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Vorberatung: Kreisausschuss
am 31.03.2003, TOP 2
An der Beratung nahm teil: Christine Klostermann,
Familienbeauftragte
Stefanie Geisler, Leiterin
Abteilung S – Soziales und Bildung
Landrat
Robert Niedergesäß übergab das Wort an Frau Klostermann, die den
Tätigkeitsbericht mittels einer Präsentation zusammenfassend darstellte (siehe Anlage 6 zum Protokoll).
Anfragen
und Diskussionspunkte aus dem Gremium nach der Präsentation:
- Auf die Frage, wer die Bedürftigkeit der Familien feststelle und
wie man ihnen Geld spenden könne, Frau Klostermann: Durch Vorlage des
Einkommens erfolgt eine Bedarfsberechnung.
Über die Internetseite www.foerdern-und-helfen.de
könne an bedürftige Familien gespendet werden. Bei Spenden über 200 € erhalte
man automatisch eine Spendenquittung, darunter auf Anfrage.
- Die Frage inwieweit die Asylsuchenden die Förderungen kennen,
beantwortete Frau Geisler insofern, dass die ehrenamtlichen Helfer darauf
hingewiesen werden und die Sozialen Betreuer die Möglichkeiten kennen.
- Um den Betreuungsbedarf von Kindern bei Randzeiten umzusetzen
wurde angeregt, eng mit den Gemeinden zusammenzuarbeiten. Dies sei bereits
der Fall (Bsp. Stadt Ebersberg und Kreisklinik), so Frau Klostermann.
- Auf die Frage, ob zu den Kriterien der Bedürftigkeit auch die
Schuldenberatung gehöre, Frau Klostermann: Es ist nur die Unterstützung
der Familien bei Verschuldung angedacht.
- Ferner wurde gefragt, ob viele Familien situationsbedingt, z.B.
nach einer Trennung, oder durch Überschätzung in zu teuren Wohnungen
leben. Frau Klostermann erklärte, dass beides der Fall sei aber auch die
Anzahl der Kinder dabei oft eine Rolle spiele.
Landrat Robert
Niedergesäß bedankte sich bei Frau Klostermann und begrüßte noch einmal
ausdrücklich die Familienangebote und vor allem das Konzept „Kinderbetreuung in
Rand- und Ferienzeiten“.
Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
1. Der SFB-Ausschuss nimmt den Tätigkeitsbericht 2014 der Familienbeauftragten zur Kenntnis.
2. Der Beschluss des Kreisausschusses vom 31.03.2003 wird dahingehend abgeändert, dass kein separater Tätigkeitsbericht der Familienbeauftragten mehr erfolgt, sondern der Bericht im Rahmen des Berichts des Demographischen Gesamtkonzeptes einmal jährlich erfolgt.