2015/2370 S/Inklusion
An der
Beratung nahm teil. Christine
Klostermann, Inklusionsbeauftragte
Stefanie Geisler,
Leiterin Abt. S – Soziales und Bildung
Landrat Robert Niedergesäß
erteilte Frau Klostermann das Wort.
Frau Klostermann berichtete
mittels einer Präsentation (siehe Anlage
10 zum Protokoll).
Im Anschluss wurde anhand von zwei Beispielen gezeigt, welche
Schwierigkeiten die Übersetzung in Leichte Sprache neben den hohen Kosten
birgt. Unter anderem müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden können und
nach Hinzuziehen eines Übersetzungsbüros, die Schriftstücke von einem Gremium
genehmigt werden.
Anregungen und Diskussionspunkte aus dem
Gremium nach der Präsentation:
- Es wurde angeregt, im Beschlusspunkt Nr.
5 das Wort „vorerst“ zu streichen, dies wurde aber letztendlich nicht
allgemein für notwendig erachtet.
- Insgesamt wird die Kultur der „Einfachen
Sprache“ als wünschenswert erachtet, vor allem auch für Ausländer. Unter
Berücksichtigung der notwendigen Schulungen und hohen Kosten werde das
Thema jedoch nicht als prioritär angesehen.
Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
- Der
SFB-Ausschuss erkennt an, dass die Übersetzung in Leichte Sprache ein
wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Landkreis Ebersberg
ist.
- Als Einstieg
werden aus dem Bereich Soziales und Bildung drei Antragsformulare auch in
Leichter Sprache angeboten.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zu organisieren und ein Jahr
nach Einführung im Ausschuss Soziales, Familie und Bildung einen
Erfahrungsbericht abzugeben.
- Von Seiten
der Verwaltung wird geprüft, ob eine Umsetzung der Homepage des
Landratsamtes in Leichter Sprache möglich ist. Ebenso werden entsprechende
Kostenangebote eingeholt. Im SFB-Ausschuss am 10. Juni 2015 wird hierüber
erneut beraten und entschieden.
- Antwortschreiben
des Landratsamtes werden vorerst nicht in Leichter Sprache angeboten.