Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nehment teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

Herr Gresser und Frau Winter, MAGRAL AG

 

 

Der Landrat begrüßt Frau Winter und Herrn Gresser von der MAGRAL AG und führt in das Thema ein.

 

Im Jahr 2007 habe der Landkreis begonnen, Zinsänderungsrisiken aktiv zu steuern. Durch bisher möglichst lange Zinslaufzeiten bei der Aufnahme von Krediten wäre man zwar gegen steigende Zinsen abgesichert gewesen, jedoch in Zeiten niedriger Zinsen hätte man davon nicht profitieren können.

 

Zu Beginn der Zinssicherung habe die durchschnittliche Verzinsung des Portfolios bei 4,3 % gelegen, während sie heute bei 1,41% liege. Über das Schuldenportfolio und die Gesamtlaufzeit der Verträge betrachtet sei die Zinslast seit 2007 um 24,3 Mio € gesunken.

 

Zinsen könnten allerdings jederzeit auch wieder steigen und sich bei kurzen Zinsbindungen folglich negativ für den Landkreis auswirken.

 

Durch Zinssicherung habe der Landkreis von bereits bezahlten Zinsen aus den Grundgeschäften 2,1 Mio € Einsparungen generieren können.

 

Wie sich in der Vergangenheit also bereits gezeigt habe, spare sich der Landkreis durch aktives Zins- und Schuldenmanagement viel Geld.

 

Diese Vorgehensweise trifft auf Zustimmung aus dem Gremium.

 

Der Landrat übergibt das Wort an Frau Winter und Herrn Gresser, die mittels einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) referieren.

 

Auf Anfrage aus dem Gremium (Waltraud Gruber) ergänzt Frau Winter, dass die Zinsänderungsrisiken mit Hilfe hoch komplexer Berechnungssysteme und Simulationen verschiedener Szenarien berechnet werden.

 

Auf die Frage (Reinhard Öllerer) zu den Kosten der Zinsaustauschverträge antwortet Herr

Gresser, diese seien immer noch günstiger als neue Kreditverträge.

 

Im Anschluss erteilt der Landrat Frau Keller das Wort. Frau Keller stellt den Sachverhalt und die Inhalte der Dienstanweisung mittels einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) vor.

 

Die Anmerkungen und Anregungen aus dem Gremium zum Entwurf der Dienstanweisung werden von der Verwaltung eingepflegt.

 

Der Landrat lässt über den geänderten Beschlussvorschlag beschließen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Kreistag beschließt die Dienstanweisung mit den im Kreis- und Strategieausschuss besprochenen Änderungen, die in der Dienstanweisung gelb markiert sind, für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement beim Landkreis Ebersberg.