Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Jugendhilfeausschuss am 05.03.2015, TOP 4 ö

ULV-Ausschuss am 11.03.2015, TOP 3 ö

SFB-Ausschuss am 18.03.2015, TOP 5 ö

LSV-Ausschuss am 25.3.2015 TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 13.4.2015 TOP 3 und 4 ö

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung F, Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Frau Keller, die anhand der nachfolgenden Präsentation den Sachverhalt erklärte.

 

Haushalt 2014;

Über- und außerplanmäßige Genehmigungen von Teilbudgets der Fachausschüsse

Die Teilbudgets – Übersicht

 

Genehmigungspflicht: JHA

Eine genehmigungspflichtige Überschreitung ist auf der Kostenstelle 230 (Jugendamt) eingetreten. Der Planansatz wurde um 363.284 € überschritten. Auf diese Entwicklung wies das Jugendamt bereits früh im Rahmen der Zwischenberichterstattung 2014 hin.

Die Gründe für die Überschreitung wurden im Jugendhilfe-ausschuss ausführlich diskutiert. Der JHA und der KSA haben die überplanmäßige Ausgabe einstimmig genehmigt.

 

Genehmigungspflicht: SFB-Ausschuss

Die Überschreitung kommt von den Berufsschulen. Diese verursachen 66 % aller Kosten für die Gastschulbeiträge. An den Berufsschulen in München wurden 20 Schüler mehr abgerechnet als geplant (+ 81.000 €) und an der Berufsschule Erding 30 Schüler (+ 112.000 €). Im Übrigen gab es mehrere kleinere Abweichungen bei den Abrechnungen im Vergleich zur Planung.

 

Genehmigungspflicht: SFB-Ausschuss

Für den Landkreis ist es schwierig zwischen dem Umlagebedarf in der Ergebnisrechnung und dem in der Vermögensrechnung zu unterscheiden. Der Planansatz war zu niedrig eingeplant worden, der Zweckverband hat höhere Investitionsumlagen geltend gemacht.

Die Abrechnung der Investitionsmaßnahme selbst ist Aufgabe der Zweckverbandsversammlung, der Landkreis ist quasi „nur“ Umlagezahler.

Die Überschreitungen wurden vom SFB-Ausschuss und vom KSA einstimmig genehmigt.

 

Informationspflicht: LSV-Ausschuss

In diesem Teilbudget ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt für den Kreistag eingetreten. Allerdings ist gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 Satz 4 GeschO-KT bei fehlenden Einnahmen von mehr als 200.000 € zu informieren:

955-0002 Realschule Poing - Überschreitung 1.566.278 € (Zuschussausfall)

Der FAG-Antrag für die RS Poing wurde Ende 2012 endgültig gestellt. Eine Anfinanzierung der Maßnahme war aber laut Regierung von Oberbayern frühestens im Jahr 2014 möglich, da das Neuaufnahmekontingent für das Jahr 2013 bereits Mitte 2012 ausgeschöpft war. Bei den Auszahlungen werden erst die Gelder für Verwendungsnachweise, danach für Fortsetzungsanträge und zum Schluss die Gelder für Erstauszahlungen berücksichtigt. Es war deshalb nicht möglich, den Zuschuss genau einzuplanen.

 

Genehmigungspflicht: KSA

Kreisklinik Sondervermögen (040) – Überschreitung 619.718 €

Durch den Verkauf des Grundstücks 810/10 musste der Buchwert aufgelöst werden (rd. 435.000 €), dies führte zu einem ungeplanten Aufwand in der Ergebnisrechnung. Der komplette Ertrag aus dem Grundstücksverkauf wurde der Kreisklinik zur Finanzierung des Parkhauses zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus mussten einige Verlustabschreibungen gebucht werden (Betriebsbauten).

041-ÖB-08 BA 8-Örtl. Beteiligung/ Investitionszuschuss KK gGmbH – Überschreitung 1.025.000 €

Wegen der Aktivierung von BA 8 musste der Betrag umgebucht werden. Einen Planansatz gab es nicht.

 

Auswirkungen auf den Haushalt

Die entstandenen überplanmäßigen Ausgaben wurden vollständig aus den liquiden Mitteln bestritten.

Der geplante Ergebnisüberschuss 2014 in Höhe von 6.206.250 € wurde um 2.439.568 € übertroffen und lag schlussendlich bei 8.645.818 €.

Dadurch konnte auf eine Kreditaufnahme im Jahr 2014 vollständig verzichtet werden. Die bilanzielle Ergebnisrücklage (= erwirtschaftete Ergebnisüberschüsse seit Einführung der Doppik im Jahr 2005) erhöht sich dadurch auf annähernd 30 Mio €.

Ohne diese Ergebnisüberschüsse wäre die Verschuldung des Landkreises, die zum 31.12.2014 bei 54 Mio € liegt, sehr viel höher.

 

Beschlussvorschlag

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 230 (Jugendamt) in Höhe von 363.284 € wird genehmigt.

2.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Kultur, Gastschüler) in Höhe von 235.145 € wird genehmigt.

3.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Investitionsnummer 835-SO-020 – Realschule Vaterstetten, Investitionszuschuss Erweiterung 2012 in Höhe von 320.789 € wird genehmigt.

4.    Der Kreistag nimmt gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 Satz 3 der GeschO-KT die Überschreitung bei der Realschule Poing in Höhe von 1.566.278 € durch den geplanten aber nicht eingegangenen Zuschuss zur Kenntnis.

5.    Die überplanmäßige Ausgabe auf Kostenstelle 040 (Sondervermögen Kreisklinik) in Höhe von 619.718 € wird genehmigt.

6.   Die überplanmäßige Ausgabe auf der Investitionsnummer 041-ÖB-08 BA 8 – örtliche Beteiligung / Investitionszuschuss KK gGmbH in Höhe von 1.025.000 € wird genehmigt.

Folgendes wurde aus dem Gremium angesprochen:

Anmerkung aus dem Gremium, die Überschreitung im Sondervermögen in Höhe von 324.325 € sei durch den Abriss auf dem Grundstück durch den Bauträger entstanden. Es wurde der Arbeitskreis Kreisklinik gegründet, daher der Appell, sich künftig mit den niedergelassenen Ärzten, der Klinik und der Klinikverwaltung besser abzustimmen. Von den Ärzten seien Signale gekommen, dass das Ärztehaus nicht umgesetzt werde könne. Somit seien durch den Abriss unnötige Kosten im Sondervermögen entstanden. Zur Notfallambulanz/Bereitschaftsambulanz habe es im Vorfeld eine Besprechung gegeben, mit dem Ergebnis, dass die Ärzte dies in den eigenen Praxen weitermachen werden.

Frau Keller erklärte, dass die vorgelegte Verlustabschreibung mit dem geplanten Ärztehaus nichts zu tun habe, sondern mit den Bauabschnitt VIII, bzw. Teile von I – IIIb, die im Sondervermögen sind, die im Klinikbestand seien. Der Abriss auf dem Grundstück wäre ohnehin erfolgt, diese Fläche werde künftig verwertet.

Wo diese Abbruchkosten abgebildet seien, müsse Frau Keller, wenn gewünscht, noch recherchieren. Ein entsprechender Wunsch wurde nicht geäußert.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

1.  Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 230 (Jugendamt) in Höhe von 363.284 € wird genehmigt.

2.  Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Kultur, Gastschüler) in Höhe von 235.145 € wird genehmigt.

3.  Die überplanmäßige Ausgabe auf der Investitionsnummer 835-SO-020 – Realschule Vaterstetten, Investitionszuschuss Erweiterung 2012 in Höhe von 320.789 € wird genehmigt.

4.   Der Kreistag nimmt gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 Satz 3 der GeschO-KT die Überschreitung bei der Realschule Poing in Höhe von 1.566.278 € durch den geplanten aber nicht eingegangenen Zuschuss zur Kenntnis.

5.  Die überplanmäßige Ausgabe auf Kostenstelle 040 (Sondervermögen Kreisklinik) in Höhe von 619.718 € wird genehmigt.

6.  Die überplanmäßige Ausgabe auf der Investitionsnummer 041-ÖB-08 BA 8 – örtliche Beteiligung / Investitionszuschuss KK gGmbH in Höhe von 1.025.000 € wird genehmigt.