Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 19.03.2014, TOP 6 ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Henry Rüstow, Mitarbeiter Z1; Zentrale Angelegenheiten des Kreises |
(Die Sitzungsvorlagen zu TOP 11 ö und vormals TOP 17.1 ö (Anfragen) wurden noch zusätzlich zum Nachversand als Tischvorlagen ausgeteilt.)
Landrat Robert Niedergesäß erteilte Herrn Rüstow das Wort, der den TOP 17.1 ö; „ÖPNV; Einführung eines Sozialtickets beim MVV; Anfrage der Kreistagsfraktion der SPD vom 19.02.2015“ vorziehen musste, um dann auf die Einführung eines Sozialtickets für Asylbewerber eingehen zu können.
Die SPD-Kreistagsfraktion habe mit Schreiben vom 19.02.2015 folgende Anfrage gestellt:
„Welche Schritte zur Einführung eines
einheitlichen Sozialtickets im MVV-Verbund wurden bis jetzt unternommen und
gibt es erste Ergebnisse?“
Hierbei wurde auf die Beschlüsse des ULV-Ausschusses
vom 19.03.2014 verwiesen der folgende Beschlüsse fasste:
1.
Der Landrat des
Landkreises Ebersberg wird beauftragt, in den Verbundgremien des MVV den Antrag
zu stellen, ein verbundweit einheitliches Sozialticket ohne Zuzahlung der
Landkreise/LHSt München einzuführen, um damit einem einfachen, gerechten,
innovativen und finanzierbaren Tarifsystem im MVV Tarifgebiet gerecht zu
werden. Der Erwerb eines solchen Sozialtickets soll so einfach wie möglich
sein.
2.
Der Landrat und
die Verwaltung werden dem ULV-Ausschuss zu gegebener Zeit über die Einführung
eines Sozialtickets ohne Zuzahlung berichten und erforderliche Beschlüsse
vorbereiten.
Herr Rüstow erläuterte den Sachstand und die Empfehlung:
·
Landrat Robert Niedergesäß habe mit
Schreiben vom 31.03.2014 die MVV Geschäftsführung beauftragt, im Rahmen der
MVV-Tarifstrukturreform die Einführung eines verbundweiten Sozialtickets ohne
Zuzahlung den Verbundgremien zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
·
Der Energie-, Umwelt- und Planungsausschuss des Landkreises
Fürstenfeldbruck unterstützte diesen Vorschlag und hat einen gleichlautenden
Beschluss gefasst und die MVV GmbH mit E-Mail vom 27.03.2014 über diesen
Beschluss informiert.
Dieser Antrag der Landkreise Ebersberg und Fürstenfeldbruck wurde im
Verbundrat am 09.05.2014 (Teilnehmer Verkehrsunternehmen und Vertreter der
Gesellschafter Freistaat, Stadt München und Verbundlandkreise) und in der
Gesellschafterversammlung am 04.07.2014 der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
GmbH (MVV) behandelt.
Im Verbundrat und der Gesellschafterversammlung wurde folgender
gleichlautender Beschluss gefasst:
„Die Einführung eines verbundweiten Sozialtickets ist im Rahmen der
geplanten Verbundtarifstrukturreform zu untersuchen. Dazu sind verschiedene
Modelle zu erarbeiten und ihre finanziellen Auswirkungen zu berechnen und
anschließend den Verbundgremien zur Entscheidung vorzulegen. Ein erster
Zwischenbericht ist den Verbundgremien bis Jahresende 2014 vorzulegen.“
Bisher gibt es folgende Erkenntnisse:
Die Marktuntersuchung zum Sozialticket bei der LH München habe ergeben,
dass es mit der Einführung eines Sozialtickets auf Grund von Kundenwanderungen
von den bisher genutzten Tickets im Zonen- und Zeitkartentarif zum
preisgünstigeren Sozialticket zu Mindereinnahmen für die Verkehrsunternehmen
komme.
Das Anliegen des Landkreises Ebersberg, unterstützt durch den Landkreis
Fürstenfeldbruck, ein verbundweit einheitliches Sozialticket ohne Zuzahlung
einzuführen, entspreche nicht der Beschlusslage der Verbundgremien und würde
somit eine Abkehr vom bisherigen Prozedere bedeuten.
Die Einführung eines verbundweit einheitlichen Sozialtickets ohne
Zuzahlung ist aus sozialpolitischen Gründen wünschenswert. Allerdings ist die Einführung
nach bisherigen Erkenntnissen mit Mindereinnahmen verbunden. Bisher wurden
diese Mindereinnahmen vom Veranlasser nach dem Verursacherprinzip ausgeglichen.
Deshalb handle es sich beim Antrag der Landkreise Ebersberg und
Fürstenfeldbruck um eine grundsätzlich neue Weichenstellung.
Die Verbundgesellschaft halte nur ein verbundeinheitliches Vorgehen für
sinnvoll und stehe Änderungen offen gegenüber.
Die Beratungsgrundlagen von verschiedenen Modellen und finanziellen
Auswirkungen eines verbundweiten Sozialtickets
liege noch nicht vor, um entsprechende Beschlüsse in den
Verbundgremien vorzubereiten.
· Im März finde auch auf Initiative der Verbundlandkreise und dessen Sprechers, Landrat Niedergesäß, eine Klausurtagung der drei Gesellschaftergruppen des MVV (LH München, Freistaat, Landkreise) zum Auftakt der geplanten MVV-Tarifstrukturreform in München statt. Dort werde unter anderem auch die Einführung eines verbundweiten einheitlichen Sozialtickets ein Thema sein. Ein konkretes Ergebnis sei dabei aber noch nicht zu erwarten, das Thema werde im Zuge der anstehenden Tarifstrukturreform jedoch intensiv weiterverfolgt.
Die
SPD-Kreistagsfraktion hatte mit Schreiben vom 19.02.2015 folgenden Prüfauftrag
gestellt:
„Wie hoch wäre die
Zuzahlung heute und um welchen Betrag würde sich die Zuzahlung erhöhen wenn der
Kreistag die Einführung eines Sozialtickets auch für Flüchtlinge beschließt?“
Die Aussage der SPD
Kreistagsfraktion im Schreiben vom 19.02.2015, „Eine Zuzahlung für alle
Sozialhilfeempfänger hätte den Landkreis 2009 ca. 460. 000 € jährlich gekostet“
sei so nicht richtig und Herr Rüstow verwies auf
die Berechnungsgrundlage des ULV - Ausschusses vom 19.03.2014 mit folgender
Aussage:
Berechnungsgrundlage ULV vom
19.03.2014 (Sozialticket)
„Der derzeit ermittelte kalkulatorische Mischpreis
für einen Landkreispass (Sozialticket) für den Landkreis München betrug 2014
für das MVV-Gesamtnetz 61,90 €. Bei der vorgesehenen Zuzahlung des Landkreises
München von 38,40 €/Monat, würden sich hier bei gleicher Einführung im
Landkreis Ebersberg, bei einer Inanspruchnahme von 1000 Berechtigten (rund
50 %), jährliche Kosten für den Landkreis von rund 460.800 € ergeben.“
Mit Stand Dezember/Januar gebe es derzeit rund 2.490 Anspruchsberechtigte für ein Sozialticket im Landkreis Ebersberg. Davon sind rund 500 Asylbewerber (siehe Übersicht).
Berechtigte Person |
Anzahl der Personen im Dezember/Januar 2015 |
Leistungsbezug SGB II: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld |
1.450 (mit Kinder unter 15 Jahren) (2000) |
Leistungsbezug SGB XII (3. Kapitel): Hilfe zum Lebensunterhalt |
100 |
Leistungsbezug SGB XII (4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
440 |
Leistungsbezug Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 2, 3 AsylbLG |
500 |
Freiwillige Zivil- und Wehrdienstleistende |
0 |
Gesamt rund |
2.490 (3040) Personen |
Bei der in Klammer stehenden Zahl wurden die Kinder unter 15 Jahren mitberücksichtigt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Der derzeit ermittelte kalkulatorische Mischpreis für einen Landkreispass (Sozialticket) für den Landkreis München beträgt 2015 für das MVV-Gesamtnetz 64,56 €. Bei der vorgesehenen Zuzahlung des Landkreises München von 39,96 €/Monat, würden sich hier bei gleicher Einführung im Landkreis Ebersberg, bei einer Inanspruchnahme von 1000 Berechtigten (rund 50 %), jährliche Kosten für den Landkreis von rund 479.500 € ergeben. Bei 100% Nutzung des Sozialtickets würde sich dieser Betrag auf rund 960.000 €/Jahr verdoppeln.
Für die rund 500 Asylbewerber die einen Leistungsbezug zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 2, 3 AsylbLG erhalten, würden bei einer 100%-igen Nutzung rund 240.000 € zu den bisherigen Kosten dazu kommen.
Bei einer 100% Nutzung aller derzeit 2.490 Berechtigten für ein Sozialticket würden dem Landkreis Ebersberg Kosten von jährlich 1,2 Mio. € entstehen.
Allerdings ist im ‚soziokulturellen Existenzminimum‘ (Taschengeld), der in der Regelbedarfsstufe 1 insgesamt 143 Euro beträgt, ein Anteil für Mobilität enthalten. Dieser sei allerdings nicht konkret ausgewiesen, müsste aber von o.g. Beträgen in Abzug gebracht werden.