Beschluss: einstimmig angenommen

2015/2345                                                           S/

-                       Vorberatung:                                Kreisausschuss am 31.03.2003, TOP 2

An der Beratung nahm teil:                                               Christine Klostermann, Familienbeauftragte

Stefanie Geisler, Leiterin Abteilung S – Soziales und Bildung

 

Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Frau Klostermann, die den Tätigkeitsbericht mittels einer Präsentation zusammenfassend darstellte (siehe Anlage 6 zum Protokoll).

 

Anfragen und Diskussionspunkte aus dem Gremium nach der Präsentation:

  • Auf die Frage, wer die Bedürftigkeit der Familien feststelle und wie man ihnen Geld spenden könne, Frau Klostermann: Durch Vorlage des Einkommens erfolgt eine Bedarfsberechnung.

Über die Internetseite www.foerdern-und-helfen.de könne an bedürftige Familien gespendet werden. Bei Spenden über 200 € erhalte man automatisch eine Spendenquittung, darunter auf Anfrage.

  • Die Frage inwieweit die Asylsuchenden die Förderungen kennen, beantwortete Frau Geisler insofern, dass die ehrenamtlichen Helfer darauf hingewiesen werden und die Sozialen Betreuer die Möglichkeiten kennen.
  • Um den Betreuungsbedarf von Kindern bei Randzeiten umzusetzen wurde angeregt, eng mit den Gemeinden zusammenzuarbeiten. Dies sei bereits der Fall (Bsp. Stadt Ebersberg und Kreisklinik), so Frau Klostermann.
  • Auf die Frage, ob zu den Kriterien der Bedürftigkeit auch die Schuldenberatung gehöre, Frau Klostermann: Es ist nur die Unterstützung der Familien bei Verschuldung angedacht.
  • Ferner wurde gefragt, ob viele Familien situationsbedingt, z.B. nach einer Trennung, oder durch Überschätzung in zu teuren Wohnungen leben. Frau Klostermann erklärte, dass beides der Fall sei aber auch die Anzahl der Kinder dabei oft eine Rolle spiele.

 

Landrat Robert Niedergesäß bedankte sich bei Frau Klostermann und begrüßte noch einmal ausdrücklich die Familienangebote und vor allem das Konzept „Kinderbetreuung in Rand- und Ferienzeiten“.


Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

 

1.    Der SFB-Ausschuss nimmt den Tätigkeitsbericht 2014 der Familienbeauftragten zur Kenntnis.

 

2.    Der Beschluss des Kreisausschusses vom 31.03.2003 wird dahingehend abgeändert, dass kein separater Tätigkeitsbericht der Familienbeauftragten mehr erfolgt, sondern der Bericht im Rahmen des Berichts des Demographischen Gesamtkonzeptes einmal jährlich erfolgt.