: Im Arbeitskreis „Asyl“ seien die Inhalte der Tischvorlage im Beisein der Helferkreise und der Politik so besprochen worden. Bisher war im Haushalt kein Geld dafür veranschlagt, so dass es sich hierbei um einen Kompromissvorschlag handle, als Einstieg in das Thema.

  • Die Ausschüttung der Mittel im „Gießkannenprinzip“ wurde für bedenklich erachtet, die Brennpunkte in den Gemeinden seien doch sehr unterschiedlich. Auf die Anregung hin, Gelder aus einem Topf schöpfen zu können, bemerkte Frau Geisler, dass die Gelder frei von behördlicher Weisung ermöglicht werden sollen, da sonst der Verwaltungsaufwand zu hoch würde.
  • Auf die Frage, wie der Abrechnungsmodus angedacht sei, antwortete Frau Geisler: Die Helferkreissprecher sollen im Kontakt mit dem Landratsamt stehen und auch die Gelder verwalten. Das Landratsamt gehe 2015 in Vorleistung und zahle die Gelder nach der vorgeschlagenen Staffelung aus. Über Verwendungsnachweise und Rückrechnungen sollen dann die Kosten für 2016 ermittelt und geplant werden.

Inwieweit bei Nichtausschöpfung ein Austausch von Mitteln zwischen den Helferkreisen möglich sei, läge in der Eigenverantwortung der Helferkreise.

  • Weitere Bedenken wurden bezüglich der Fachkompetenz der Supervisoren geäußert. Frau Wolinski ergänzte daher, dass eine Liste als Ratgeber mit Angeboten von Supervisoren angedacht sei, die deren speziellen Ausbildungen, z.B. für kulturelle Integration, aufzeigt. Wichtig dazu seien aber auch Rückmeldungen aus den Helferkreisen, wofür Bedarf bestehe.
  • Aus dem Gremium wurde noch hinzugefügt, dass Vaterstetten bereits Supervision ehrenamtlich anbiete. Eine Einmischung durch das Landratsamt sei nicht notwendig bzw. gewünscht. Checklisten und Handreichungen seien oft viel effizienter. Die Qualität eines Supervisors könne sich erst vor Ort ergeben.

Zumindest sei das Angebot eine Anerkennung und Entlastung für die Helferkreise.

  • Für Nachjustierungen wurde angeregt, einen Erfahrungsbericht zu erstellen. Dies wurde unter Beschlusspunkt Nr. 4 berücksichtigt.

 

Landrat Niedergesäß bat noch einmal, das Projekt als ersten „Gehversuch“ zu betrachten. Erst einmal müssen Erfahrungen gesammelt werden, so dass in ca. einem halben Jahr über Verbesserungen beraten werden könne.


Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

 

  1. Den freiwilligen Helfer der Asylbewerber wird für ein Supervisionsangebot im Rahmen einer freiwilligen Leistung des Landkreises ein jährliches Budget zur Verfügung gestellt. Die Mittel für 2015 werden im April 2015 ausgezahlt.

 

  1. Die Mittel werden einmal im Jahr (nach Genehmigung des Haushalts und nach Vorlage des Verwendungsnachweises vom Vorjahr) nach folgender Staffelung ausgezahlt:

 

    •    1 bis 25 Asylbewerber:                 jährlich 200,00 €
    •  26 bis 50 Asylbewerber:                 jährlich 300,00 €
    •  51 bis 75 Asylbewerber:                 jährlich 400,00 €
    •  76 bis 100 Asylbewerber:               jährlich 500,00 €
    • 101 bis 150 Asylbewerber:              jährlich 600,00 €
    • ab 151 Asylbewerber:                      jährlich 700,00 €

 

Bei der Berechnung für das Jahr 2015 werden die Zahlen zum 09.03.2015 zugrunde gelegt. In den Folgejahren werden die Unterbringungszahlen zum Stand 01. Januar des jeweiligen Auszahlungsjahres herangezogen.

 

  1. Die Helferkreise weisen jeweils zum 31.12. eines jeden Auszahlungsjahres die Verwendung der Mittel nach.

 

  1. In der Oktobersitzung des SFB wird über die ersten Erfahrungen berichtet.