2015/2376                                           S/Sozialer Wohnungsbau

An der Beratung nahm teil:                               Stefanie Geisler, Leiterin Abt. S – Soziales und Bildung

 

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und berichtete, dass Frau Geisler und er heute in München an der Wohnungsbaukonferenz teilgenommen haben, deren Hauptziel die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und der Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs sei.

Ebersberg gelte im Sozialen Wohnungsbau als Vorbildlandkreis und sei gebeten worden, eigene Erfahrungen weiterzugeben.

 

Bisher habe der Landkreis rund 2,5 Millionen Euro in den Sozialen Wohnungsbau investiert.

 

Nach den einleitenden Worten übergab Landrat Robert Niedergesäß das Wort an Frau Geisler, die mittels einer Präsentation (siehe Anlage 9 zum Protokoll) die Grundstückssituation erläuterte.

 

Anfragen und Diskussionspunkte aus dem Gremium nach der Präsentation:

  • Das Ergebnis der Umfrage zu möglichen Grundstücken bei den Kommunen, konnte nicht von allen im Gremium nachvollzogen werden. Es wäre begrüßenswert gewesen, die Grundstücke im Gemeinderat oder im AK Wohnungsnot zu ermitteln.

Landrat Niedergesäß antwortete dazu, dass dies ein erstes Feedback sein soll und dass das Landratsamt den Gemeinden ihre Vorgehensweise nicht vorschreiben könne.

  • Weiter wurde angeregt, eine Grundstücksbevorratungssatzung zu erstellen.
  • Frau Geisler ergänzte daraufhin, dass bei der nächsten Wohnbautagung ein entsprechender Austausch stattfinden soll, vor allem um auch Vorbehalte zum Sozialen Wohnungsbau zu minimieren.

Neben der GWG, welche ca. 50 Wohnungen/Jahr schaffen soll, baue Landrat Niedergesäß aber auch auf weitere Partner.


Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

 

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.   Der Kreistag prüft beim Verkauf von Grundstücken die Bereitstellung für den sozialen Wohnungsbau. Falls es die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, werden Grundstücke oder Teilflächen  für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.

2.   Der Kreistag appelliert an die für Wohnungsbau zuständigen Städte und Gemeinden, Grundstücke für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Er wird über die Ergebnisse der Abfrage bei den Gemeinden hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau informiert.