2015/2376 S/Sozialer Wohnungsbau
An der
Beratung nahm teil: Stefanie
Geisler, Leiterin Abt. S – Soziales und Bildung
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und
berichtete, dass Frau Geisler und er heute in München an der
Wohnungsbaukonferenz teilgenommen haben, deren Hauptziel die Schaffung bezahlbaren
Wohnraums und der Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs sei.
Ebersberg gelte im Sozialen Wohnungsbau als Vorbildlandkreis und sei
gebeten worden, eigene Erfahrungen weiterzugeben.
Bisher habe der Landkreis rund 2,5 Millionen Euro in den Sozialen Wohnungsbau investiert.
Nach den einleitenden Worten übergab Landrat Robert Niedergesäß das
Wort an Frau Geisler, die mittels einer Präsentation (siehe Anlage 9 zum Protokoll) die
Grundstückssituation erläuterte.
Anfragen und Diskussionspunkte aus dem
Gremium nach der Präsentation:
- Das Ergebnis der Umfrage zu möglichen
Grundstücken bei den Kommunen, konnte nicht von allen im Gremium
nachvollzogen werden. Es wäre begrüßenswert gewesen, die Grundstücke im
Gemeinderat oder im AK Wohnungsnot zu ermitteln.
Landrat Niedergesäß antwortete dazu, dass
dies ein erstes Feedback sein soll und dass das Landratsamt den Gemeinden ihre
Vorgehensweise nicht vorschreiben könne.
- Weiter wurde angeregt, eine
Grundstücksbevorratungssatzung zu erstellen.
- Frau Geisler ergänzte daraufhin, dass
bei der nächsten Wohnbautagung ein entsprechender Austausch stattfinden
soll, vor allem um auch Vorbehalte zum Sozialen Wohnungsbau zu minimieren.
Neben der GWG, welche ca. 50 Wohnungen/Jahr
schaffen soll, baue Landrat Niedergesäß aber auch auf weitere Partner.
Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der
Kreistag prüft beim Verkauf von Grundstücken die Bereitstellung für den sozialen
Wohnungsbau. Falls es die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und
die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, werden Grundstücke oder Teilflächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung
gestellt.
2.
Der Kreistag
appelliert an die für Wohnungsbau zuständigen Städte und Gemeinden, Grundstücke
für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Er wird über die Ergebnisse
der Abfrage bei den Gemeinden hinsichtlich der zur Verfügung stehenden
Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau informiert.