2015/2370                                                           S/Inklusion

An der Beratung nahm teil.                               Christine Klostermann, Inklusionsbeauftragte

Stefanie Geisler, Leiterin Abt. S – Soziales und Bildung

 

Landrat Robert Niedergesäß erteilte Frau Klostermann das Wort.

Frau Klostermann berichtete mittels einer Präsentation (siehe Anlage 10 zum Protokoll).

 

Im Anschluss wurde anhand von zwei Beispielen gezeigt, welche Schwierigkeiten die Übersetzung in Leichte Sprache neben den hohen Kosten birgt. Unter anderem müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden können und nach Hinzuziehen eines Übersetzungsbüros, die Schriftstücke von einem Gremium genehmigt werden.

 

Anregungen und Diskussionspunkte aus dem Gremium nach der Präsentation:

  • Es wurde angeregt, im Beschlusspunkt Nr. 5 das Wort „vorerst“ zu streichen, dies wurde aber letztendlich nicht allgemein für notwendig erachtet.
  • Insgesamt wird die Kultur der „Einfachen Sprache“ als wünschenswert erachtet, vor allem auch für Ausländer. Unter Berücksichtigung der notwendigen Schulungen und hohen Kosten werde das Thema jedoch nicht als prioritär angesehen.

Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

 

  1. Der SFB-Ausschuss erkennt an, dass die Übersetzung in Leichte Sprache ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Landkreis Ebersberg ist.

 

  1. Als Einstieg werden aus dem Bereich Soziales und Bildung drei Antragsformulare auch in Leichter Sprache angeboten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zu organisieren und ein Jahr nach Einführung im Ausschuss Soziales, Familie und Bildung einen Erfahrungsbericht abzugeben.

 

  1. Von Seiten der Verwaltung wird geprüft, ob eine Umsetzung der Homepage des Landratsamtes in Leichter Sprache möglich ist. Ebenso werden entsprechende Kostenangebote eingeholt. Im SFB-Ausschuss am 10. Juni 2015 wird hierüber erneut beraten und entschieden.

 

  1. Antwortschreiben des Landratsamtes werden vorerst nicht in Leichter Sprache angeboten.